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Hooligans Elbflorenz: Dresdner Landgericht urteilt erneut

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(“… Der K-Block steht hinter euch!!“ – *Foto: O.M.)

Nach dem Dresdner Urteil durch das Landgericht ging die Verteidigung der Beschuldigten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision. Der BGH verkündete dann am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und wiederum an selbiges zurück verwiesen.

Martin Wissmann, Anwalt eines der Beschuldigten, sah damals im BGH-Urteil “eine Art Gesinnungsstrafrecht“. Es sei der Versuch, Hooligan-Wettkämpfe als gesellschaftlich nicht erwünschtes Phänomen “von den Straßen zu beseitigen“. Am 9. April 2015 legte ein weiterer Verteidiger, Endrik Wilhelm, “im Namen aller fünf Angeklagten“ Beschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht ein.

“… Das LG Dresden unterstellte den Angeklagten gleichwohl politische Motive … Es sah den Vorwurf als berechtigt an, es habe sich um eine politisch motivierte und insbesondere ausländerfeindliche Vereinigung gehandelt. Die organisierten Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese oder auch spontane Prügeleien beim Fußball in der Nähe der Stadien seien nur ein Betätigungsfeld der Vereinigung gewesen. Der wahre Zweck der Vereinigung sei weit darüber hinausgegangen.

Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die ausländerfeindlichen Aktionen in Dresden nichts mit der Vereinigung zu tun hatten. Ausgehend von dem, was das Landgericht Dresden in sein Urteil geschrieben habe, habe es weder eine politisch motivierte noch eine ausländerfeindliche Vereinigung gegeben. Eine Vereinigung habe überhaupt nur insoweit bestanden, als dass unpolitische Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese organisiert worden seien. Es habe zwar einzelne Teilnehmer gegeben, die sich daneben an ausländerfeindlichen Aktionen beteiligten. Aus dem Urteil des LG Dresden ließe sich das aber nur für einen der Angeklagten schlussfolgern. Für die übrigen vier Angeklagten gelte das nicht. Der BGH hat das Urteil des LG Dresden deshalb insoweit aufgehoben …“ (Rechtsanwalt Endrik Wilhelm)

Zum damaligen Zeitpunkt, im Frühjahr dieses Jahres, wurde seitens der Verteidigung davon ausgegangen, die Befreiung durch den BGH vom Vorwurf, eine politisch motivierte und ausländerfeindliche Vereinigung zu sein, würde aller Voraussicht nach dazu führen, “dass keiner der verbliebenen Angeklagten eine Inhaftierung befürchten muss“.

Wie die Sächsische Zeitung berichtet, endete nunmehr am 13. November ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz vor dem Landgericht Dresden “mit unerwartet harten Strafen“: Zwei Urteile über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate – “Im Falle der Rechtskraft müssen beide ins Gefängnis“ – und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Nach Überzeugung des Dresdner Gerichts wurde durch die drei Beschuldigten eine kriminelle Vereinigung angeführt. Die gemeinsame Basis sei eine rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten. Eine solche Vereinigung erfordere “eine Reaktion des Rechtsstaates“, zitiert die Sächsische Zeitung zudem Richter Herbert Pröls.

[*Foto: Rudolf-Harbig-Stadion, SG Dynamo Dresden vs. SK Rapid Wien, Testspiel, 23. Januar 2010]

Datei “Gewalttäter Sport“ light?

In der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“, der so genannten “Hooligan-Datei“, waren Ende des Jahres 2008 knapp 10.000 Personen erfasst. Im Mai 2010 betrug das Volumen bereits zirka 11.000 Einträge. Zu Jahresbeginn 2011 kursierte dann die Information, zitiert aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA), dass in besagter Datensammlung bundesweit 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Menschen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Mit Stichtag 30. April 2013 waren letztendlich – so jedenfalls offiziell dargestellt – Informationen über 13.033 Persönlichkeiten in der Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ abgespeichert.

“… Die Datei ist vor zwanzig Jahren von den Bundesländern eingerichtet worden und gilt ein scharfes Schwert. Denn dort werden nicht nur Täter eingetragen, die eine oder mehrere aus einem Katalog von insgesamt 16 Straftaten – von Gewalt gegen andere über Verstöße gegen das Versammlungsrecht bis zur Volksverhetzung und Beleidigung – begangen haben sollen. Auch kann sich derjenige dort wiederfinden, von dem die Polizei ’aufgrund bestimmter Tatsachen’ auch nur annimmt, dass er künftig an Straftaten in Zusammenhang mit Fußball beteiligt sein könnte …“ (derwesten.de, 12. Oktober 2015).

