Archiv der Kategorie: PoliticalScene

Nazi-Mitgliedschaft soll strafbar werden

Israel. Die Regierung hat eine Gesetzesinitiative veranlasst, welche die Organisation in Nazi-Vereinigungen unter Strafe stellt.

In Israel ist die Leugnung der Shoa strafbar, die Mitgliedschaft in einer Nazi- oder Neonazi-Vereinigung bislang nicht. Das neue Gesetz sieht dahingehend eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren vor und beinhaltet auch die Möglichkeit, dem Straftäter die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Gesetzesvorlage der Regierung muss noch durch das Parlament beschlossen werden.

Vor einiger Zeit wurde in Israel eine Neonazi-Gruppierung aus Neueinwanderern aus der früheren Sowjetunion aufgedeckt. Die Mitglieder hatten sich das Ziel gesetzt, die “weiße Rasse bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen“. In diesem Zusammenhang waren immer wieder Synagogen mit Hakenkreuzen und NS-Parolen beschmiert (APA) sowie religiöse Juden überfallen worden (mdr-info).

[Dieser Artikel wurde am 17. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Die unendliche Geschichte “Thor Steinar“

Berlin/Dresden. Während Norwegen die Kleidungsmarke “Thor Steinar“ wegen widerrechtlichen Verwendens staatlicher Hoheitszeichen verklagt, erklärt das Dresdner Oberlandesgericht das öffentliche Tragen des früheren “Thor-Steinar“-Logos in Sachsen für straffrei.

Am 14. Februar erklärte der Gesandte von Norwegen, Andreas Gaarder, gegenüber dem Tagesspiegel: “Wir wollen, dass unsere Staatsflagge als Symbol des demokratischen Norwegens nicht weiter in Verbindung mit dem rechtsextremen Milieu gebracht wird“. So sei dahingehend bereits im November 2007 an die Protex GmbH in Brandenburg ein Bußgeldbescheid über 2.000 Euro ergangen. Auf diesem Weg sollte unterbunden werden, dass “die unter Neonazis beliebte Marke“ (dpa) weiterhin die norwegische Flagge auf ihre Textilien druckt und gleichfalls für Werbezwecke missbraucht. Der Geschäftsführer besagter Firma, Uwe Meusel, hat allerdings Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Der Vorgang soll nun am 31. März vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden. Nach bundesdeutschem Markengesetz dürfen Staatssymbole nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.

“Thor Steinar“ wird vom Verfassungsschutz Brandenburg als “identitätsstiftendes Erkennungszeichen“ für Rechtsextremisten eingeschätzt. Nach mehreren – teilweise gegensätzlichen – Gerichtsentscheiden über die strafrechtlich relevante Deutung des “Thor-Steinar“-Logos aus Tyr- und Sig-Rune änderte die damalige Firma Media Tex Anfang des Jahres 2005 das ursprüngliche Logo in eine – nach Eigenwerbung – lediglich “dem Andreaskreuz ähnelnde“ Darstellung.

Fast zeitgleich mit der aktuellen Klage Norwegens gegen “Thor Steinar“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit einer am 12. Februar verkündeten Entscheidung nunmehr das öffentliche Tragen des bis vor drei Jahren üblichen “Thor-Steinar“-Logos in Sachsen für straffrei erklärt. Damit wies das Gericht Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen Urteile vor dem Amtsgericht Dresden und dem Amtsgericht Leipzig aus dem Jahr 2005 zurück, in denen zwei Angeklagte von dem Vorwurf freigesprochen worden waren, “Thor Steinar“ als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen getragen zu haben.

Der 3. Strafsenat des OLG führte in seinen Urteilen vom 12. Februar (Az.: 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06) an, “die verwendeten Runenzeichen wiesen zwar einen relevanten Bezug zu verfassungswidrigen Organisationen auf“ – zumal seien “die vorhandenen Farbabweichungen zwischen den verwendeten Runenzeichen und den Originalrunen nicht erheblich“ – hob aber gleichzeitig hervor, “dass hier die Verbindung mehrerer Runen zu einem Zeichen den Straftatbestand des § 86a StGB nicht erfülle, weil kein verbotenes Kennzeichen besonders hervorsteche oder dominiere“. Somit sei “nach geltender Rechtslage das verwendete (zusammengesetzte) Kennzeichen straffrei, weil die Verbindung der Runen hier so gestaltet wurde, dass ein Phantasiekennzeichen entstanden sei, weshalb eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ausscheide“ (juraforum.de).

