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Hooligans Elbflorenz: BGH-Urteil im Medien-Spiegel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar dieses Jahres sein Urteil (3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz verkündet, dem zufolge Hooligan-Gruppen nunmehr grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können.

Das Landgericht Dresden verurteilte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Die Verteidigung der Beschuldigten war nach dem Dresdner Urteilsspruch vor dem BGH in Revision gegangen.

Nachfolgend streift der Blick, keinesfalls mit Anspruch auf Vollständigkeit, auszugsweise ein wenig durch den Medien-Wald und reflektiert durchaus divergierende Darstellungen sowie Kommentierungen rund um das Karlsruher Urteil. [om]

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(Foto: O.M.)

(…) Feste Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigungen angesehen und ihre Mitglieder damit härter bestraft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten, für die Einstufung reiche es aus, wenn sich die Gruppen zu Massenschlägereien verabredeten und träfen. Zur Begründung hieß es, dass Körperverletzung selbst mit Einwilligung der Beteiligten sittenwidrig und strafbar sei (…) [mdr.de].

(…) Der BGH musste im konkreten Fall darüber entscheiden, ob die Verurteilung von fünf mutmaßlichen rechtsextremen Hooligans Bestand hat. Die Dresdner “Hooligans Elbflorenz“ – sie gilt als härteste und schlagkräftigste Gruppierung in Deutschland und traf sich oft sich nach den Spielen von Dynamo Dresden – war 2013 vom Landgericht Dresden als kriminelle Vereinigung eingestuft worden (…) Bei drei Angeklagten hoben die Richter das Urteil zwar zum Teil auf – das Landgericht muss deren Strafen neu bemessen -, grundsätzlich allerdings bestätigte der BGH das Urteil aus Dresden (…) [sueddeutsche.de].

(…) “Weil die Gruppierung der Angeklagten gerade auch auf die Ausübung von Tätlichkeiten im Rahmen von Schlägereien ausgerichtet war, bestand ihr Zweck und ihre Tätigkeit daher in der Begehung strafbarer (gefährlicher) Körperverletzungen“, heißt es im dem BGH-Urteil. Körperverletzung – auch bei freiwilligen und geplanten Zusammenstößen verfeindeter Hooligan-Gruppen – sei sittenwidrig und strafbar (…) “Diese kleine Gruppe hoch aggressiver Täter lebt unter dem Deckmantel des Fußballs ihre archaischen Gewaltfantasien aus“, sagte Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): “Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminellen Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen.“ (…) [spiegel.de].

(…) Die 2009 aufgelösten “Hooligans Elbflorenz“ sind eine kriminelle Vereinigung gewesen, stellte der BGH (…) fest. Ziel sei es gewesen, Schlägereien zu organisieren und zu begehen. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden und dem Grundsatz nach die Verurteilung von fünf Hooligans. Bei drei Angeklagten muss das Landgericht Dresden jedoch die Strafe noch einmal neu ermitteln (…) [sz-online.de].

(…) Die schweren Ausschreitungen gegen Döner-Imbissstuben in Dresden nach dem EM-Halbfinale Türkei–Deutschland 2008 rechneten die Strafrichter des BGH (…) nicht der kriminellen Vereinigung zu. Hier seien nur diejenigen zu verurteilen, die einen Tatbeitrag leisteten. Deshalb wurde das Urteil zur neuen Strafzumessung teilweise aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen (…) [tagesspiegel.de].

(…) Das BGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle Hooligan-Gruppen in Deutschland. Auch sie müssen nun damit rechnen, dass sie als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden, wenn sie sich regelmäßig mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen (…) [tagesschau.de].

(…) Nun kann die Mitgliedschaft in einer Hooligan-Gruppierung oder auch nur deren Unterstützung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Außerdem können die Ermittler die Telefone der Verdächtigen überwachen und die Vereinigung kann verboten werden (…) [dw.de].

(…) Eine kriminelle Vereinigung ist laut Strafgesetzbuch eine Gruppe, “deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen“ (129 StGB). Schon die bloße Mitgliedschaft kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe sanktioniert werden. Konkrete Straftaten müssen nicht nachgewiesen werden (…) [swp.de].

