Staatsanwaltschaft versus “Blood & Honour“-Strukturen

Sachsen. Nach offenbar jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen sechs mutmaßliche Aktivisten der rechtsextremen Gruppierung wegen des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot Anklage erhoben.

Wie die leitende Staatsanwaltschaft am 3. Juni mitteilte, wird sechs Männern im Alter von Mitte 20 bis Mitte 30 zur Last gelegt, als Rädelsführer auch nach dem im September 2000 eigentlich erfolgten bundesweiten Verbot von “Blood & Honour“ den organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhalten zu haben. Seit 2004 nachweisbar sei durch die Beschuldigten ein Netzwerk installiert worden, um beispielsweise sachsenweit konspirativ “Blood & Honour“-Konzerte organisieren und zudem Tonträger mit rechtsextremistischen Inhalten verbreiten zu können.

Der Anklage seien jahrelange Ermittlungen voraus gegangen. So habe es in Sachsen bereits im März 2006 eine großangelegte Razzia gegen mutmaßliche Aktivisten von “Blood & Honour“ gegeben (ddp). Im November sowie im Dezember 2006 folgten Durchsuchungen und anschließende Beschlagnahmungen entsprechender Devotionalien im Umfeld eines einschlägigen ostsächsischen Szene-Ladens.

Die nunmehr angeklagten Männer vom Geburtsjahrgang 1974 bis 1982 sollen vorwiegend im Raum Dresden und Ostsachsen beheimatet sein. Zur Absicherung ihrer Aktivitäten, besonders der Konzerte, sei zudem eine Hilfstruppe mit Namen “Sturm 24 Bautzen“ gegründet worden (Lausitzer Rundschau). Der “Sturm 24“ pflegt laut polizeilichen Erkenntnissen enge Kontakte mit dem “Nationalen Jugendblock“ (NJB) in Zittau. Der bereits 1992 gegründete NJB sei wiederum “sehr aktiv bei der Organisation von Demonstrationen und Konzerten sowie bei der Störung von Veranstaltungen der Partei Die Linke“, zitierte die Lausitzer Rundschau am 9. April den Staatsschutz-Dezernatsleiter der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien.

[Dieser Artikel wurde am 4. Juni 2008 bei redok veröffentlicht.]