Wie heise.de berichtete, hat nunmehr die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen “einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit der die … angebliche Stigmatisierung von Fußballfans beendet werden soll“.

“… Die Grünen wollen, dass die Löschfristen in der Datei ’Gewalttäter Sport’ von 5 Jahren auf 12 Monate bei Erwachsenen und einem halben Jahr bei Jugendlichen reduziert werden. Personen dürften zudem nur noch ’bei einem konkreten Anfangsverdacht’ eingetragen werden, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufe. Betroffene müssten zudem grundsätzlich über Einträge informiert werden; sie sollen widersprechen können.

Auch lehnen die Grünen die Praxis ab, dass Polizeidienststellen personenbezogene Daten ohne Wissen der Betroffenen an Fußballvereine weitergeben …“ (heise.de, 8. Oktober 2015).

Die aktuelle Botschaft der BündnisGrünen ist wohlfein vernehmbar. Allerdings steht unter anderem seit fast vier Jahren schon mehr als deutlich am Raum, dass allein schon derjenige, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ [findet] und sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt [sieht]“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Nicht zuletzt wurde im April 2010 durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage der Dateisammlung “Gewalttäter Sport“ festgestellt. Darüber hinaus bezeichnete bereits im Dezember 2008 das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schon die Einrichtung der Verbunddatei als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruht habe.

Im Juni 2010 stimmte dann der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte. “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig“ (heise.de, 4. Juni 2010).

Die Sicherheitsbehörden hätten offenbar aufgrund des rasanten Anwachsens der “Hooligan-Datei“ den Überblick über deren Bestand verloren, bemerkt wiederum die Bundestagsfraktion der BündnisGrünen nun im Oktober 2015. Mit einer politischen Löschfrist von wie vielen Jahren?

MedienScreen # 59 [Dresden, Kristallnacht]

[Fundstück] “Keine Hetze am Jahrestag der Hetze“, Kommentar von Oliver Reinhard, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 9. November 2015 –

(…) Auch ohne jedes Jahr selbst des 9. Novembers zu gedenken, kann und sollte man die Würde dieses Datums und der Erinnerung respektieren und verteidigen, wenn sie verletzungsgefährdet ist. Und diese Gefahr besteht. Denn heute vor 77 Jahren wurden auch in Dresden Menschen allein aufgrund ihres Jude-Seins massenhaft diskriminiert, bedroht, verletzt, gefoltert, ermordet und ihr Gotteshaus niedergebrannt.

Deshalb ist es eine ganz und gar entwürdigende Vorstellung, dass ausgerechnet am Jahrestag dieser Schandtaten Tausende Menschen in Dresden wie üblich Hetzredner bejubeln, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens pauschal als Schmarotzer, Betrüger und Verbrecher diskriminieren.

(…) An einem solchen Tag darf kein Platz für Diskriminierung und Hetze sein. Nicht auf dem Ex-Hitler-Platz, nicht anderswo in Dresden. Nirgendwo.

***

[“Kristallnaach“, BAP, Album Vun drinne noh drusse, Veröffentlichung: 24. August 1982]

[Tirnaog An-Clar, YouTube.com, 21. Januar 2010]

MedienScreen # 58 [Polemisches KZ?]

[Fundstück] Patrick Gensing, “Pirinccis PR-Coup: Gute KZs, schlechte KZs?“, Publikative.org, 1. November 2015 –

Er hatte eine Rede angekündigt, die Maßstäbe setzen würde – und er hat Wort gehalten. Der “Pegida“-Auftritt von Akif Pirincci beschäftigt weiterhin die Öffentlichkeit, die nun versucht, seine Hetzrede zu interpretieren, was angesichts von Inhalt und Form nicht ganz einfach ist. Immerhin Medienkritiker Niggemeier kennt die ganze (Un-)wahrheit.

Seit Monaten und Jahren versucht der Autor Akif Pirincci durch Beleidigungen und Obszönitäten sein Image als Bad Boy des deutschen Kulturbetriebs zu festigen. Doch nun wirft ausgerechnet Pirincci den deutschen Medien Rufschädigung vor und will, so ist es zu lesen, Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen.