(…) Manche Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB) genießen unter Juristen keinen guten Ruf; das Renommee des § 129 StGB, der die Bildung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt, ist besonders schlecht. Das liegt vor allem an der Unbestimmtheit seines Tatbestands und damit an seiner Anfälligkeit für Überdehnung (…)

Ein weiteres Beispiel für den weiten Anwendungsbereich des § 129 StGB hat jetzt der Bundesgerichtshof geliefert und die einschlägige Verurteilung von Hooligans bestätigt. In ihrem Fall lässt sich das wohl begründen, denn immerhin haben sich die Täter ausdrücklich zur Schlägerei verabredet. Aber ist das eine kriminelle Vereinigung? Von Anfang an hat den § 129 StGB der Juristenwitz begleitet: Steuerberater, GmbH-Geschäftsführer und Rechtsanwälte werden vor einer Zusammenkunft gewarnt – sie könnte den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung begründen [berliner-zeitung.de].

[Dieser Beitrag wurde am 23. Januar 2015 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

FCH vs. SGD – MDR spielt mit Pyro

Das Drittliga-Spiel am 29. November zwischen dem FC Hansa Rostock und der SG Dynamo Dresden (1:3) wurde von Schiedsrichter Daniel Siebert vor 20.500 Zuschauern im Ostseestadion für mehrere Minuten unterbrochen, die Mannschaften in die Kabinen geschickt. Live beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) sowie Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) waren die Ursachen für die Spielunterbrechung höchstens zu erahnen und wurden von den jeweiligen Reportern in eher holperiger Bildsprache beschrieben.

Beide Sendeanstalten zeigten sich durch die Münder ihrer Berichterstatter betroffen von der Vorgängen auf den Rängen und ließen unisono erklären, derart Geschehnissen keine Bühne bieten zu wollen. Unter dieser Art von Selbstzensur – vorab von den Redaktionen offenbar angewiesen – wurde von den beiden öffentlich rechtlichen Sendern der Bildungsauftrag folgend quasi mehr als nur ernst genommen, so als ob es kein Twitter, Facebook oder YouTube geben würde.

Besonders ernst nahm und nimmt augenscheinlich der MDR seinen Bildungsauftrag auf der ostdeutschen Straße der globalen Unwissenheit. Nein, nein, nein, den Chaoten bieten wir keine Plattform, so etwas zeigen wir nicht – fast stakkatoartige Kommentierungen der Spielunterbrechung in Rostock. Solche Bilder, so der unterstellte Tenor, sollen die Menschen draußen im Land – Berichterstattungspflicht hin oder her – gar nicht erst zu sehen bekommen. Und sich dabei vielleicht etwa auch noch eine eigene Meiniung bilden? Ne, ne, ne – da spielt der MDR nicht mit, ganz so als ob es kein Twitter, Facebook, YouTube oder Online-Foren aller Couleur geben würde, abgesehen von Sport- und Nachrichtensendungen anderer Fernsehanstalten.

Doch der MDR wäre nicht der Mitteldeutsche Rundfunk, wenn er nicht unnachgiebig um seinen Bildungsauftrag, für eine unabhängige und objektive Berichterstattung kämpfen würde. Und dem kommt der Sender schließlich aller folgsamen Selbstzensur zum Trotz doch noch mehr oder weniger schöpferisch – Achtung! Überraschung! – bei Facebook nach und lässt dortselbst Sport im Osten beinahe zeitgleich zur eigenen Beschneidung der Live-Übertragung eine gut anderthalbminütige Sequenz pyrotechnischer Ergüsse auf den Rängen des Ostseestadions vorführen [Link zum Video].

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(Screenshot: O.M.)

also im tv zeigt ihr es extra nicht aber hier??? scheinheiliges pack!!!” [Chris von Bullysen @ Facebook].

Danke MDR, für so viel aufrecht seriöse ‘Berichterstattung’.

“In einer von skandalösen Umständen begleiteten Partie hat der FC Hansa Rostock den Befreiungsschlag im Kampf gegen den Abstieg aus der 3. Liga verpasst”, bilanzierte sueddeutsche.de nach dem Spiel – und Gründe, dieser Einschätzung zu widersprechen, finden sich kaum welche.

Post Scriptum –

“(…) wir haben aktuell von der Polizei ‘ne Meldung ‘reinbekommen. Es soll aus den Reihen der Dresdner Fans Steinwürfe gegen Polizisten gegeben haben, Scheiben gingen offensichtlich zu Bruch (…)” [René Kindermann, Sport im Osten, 16:30 Uhr-Sendung des MDR am 29. November].

