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Hooligans Elbflorenz: Urteil – Happy Birthday?

Vor einem Jahr, am 29. April 2013, verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

“(…) Alle fünf haben zwischen 2007 und 2009 gezielt sogenannte Drittort-Auseinandersetzungen – verabredete Wettkämpfe abseits der Zivilisation – mit anderen ’Hooligan-Sportgruppen’, wie sie es nannten, vorbereitet und durchgeführt. Das allein gaben die Angeklagten in dem langen Prozess zu und sagten, sie seien davon ausgegangen, solche Matches seien nicht strafbar. Es habe Regeln und Schiedsrichter gegeben, nie seien Hooligans dafür verurteilt worden, argumentierten ihre Verteidiger. Das Gericht wertete auch solche Kämpfe jedoch als sittenwidrig (…)“ [Sächsische Zeitung, 29. April 2014].

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(Foto: O.M.)

Nach dem damaligen Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

Unterdessen – so berichtet zum Jahrestag besagten Urteils die Sächsische Zeitung – hätten sich auch andere Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden “bereits bei der Dresdner Staatsanwaltschaft über das beispiellose Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erkundigt“ und stellt gleichzeitig resümierend fest: “Doch ehe von dem Urteil eine Präzedenzwirkung ausgehen kann, warten wohl alle zunächst die Überprüfung in Karlsruhe ab“.

Denn das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig. Die von der Verteidigung der Beschuldigten nach dem Dresdner Urteilsspruch vorjährig angekündigte Revision sei dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bislang nicht vorgelegt worden. Vermutlich allein auch schon deswegen, da erst noch zum unmittelbaren Jahresanfang 2014 berichtet wurde, die Urteile wären bis dahin “noch nicht zugestellt“ gewesen. Nun gut, der Januar hat schließlich 31 Tage und irgendwann in jenem Monat muss die Verteidigung der Angeklagten augenscheinlich der Urteilsschriftsatz aus dem Landgericht Dresden dann wohl doch noch erreicht haben.

“Seit Januar liegt das Urteil den Verteidigern vor, und die lassen kein gutes Haar an den 360 Seiten“, so aktuell die Sächsische Zeitung. Die Verteidigung habe “dem BGH nun einiges an Kritik mitgegeben“. Denn ’vieles sei auch in 92 Sitzungstagen den Angeklagten nicht nachgewiesen worden’, wird Martin Wissmann zitiert, der den Hauptangeklagten vertritt.

Folgt ein Präzedenzurteil ohne open end? Es wird zu sehen sein …

[Dieser Artikel wurde am 29. April 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz – stay rules?

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Die Verteidigung der Beschuldigten kündigte nach dem damaligen Urteilsspruch umgehend eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an. “Die Urteile wurden noch nicht zugestellt“, wurde zwischenzeitlich allerdings erst Anfang des Jahres 2014 kolportiert.

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(Foto: O.M.)

In der heutigen Sächsischen Zeitung wundert sich nunmehr Gerichtsreporter Alexander Schneider – bei einem anderweitigen Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht (“Dynamo-Schlachtenbummler wegen Raubes verurteilt“) – randseitig ein wenig über Stadion-Verbote hin oder her …

“(…) Apropos Stadion-Verbote: Während der Angeklagte wie viele Dynamo-Schläger sehr schnell noch im Ermittlungsverfahren aus den Stadien verbannt wurde, gilt das offenbar nicht für vier der fünf mutmaßlichen Rädelsführer der sogenannten ’Hooligans Elbflorenz’. Die Männer wurden im April 2013 am Landgericht teilweise zu Haftstrafen von mehr als vier Jahren verurteilt – doch die Männer besuchen weiter Dynamo-Spiele, als wäre nichts gewesen.“

So lange sich sonst niemand wundert. Aber vielleicht könnte man ja beim Pressesprecher von Dynamo Dresden, Henry Buschmann, einmal nachfragen …

[Dieser Artikel wurde am 25. Februar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Post-Urteil

Bekanntlich verurteilte das Landgericht Dresden im vorigen Jahr fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Nach dem Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

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(Von oben betrachtet – Screenshot: maps.google.de)

Die Verteidigung der im Prozess um die mutmaßliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz Beklagten äußerte sich damals unmittelbar nach der Urteilsverkündung entsetzt über den Ausgang der Gerichtsverhandlung. Alle zehn Verteidiger kündigten eine Revision des 28 Monate gedauerten Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.

