Sächsischer April-Ausklang

Dresden/Mittweida. Gegen den im presserechtlichen Sinn Verantwortlichen für die Schülerzeitschrift “perplex“ wurde Anklage erhoben. Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ verstießen wiederholt gegen Auflagen des Verbotes der rechtsextremistischen Kameradschaft.

Wegen des Vorwurfes der Verunglimpfung des Staates, der Volksverhetzung sowie Verstößen gegen das Jugendschutz- und Pressegesetz hat die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Publikation “perplex“ vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen den Landesvorsitzenden der sächsischen Jungen Nationaldemokraten (JN), Jens Steinbach, erhoben, wie am 29. April mitgeteilt wurde. Im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb besagter Zeitschrift führen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt aktuell insgesamt zwölf Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. So wird dahingehend unter anderem auch gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft ihn anklagt, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden (ddp). Weiterhin seien bislang gegen insgesamt fünf Beschuldigte Anklagen erhoben worden, vier davon seien “perplex“-Verteiler im Alter zwischen 18 und 31 Jahren. Die erste Auflage der Zeitschrift der rechtsextremen NPD-Nachwuchsorganisation wurde kurz nach ihrem Erscheinen als jugendgefährdende Schrift bundesweit indiziert – die zweite “perplex“-Ausgabe wurde teilweise konfisziert, die entsprechende Online-Version musste als Internet-Angebot stillgelegt werden.

Unterdessen teilte die Chemnitzer Polizei mit, am Abend des 28. April hätten sich mehrere Personen – “augenscheinlich der rechten Szene“ – in Mittweida zusammengefunden. Eine Überprüfung der Personalien habe ergeben, dass von den zwölf vor Ort befindlichen Jugendlichen sechs von den in der Verbotsverfügung gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ erteilten Auflagen betroffen seien. Demnach dürfen sie sich nicht mehr an bestimmten Orten versammeln (dpa). Allen anwesenden 12 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Die gesondert Betroffenen erhielten – teilweise erneut – Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

[Dieser Artikel wurde am 2. Mai 2008 bei redok veröffentlicht.]