Der Vorwurf: Medien hätten eine seiner Aussagen falsch wiedergegeben. Pirinçci sagte beim einjährigen Jubiläum der Pegida-Bewegung in Dresden vor knapp zwei Wochen:

“Offenkundig scheint man bei der Macht die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert. Es gäbe natürlich auch andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“

In der Stellungnahme der Anwaltskanzlei, die der “Welt“ vorliegt, heißt es:

“Diverse Medien haben eine Äußerung unseres Mandanten aus seiner heftig kritisierten Pegida-Rede aufgenommen und in rechtswidriger Weise entstellt. Herrn Pirinçci wurde dabei unterstellt, er habe für die Wiedereröffnung von Konzentrationslagern zur Bewältigung der Flüchtlingskrise plädiert, wo genau das Gegenteil richtig ist. Tatsächlich äußerte er überspitzt-sarkastisch seine Sorge, dass sie wieder eröffnet werden könnten, und zwar gegen ’Fremdenfeinde’.“

Unterstützt wird diese Darstellung von Medienkritiker Stefan Niggemeier, der schreibt:

Man konnte das, was Pirinçci an diesem Abend gesagt, schon wenig später wörtlich nachlesen. Man konnte es sich unmittelbar danach und bis heute auf YouTube anschauen. Trotzdem hat ein großer Teil der Medien das, was er gesagt und gemeint hat, falsch wiedergegeben und tut es teils noch heute.

Also mal wieder die dummen, sensationsgeilen Medien! So eindeutig, wie Niggemeier es einfach behauptet, ist die Angelegenheit aber keineswegs: Viele Leute, die sich die Rede angehört haben, verstanden ebenfalls, dass Pirincci sich auf Flüchtlinge bezogen habe. Schon erstaunlich, dass sich ein Schriftsteller so ungenau auszudrücken weiß – und das auch noch in einer recht delikaten Angelegenheit, denn Pirincci wird sich wohl bewusst sein, dass die deutsche Öffentlichkeit bei dem Begriff KZ hellhörig wird.

Andere Begriffe wie “Umvolkung“ oder “Kinderfickerpartei Die Grünen“ oder “Vergewaltigungsfrühling“ oder die “üblichen deutschen Parasiten und Wichsmenschen aus der Migrationsmafia auf dem Schoße von Pro Asyl“ sowie anderer rassistischer Schmutz fallen da fast schon nicht mehr auf.

Medienkritiker Niggemeier beklagt nun, viele Medien hätten “den Zusammenhang weggelassen“ bei der Äußerung von Pirincci. Stimmt das? Vor der Äußerung Pirinccis zu den KZs als “andere Alternative“ hetzte er in bewährter Manier dagegen, dass sich Flüchtlinge, die illegal nach Deutschland kämen, hier sich und ihre Clans durchfüttern ließen. Zugleich sprach er von Politikern, die dem eigenen Volk die Ausreise nahelegen würden. Dann ließ er eine längere Pause, in der das Publikum “Widerstand“ skandierte. Als Pirincci dann den umstrittenen KZ-Satz geäußert hatte, gab es anerkennendes Gelächter im Publikum – und selbst “Pegida“-Gründer Bachmann entschuldigte sich nach der Rede öffentlich, so wie auch viele anderen Zuhören offenkundig genau das verstanden hatten, was laut Pirincci und Niggemeiner nicht gemeint war.

Die Interpretation von Texten ist zumeist nicht eindeutig, hier ist aus meiner Sicht ebenfalls keine absolute Unwahrheit, wie Niggemeier sie verkündet, auszumachen. Pirincci könnte die KZs als Alternative zu dem angeblichen Leben der Flüchtlinge in Deutschland auf Luxusniveau verstehen. Man kann aber auch argumentieren, Pirincci habe sich auf die Politik bezogen, die gerne “Asylkritiker“ in KZs sperren wolle. Darüber kann man natürlich diskutieren – aber was ist denn das bitte für eine Frage? Und aus vielen von Niggemeier ausgewählten Beispielen für ein angebliches Armutszeugnis der deutschen Medien geht übrigens auch gar nicht hervor, ob Pirincci das eine oder andere gemeint habe.

Wir sind der Volk?

Und selbst wenn man die Pause in der Rede ausklammert und nur den unmittelbaren Zusammenhang des Zitats anschaut, ist der Sachverhalt keineswegs ganz eindeutig, denn Pirincci sagte:

Offenkundig scheint man bei der Macht die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert.

Mit “ihm“ dürfte das Volk gemeint sein, aber wer ist “er“? Der Volk? Oder der Kasseler CDU-Politiker? Oder am Ende womöglich doch “der“ Flüchtling?

Selbstverständlich behauptet Pirincci nun, Letzteres könne gar nicht gemeint gewesen sein. Aber so eindeutig wahr oder unwahr wie Niggemeiers Medienkritik es gerne hätte, ist die Stelle selbst bei genauer Analyse nicht. Das grölende Publikum jedenfalls verstand das, was es hören wollte – und möglicherweise auch sollte.