“Allein: Die Urteile wurden noch nicht zugestellt. Denn das Abfassen der detaillierten oft seitenlangen Urteile frisst ebenfalls enorm Zeit“, so eine Notiz in der Dresdner Morgenpost am 4. Januar dieses Jahres. Das Landgericht Dresden hatte sein Strafmaß am 29. April 2013 verkündet.

[Dieser Artikel wurde am 5. Januar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: This Is Not The End

Wie bereits berichtet, äußerte sich die Verteidigung der im Prozess um die mutmaßliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz Beklagten unmittelbar nach der Urteilsverkündung entsetzt über den Ausgang der Gerichtsverhandlung. Mittlerweile auch offiziell kündigten am 6. Mai unterdessen alle zehn Verteidiger eine Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an, teilt so die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe vom 7. Mai dieses Jahres mit.

Das Landgericht Dresden hatte am 29. April fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Wie die Sächsische Zeitung aktuell außerdem vermerkt, verzichtet die Dresdner Staatsanwaltschaft nach dem Prozessausgang auf die Einlegung von Rechtsmitteln. “Sie will vielmehr nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen.“

[Dieser Artikel wurde am 7. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Alle ins Gefängnis?

Es mag Zufälle geben, ja. Allerdings behaupten auch manche, es gäbe keine Zufälle.

Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12) bekannt gegeben, nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.

“Beim nach wie vor andauernden Prozess [um die Hooligans Elbflorenz] vor dem Dresdner Landgericht wurde ein Grundsatzurteil zur Frage der Strafbarkeit solcher FWW-Drittortauseinandersetzungen erwartet. Der BGH in Karlsruhe hat gesprochen?“

Und während des terminlich nächstfolgenden 88. Sitzungstages in besagtem Prozess am 8. April dieses Jahres vor dem Landgericht Dresden dauerte es dann wohl auch “ein paar Minuten, ehe die fünf Angeklagten und ihre Verteidiger wieder ihre Fassung zurückerlangen“.

Denn erstaunlicherweise wohl rein zufällig dem BGH-Urteil fast zeitgleich gehorsamst nachfolgend, hat Staatsanwalt Ingolf Wagner nunmehr “harte Haftstrafen für alle fünf gefordert“ – “Als hätte es keine eineinhalbjährige Beweisaufnahme gegeben“, schimpft ein Anwalt (…) “Was haben wir eigentlich die ganze Zeit gemacht?“ Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei “Unfug“, ein “Trauerspiel“, pflichtet ein Kollege bei (Sächsische Zeitung, 9. April).

Seit nunmehr 24. August 2011 stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

“Die höchste Strafe von dreieinhalb Jahren Haft soll der mutmaßliche Chef der Gruppe erhalten, ein 37-jähriger Versicherungsmakler aus Pirna. Sein Stellvertreter, ein 36-jähriger Unternehmer aus Dresden, sowie zwei Mitangeklagte (27, 29) aus Dresden und Pirna, die laut Wagner ’in der Hierarchie der Vereinigung nicht ganz so weit oben angesiedelt’ gewesen seien, sollen je zweieinhalb Jahre in Haft. Die mit 22 Monaten geringste Strafe fordert Wagner für [einen] bereits einschlägig vorbestraften […] (26) – jedoch ohne Bewährung.“ (Sächsische Zeitung)

Die Verteidiger werden in folgenden Sitzungstagen auf Freisprüche plädieren, denn sie “sehen in den Matches einvernehmliche Sportwettkämpfe, mit Regeln und Schiedsrichtern“. Diese “müsse man ja nicht gutheißen, aber nicht alles, was man nicht gut findet, erfülle zwangsläufig einen Straftatbestand“, zitiert die Sächsische Zeitung einen der Verteidiger der fünf Angeklagten.

[Dieser Artikel wurde am 13. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]