Herr Kindermann? Hallo? Welche Polizeimeldung aufgrund welcher journalistischen Überprüfung interpretierten Sie da vor laufender Kamera in die Welt hinaus?

Doch nicht etwa vorab die der Polizeiinspektion Rostock, in der es dann mit Datierung auf 19:14 Uhr letztendlich unter anderem heißt: “Im Anschluss an das Spiel haben mehrere Hundert Personen, die dem Fanspektrum des Vereins Hansa Rostock zuzurechnen sind, in der Hans-Sachs-Allee Polizisten sowie Gebäude mit Steinen beworfen. Anschließend begaben sich circa 70 Personen vor das Gelände der Polizeidienststelle in der Ulmenstraße. Durch Steinwürfe wurden mehrere Fensterscheiben beschädigt. Insgesamt 55 Störer konnten durch die Polizei festgesetzt werden. Bei allen erfolgte eine Identitätsfeststellung”.

Nachfragen wird ja wohl erlaubt sein. Antworten Sie auch, Herr Kindermann?

Post Post Scriptum –

Und noch einmal der Deutlichkeit halber – “(…) Nach dem Schlusspfiff kommt es im Umkreis des Stadions zu Ausschreitungen. Etwa 70 Hansa-Fans bewerfen auf dem Platz der Freiheit Polizisten mit Steinen (…)”. Diese Mitteilung der Ostsee-Zeitung wurde online auf 17:00 Uhr terminiert. Sport im Osten beendete seine Sendung rund eine Erdzeitstunde später …

[Dieser Artikel wurde am 29. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

FCH vs. SGD – Partie oder ’Party’?

Am 19. Spieltag in der diessaisonalen 3. Liga kommt es am 29. November zum sportlichen Aufeinandertreffen zwischen dem FC Hansa Rostock und der SG Dynamo Dresden. Anstoß auf dem Rasen im Ostseestadion soll laut Spielansetzung 14 Uhr sein. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) sowie auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) werden das Spiel jeweils live begleiten.

Der FC Hansa erwartet zum Ost-Duell 20.000 Zuschauer, darunter 2.400 Gäste-Fans. Die maximale Auslastung hätte aus Sicherheitsgründen – wegen der Pufferzonen zwischen Heim- und Gästeblock – bei 21.600 Zuschauern gelegen. Die Stadiontore öffnen um 12 Uhr. Generell sind keine Eintrittskarten mehr erhältlich, informierte svz.de zwei Tage vor dem Spiel.

Es gab einst Zeiten, in denen sich die fußballerischen Anhänger aus Dresden und Rostock gut verstanden, miteinander freundschaftlich verbunden waren … The Times They Are a-Changing’ … Der durchaus bekannte ’Clown’ von Rostocker Seite und vielleicht medial noch bekannter ’Leatherface’ aus Dresden sprachen vor letzmaligen Begegnungen beider Vereine jeweils für sich sowie mehr als deutlich gegeneinander – und deren ’Nachfolger’ aktuell eben so, wie auch immer … (Hansa Rostock vs. Dynamo Dresden – Schatten?)

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(Ohne Duden? No Comment. – Foto: J.E.)

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Seit wann ist Dynamo gegen Hansa nun ein “Hassduell”?

Ab 1984 bis 1988 gab es die berühmte Fanfreundschaft zwischen Dynamo und Hansa, die von einem Großteil beider Lager mitgetragen wurde. 1988 fand ein Spiel in Dresden statt, das Hansa 0:5 verlor. Dabei stand der ehemalige Hansa-Keeper Ronny Teuber im Dynamo-Tor. Nach Schlusspfiff bekam er beim Rausgehen aus dem Hansa-Block eine geklatscht. Darauf entwickelte sich eine wüste Prügelei außerhalb des Stadions. Diese Gegebenheit gilt als offizieller Sargnagel der Fanfreundschaft. Mit den gesellschaftlichen Veränderungen in den folgenden Jahren verfeindeten sich beide Fanlager immer mehr.

Wie stark ist die Feindschaft jetzt noch?

Heute wird dieser “Hass” vor allem von den jungen Fans (Ultras und Umfeld) sowie der aktuellen Kategorie C (Hooligans) getragen. Zwischen älteren Fans bestehen nach wie vor Freundschaften.

