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Datei “Gewalttäter Sport“ light?

In der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“, der so genannten “Hooligan-Datei“, waren Ende des Jahres 2008 knapp 10.000 Personen erfasst. Im Mai 2010 betrug das Volumen bereits zirka 11.000 Einträge. Zu Jahresbeginn 2011 kursierte dann die Information, zitiert aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA), dass in besagter Datensammlung bundesweit 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Menschen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Mit Stichtag 30. April 2013 waren letztendlich – so jedenfalls offiziell dargestellt – Informationen über 13.033 Persönlichkeiten in der Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ abgespeichert.

“… Die Datei ist vor zwanzig Jahren von den Bundesländern eingerichtet worden und gilt ein scharfes Schwert. Denn dort werden nicht nur Täter eingetragen, die eine oder mehrere aus einem Katalog von insgesamt 16 Straftaten – von Gewalt gegen andere über Verstöße gegen das Versammlungsrecht bis zur Volksverhetzung und Beleidigung – begangen haben sollen. Auch kann sich derjenige dort wiederfinden, von dem die Polizei ’aufgrund bestimmter Tatsachen’ auch nur annimmt, dass er künftig an Straftaten in Zusammenhang mit Fußball beteiligt sein könnte …“ (derwesten.de, 12. Oktober 2015).

Wie heise.de berichtete, hat nunmehr die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen “einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit der die … angebliche Stigmatisierung von Fußballfans beendet werden soll“.

“… Die Grünen wollen, dass die Löschfristen in der Datei ’Gewalttäter Sport’ von 5 Jahren auf 12 Monate bei Erwachsenen und einem halben Jahr bei Jugendlichen reduziert werden. Personen dürften zudem nur noch ’bei einem konkreten Anfangsverdacht’ eingetragen werden, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufe. Betroffene müssten zudem grundsätzlich über Einträge informiert werden; sie sollen widersprechen können.

Auch lehnen die Grünen die Praxis ab, dass Polizeidienststellen personenbezogene Daten ohne Wissen der Betroffenen an Fußballvereine weitergeben …“ (heise.de, 8. Oktober 2015).

Die aktuelle Botschaft der BündnisGrünen ist wohlfein vernehmbar. Allerdings steht unter anderem seit fast vier Jahren schon mehr als deutlich am Raum, dass allein schon derjenige, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ [findet] und sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt [sieht]“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Nicht zuletzt wurde im April 2010 durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage der Dateisammlung “Gewalttäter Sport“ festgestellt. Darüber hinaus bezeichnete bereits im Dezember 2008 das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schon die Einrichtung der Verbunddatei als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruht habe.

Im Juni 2010 stimmte dann der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte. “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig“ (heise.de, 4. Juni 2010).

Die Sicherheitsbehörden hätten offenbar aufgrund des rasanten Anwachsens der “Hooligan-Datei“ den Überblick über deren Bestand verloren, bemerkt wiederum die Bundestagsfraktion der BündnisGrünen nun im Oktober 2015. Mit einer politischen Löschfrist von wie vielen Jahren?

Datei “Gewalttäter Sport“ – Update

Wie erst Anfang März dieses Jahres beleuchtet, ranken sich um die so genannte Datei “Gewalttäter Sport“ nach wie vor justiz-politische, juristisch-anwaltliche und sonstige Ungereimtheiten, nicht zuletzt persönlichkeitsrechtliche Sphären einzelner Menschen auf die eine oder andere Weise mehr als weniger betreffend (Datei “Gewalttäter Sport” – Datenspiele).

Bereits im April 2010 wurde durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage des – inoffiziell auch “Hooligan-Datei“ genannten – Datenpools festgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt soll die dahingehend bemäntelte Informationszusammenstellung zirka 11.000 Einträge beinhaltet haben. In gewissen Online-Foren kursierte im Februar 2011 dann die Information, dass in besagter Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ nunmehr bundesweit Datensätze über insgesamt 12.800 Personen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. 2.318 von ihnen sind mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Vormals war durch den Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 4. Juni 2010 dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt worden, mit dem die umstrittene Datensammlung “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte (heise.de).