Morgen, also Montag (19. 10. 2015), werde ich anläßlich des einjährigen Bestehens von PEGIDA in Dresden auftreten und einen hübschen Text vorlesen, der in Sachen Wutrede in diesem Lande Maßstäbe setzen wird. Es wird um die Verbrechen gehen, die man diesem Volk gegenwärtig antut. […] Ach, Herr Staatsanwalt, bitte immer den Gesamtzusammenhang sehen und sich keine Wort-Rosinen rauspicken. So doof bin ich nämlich auch nicht … (Akif Pirincci auf seiner Homepage)

Tatsächlich gab es in vielen Medien falsche oder zumindest irreführende Darstellungen der Pirincci-Rede, weil eine Eindeutigkeit des Gesagten behauptet wurde. Genau eine solche Eindeutigkeit behauptet Niggemeier nun gleichfalls, wenn er schlicht Pirinccis Argumentation folgt und von einem “Armutszeugnis“ für deutsche Medien schreibt.

Relativierung von Nazi-Verbrechen

Ganz unabhängig von der Frage, wie man den KZ-Satz nun interpretiert, wenn man sich auf so eine Diskussion einlassen möchte, könnte man darüber nachdenken, dass auch die “überspitzt-sarkastische“ Darstellung, wonach Politiker die Asylkritiker am liebsten in KZs (= Vernichtungslager) sperren würden und diese sozusagen die Juden von heute seien, den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte.

Auch über eine mögliche Relativierung von NS-Verbrechen könnte man nachdenken. Das Internationale Auschwitz Komitee kritisierte die KZ-Bemerkung Pirinçcis treffend als “ein widerliches Signal der Schamlosigkeit“. Die Instrumentalisierung des Begriffes KZ lasse die Überlebenden deutscher Konzentrationslager, die KZ am eigenen Leib erfahren hätten, fassungslos und verstört zurück.

Und dabei ist es vollkommen zweitrangig, ob Pirincci selbst die KZs nun für Flüchtlinge auserkoren hätte oder ob er sich ein Szenario zusammenspinnt, in dem ein CDU-Politiker das Volk in solche Lager sperren möchte. Dem “Skandal-Autor“ ging es offenkundig darum, wie seine oben zitierte Ankündigung für die Rede zeigt, einfach mal “KZ“ zu sagen und einen Skandal zu provozieren. Das hat geklappt. Und nun kann er sich auch noch als Opfer der “Lügenpresse“ feiern lassen – mit gutem Leumund.

Wort zum Sonntag

“… Der Song ’Willkommen in Deutschland’, von den Toten Hosen 1992 verfasst, sei ’nie ein großer Hit gewesen’, so Campino. ’Aber er ist immer noch irre aktuell.’ …“ (Sächsische Zeitung, 30. Oktober 2015).

Dies ist das Land, in dem man nicht versteht,
dass FREMD kein Wort für FEINDLICH ist,
in dem Besucher nur geduldet sind,
wenn sie versprechen, dass sie bald wieder gehen.
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn’s ein Zufall ist
und irgendwann fällt es auch auf mich zurück,
wenn ein Mensch aus einem anderen Land
ohne Angst hier nicht mehr leben kann.
Weil täglich immer mehr passiert,
weil der Hass auf Fremde eskaliert
und keiner weiß, wie und wann man diesen Schwachsinn stoppen wird.

Es ist auch mein Land,
und ich kann nicht so tun, als ob es mich nichts angeht.
Es ist auch dein Land,
und du bist schuldig, wenn du deine Augen davor schließt.

Dies ist das Land, in dem so viele schweigen,
wenn Verrückte auf die Straße gehen,
um der ganzen Welt und sich selbst zu beweisen,
dass die Deutschen wieder die Deutschen sind.
Diese Provokation, sie gilt mir und dir,
denn auch du und ich, wir kommen von hier.
Kein Ausländer, der uns dabei helfen kann,
dieses Problem geht nur uns allein was an.
Ich hab keine Lust, noch länger zuzusehn,
ich hab’s satt, nur zu reden und rumzustehn,
vor diesem Feind werde ich mich nicht umdrehn.

Es ist auch mein Land,
und ich will nicht, dass ein viertes Reich draus wird.
Es ist auch dein Land,
steh auf und hilf, dass blinder Hass es nicht zerstört.
Es ist auch mein Land,
und sein Ruf ist sowieso schon ruiniert.
Es ist auch dein Land,
komm wir zeigen, es leben auch andere Menschen hier.

[“Willkommen in Deutschland“, Die Toten Hosen, Album Kauf MICH!, Veröffentlichung: 10. Mai 1993]

[Czarny iTek, YouTube, 28. April 2015]