Das Dresdner OLG sieht sich mit seinen Urteilen in Übereinstimmung mit diesbezüglich ähnlichen Entscheiden des Oberlandesgerichts Braunschweig, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und des Berliner Kammergerichts. In Sachsen-Anhalt dagegen wird beispielsweise das öffentliche Tragen des älteren “Thor-Steinar“-Logos als rechtes Propagandadelikt nach wie vor strafrechtlich verfolgt.

Bereits vor über drei Jahren attestierte die Agentur für soziale Perspektiven (ASP) in der Broschüre “Versteckspiel“ im Zuge damaliger juristischer Auseinandersetzungen um die Marke “Thor Steinar“ dem Szene-Label einen mehr als deutlich rechten Hintergrund.

[Dieser Artikel wurde am 15. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]

“Ein gefährliches Pflaster für Ausländer“

Magdeburg. In der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt ereigneten sich am Wochenende zwei vermutlich fremdenfeindliche Übergriffe. Die städtische Integrationsbeauftragte schätzt ein, in dem ostdeutschen Bundesland bestehe für Ausländer “ein enormes Risiko, Opfer von Gewalt zu werden“.

Wie MDR-Info berichtet, haben am 2. Februar zwei Männer einen Nigerianer in einer Magdeburger Straßenbahn angepöbelt und beleidigt: “Als sich dieser dagegen verwahrte, warf einer der beiden Angreifer eine Bierflasche auf den Afrikaner. Mehrere Fahrgäste verhinderten, dass die Auseinandersetzung eskalierte.“ Die zwei Angreifer seien kurz nach dem Vorfall festgenommen worden.

Dem Bericht von MDR-Info zufolge hatte die Polizei die beiden Täter schon am 1. Februar kurzzeitig in Gewahrsam genommen, weil sie zwei Türken attackiert hatten. Bereits am Abend des 1. Februar griffen nach Darstellung der Magdeburger Volksstimme in der Stadt vier Angreifer im Alter von 20, 23, 31 und 41 Jahren zwei türkischstämmige Männer körperlich an. In beiden Fällen ermittelte die Polizei die Tatverdächtigen und nahm sie vorübergehend fest. Die mutmaßlichen Täter seien bereits wegen Volksverhetzung aufgefallen – deshalb gehen die Ermittler in beiden Fällen “von ausländerfeindlichen Motiven aus“ (Volksstimme).

Susi Möbbeck, Magdeburger Integrationsbeauftragte, benannte das Bundesland Sachsen-Anhalt als “ein gefährliches Pflaster für Ausländer“ (MDR-Info). “In Sachsen-Anhalt waren im vergangenen Jahr unter den 681 jugendlichen Intensivtätern nur neun Ausländer. Umgekehrt aber haben Ausländer dort ein enormes Risiko, selbst Opfer von Gewalt zu werden“, zitiert Zeit-Online Möbbeck.

Nicht erst seit jüngerer Zeit sind vermehrt Gewalttaten von Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. Im Dezember 2006 versuchten zudem Rechtsextremisten den Festsaal der Staatskanzlei als Podium für ihre Propaganda zu nutzen. “Wollt Ihr uns schikanieren, lehren wir Euch Manieren“, skandierten Rechtsextremisten im Januar 2007 vor dem Privathaus des amtierenden Magdeburger Oberbürgermeisters. Die Aussage der Integrationsbeauftragten scheint nicht nur für Ausländer im Bundesland Sachsen-Anhalt zutreffend zu sein.

[Dieser Artikel wurde am 3. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Pastörs nennt Juden “Schmarotzer“

Schwerin. Nach dem Boykott einer Gedenk- und Schweigeminute für NS-Opfer am 30. Januar im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die NPD einen Tag später erneut mit ausländer- und judenfeindlichen Formulierungen versucht, auf sich aufmerksam zu machen.