[Veit Pätzug im Interview bei mdr.de, 28. November]

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(Mit Duden? No Comment. – Foto: J.E.)

Um eine reibungslose An- und Abreise der Anhänger beider Vereine zu gewährleisten, ist am anstehenden Spieltag mit Verkehrseinschränkungen insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes und rund um das Ostseestadion zu rechnen. Wichtige Informationen will die Polizeiinspektion Rostock zeitnah über Twitter verbreiten.

[Dieser Artikel wurde am 28. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hansa Rostock vs. Dynamo Dresden – Schatten?

Es gab einst Zeiten, in denen sich die fußballerischen Anhänger aus Dresden und Rostock – hier und da nachlesbar – gut verstanden, miteinander freundschaftlich verbunden waren. Am 29. November dieses Jahres kommt es nun in der diessaisonalen 3. Liga erneut zu einer Begegnung der überübernächsten Generation, die zu damaligen Zeiten – Sorry – noch nicht einmal auf der Windelmatte irgend eines wie auch immer gearteten Fußballerlebnisses gelegen haben mag. The Times They Are a-Changing’.

Die Tickets für das Traditionsduell zwischen dem FC Hansa Rostock und Dynamo Dresden zum Hinrundenabschluss am Samstag, 29. November sind begehrt (…) Das MDR-Fernsehen hat eine Live-Übertragung angekündigt [3-liga.com, 19. November].

The Times They Are a-Changing’. Der durchaus bekannte ’Clown’ von Rostocker Seite und vielleicht medial noch bekannter ’Leatherface’ aus Dresden sprachen vor letzmaligen Begegnungen beider Vereine jeweils für sich sowie mehr als deutlich gegeneinander – und deren ’Nachfolger’ aktuell eben so, wie auch immer …

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(Screenshot: O.M.)
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(Screenshot: O.M.)

Zumindest die virtuelle Gebärdung vor der nächst anstehenden Partie zwischen dem FC Hansa Rostock und der SG Dynamo Dresden lässt nicht unbedingt eine spontan neu ersprießende Fanfreundschaft vermuten.

[Dieser Artikel wurde am 23. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: BGH-Urteil in Sicht?

Seit dem 13. November dieses Jahres verhandelt nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung von fünf mutmaßlichen Fußball-Hooligans. Das Revisionsgericht prüft dabei eine Entscheidung des Landgerichts Dresden. Der Senat in Karlsruhe kündigte an, “er wolle im Rahmen dieses Falles erstmals grundsätzlich klären, ob feste Gruppen von Hooligans als strafbare kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können“ [mdr.de, 13. November].

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichte bereits im Frühjahr 2013 ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12), nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.

“Die Entscheidung betrifft nach Aussage der Richter auch ausdrücklich Schlägereien zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen“ [zeit.de]. “Die Richter schaffen mit dem Urteil juristische Klarheit für handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen – häufig als ’Dritte Halbzeit’ bezeichnet. Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, bei denen alle Beteiligten wüssten, was sie erwartet, wies das Gericht zurück“ [tagesschau.de]. “Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, ließen die Richter nicht gelten. Prügeleien könnten jederzeit eskalieren“ [spiegel.de].

Das Landgericht Dresden hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(Erzgebirgsstadion, Mai 2009 – Foto: dehli-news.de)

Weiter wird es darum gehen, ob Hooligans bei verabredeten Prügeleien überhaupt wirksam in die damit verbundenen Körperverletzungen einwilligen können oder nicht. Darüber hinaus wird auch die mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten Thema der BGH-Verhandlung sein. Anwalt Dirk Simon bestreitet, dass die Angeklagten Rechtsradikale sind [dpa, 12. November].

Nach verschiedenen Mediendarstellungen plädierten die Verteidiger der Angeklagten in der öffentlichen Sitzung am gestrigen 13. November vor dem 3. Strafsenat des BGH und führten ihre Bedenken aus – sie hatten für ihre Mandanten Freisprüche beantragt. Die Verurteilung aufrecht zu erhalten, forderte dagegen der Vertreter der Bundesanwaltschaft, berichtet die Sächsische Zeitung. Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, sein Urteil am 9. Dezember zu verkünden.

[Dieser Artikel wurde am 14. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]