So forderte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs in einer Rede eine Studie über die “Kostenwahrheit der Einwanderung“. Dabei sprach Pastörs von “Schmarotzertum“ und wandte sich gegen die Einwanderung von Juden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Wegen seiner in der Ansprache gebrauchten ausländerfeindlichen Äußerungen unterbrach und verwarnte ihn die Erste Vizepräsidentin des Landtags, Renate Holznagel (CDU), wiederholt. Kurze Zeit später sprach Holznagel gegen Pastörs einen Ordnungsruf aus.

Nachdem der Landtagsvizepräsidentin seitens des NPD-Abgeordneten Stefan Köster Willkür vorgeworfen wurde, unterbrach Renate Holznagel die Landtagssitzung. Im Ergebnis einer sich anschließenden Beratung des Ältestenrats wurde Köster von der weiteren Sitzung des mecklenburg-vorpommerischen Landesparlamentes ausgeschlossen.

[Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Kalkulierte Demokratie-Verweigerung

Schwerin. Während eines im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stattgefundenen Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus blieben die Abgeordneten der NPD-Fraktion nicht nur sitzen, auch die anberaumte Schweigeminute ignorierten sie demonstrativ – und zeigen so, was sie offenbar von der sächsischen NPD-Fraktion gelernt haben.

Die besagte Landtagssitzung begann am 30. Januar im Schweriner Schloss mit einer Rede der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) anlässlich der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 und sollte in eine Gedenkminute für die Opfer der NS-Herrschaft übergehen. Zuvor verwies die Landtagspräsidentin darauf, dass vor 75 Jahren die nationalsozialistische Diktatur begonnen habe. Dieses Datum stehe “für das Ende von Freiheit und Menschlichkeit und sollte uns eine ständige Mahnung sein“. Weiter betonte Bretschneider, es sei die Verantwortung der Demokraten, die Feinde der Demokratie in die Schranken zu weisen.

Folgend bat die Landtagspräsidentin anlässlich des 27. Januar – als Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau und im Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft – das Plenum, sich für eine Schweigeminute von den Plätzen zu erheben.

Die Abgeordneten der NPD ignorierten das Ansinnen und blieben demonstrativ sitzen. Darüber hinaus störten rechtsextreme Abgeordnete die Schweigeminute – Raimund Borrmann unterhielt sich deutlich vernehmbar mit Michael Andrejewski und Stefan Köster gefiel sich durch zwei Zwischenrufe, in denen er zum einen Sylvia Bretschneider aufforderte, ihr Mandat niederzulegen und der Landtagspräsidentin zum zweiten vorwarf: “Sie schaden der Demokratie“ (Endstation Rechts). Die anderen Fraktionen zeigten sich empört, die Sitzung wurde vorübergehend unterbrochen. Kurz danach erklärte der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs auf der Internetpräsenz der mecklenburg-vorpommerschen NPD: “Erst wenn auch die deutschen Opfer würdig mit einbezogen werden, wird sich die NPD-Fraktion an solchen Opfergedenken beteiligen“.

Offenbar hat es doch einige Zeit gebraucht, bis die braune Achse Dresden – Schwerin zum öffentlichkeitswirksamen Tragen gekommen ist. Mehr als weniger erstaunlich ist allerdings schon die Zeitdauer des rechtsextremen Nord-Süd-Lernens – und darüber hinaus die gegenwärtige Berichterstattung über die aktuell plakative Demokratie-Verweigerung der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Schließlich hat es die südlichere Landtagsfraktion bereits vor fast genau drei Jahren vorexerziert, wie über die Postulierung eines damals vom Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel so titulierten “Bomben-Holocaust“ mediale Aufmerksamkeit geschaffen werden kann.

Nicht weniger öffentlichkeitsheischend erklärte hernach im Januar 2006 die damalige sächsische NPD-Fraktion der wie auch immer geneigten Zuhörerschaft “Warum wir nicht nach Auschwitz fahren“. Und somit fällt jetzt, zeitlich fast optimal taktiert, von Schwerin aus zwangsläufig wieder braunes Februar-Dunkel über Elbflorenz.

[Dieser Artikel wurde am 30. Januar 2008 bei redok veröffentlicht.]