“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de).

[Dieser Artikel wurde am 6. April 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Datei “Gewalttäter Sport“ – Datenspiele

Seit Jahren schon speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sein sollen. In einer so genannten Datei “Gewalttäter Sport“, inoffiziell auch “Hooligan-Datei“ genannt, wurden – nach dazumal ersten Verlautbarungen durch verschiedene Medien-Angaben – rund 10.000 Menschen aufgelistet und quasi katalogisiert.

Bereits im Dezember 2008 befand allerdings das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass besagter Datei eine Rechtsgrundlage fehle (abendblatt.de, 18. Dezember 2008). Unter den dahingehend registrierten Peronen “waren zweifellos viele Hooligans und Straftäter, aber offenbar auch Fans, deren Personalien lediglich festgestellt worden waren, weil sie sich in der Nähe einer Schlägerei aufhielten oder an einer Demonstration teilnahmen. Eine Verurteilung vor Gericht war und ist für eine Registrierung nicht notwendig, es reichen Hinweise von Polizeibeamten“ (spiegel.de, 15. Januar 2009).

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(Foto: O.M.)

Nachfolgend hat im April 2010 das Verwaltungsgericht Karlsruhe erneut die fehlende rechtliche Grundlage der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“ moniert. Angaben zufolge umfasste die bundesweite Datei “Gewalttäter und Sport“ dann schon zirka 11.000 Einträge (Sachsen: Aktuell rund 300 Menschen in der ’Kategorie C’ für Hooligans).

Im Juni 2010 stimmte der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die umstrittene Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte (heise.de, 4. Juni 2010). “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.“ In gewissen Online-Foren kursierte im Februar 2011 die Information, zitierend aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des BKA, dass in besagter Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ bundesweit nunmehr 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Personen gespeichert seien – und der Status quo?

Stiller Status quo? Das Vorfeld der Fußball-EM 2012 in Polen und der Ukraine wirft nicht erst seit gestern mitunter einige durchaus andeutungsvoll martialischen Bilder voraus.

Von alledem vielleicht abseits, aber scheinbar sowieso generell, dürfen sich in den Euro-12-Wochen Fußballfans – deren Daten in der beim BKA nach wie vor geführten Datei “Gewalttäter Sport“ gespeichert sind – auf Ausreiseverbote, Meldeauflagen während der Europameisterschaft und andere unerfreuliche Maßnahmen einrichten.

“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“, wird aktuell auf der Website anwalt.de resümiert.

[Dieser Artikel wurde am 2. März 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Rechtsextreme Anti-G8-Guerilla?

Mecklenburg-Vorpommern. Die bereits vorab absehbare Medien-Hysterie um den vom 6. bis 8. Juni im Ostseebad Heiligendamm stattfindenden G-8-Gipfel beginnt schneller zu rotieren.

Zudem sind die aktuell plakativ prognostizierten Gegen-Aktionen von Rechtsextremisten eher nebulösen Quellen-Ursprungs. Ein Grund zur Entwarnung besteht dahingehend allerdings nicht.

So vermeldete in den Nachmittagsstunden des 25. Januar beispielsweise die Nachrichtenagentur dpa, Neonazis wöllten “sich einem Zeitungsbericht zufolge an den Protesten gegen den G8-Gipfel im Juni in Heiligendamm beteiligen und sich dabei unter linke Gegendemonstranten mischen“. Besagte dpa-Meldung hat ihren eigentlichen Ursprung wiederum in einem Artikel der Welt. In der Originalquelle heißt es diesbezüglich unter anderem: “Doch auch religiöse Fanatiker und Rechtsextremisten richten ihr Augenmerk auf den Gipfel. ’Ohne dass uns hierzu konkrete Hinweise vorliegen, muss aufgrund der Teilnehmerstaaten und der hochrangigen Persönlichkeiten zudem davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung auch im Zielspektrum islamistischer Täter liegen könnte’ (…) Und: Nach Informationen von WELT.de mobilisieren Neonazis gerade im Internet, um gegen den Gipfel vorzugehen“.

Nach Darstellung von WELT.de würde in “einschlägigen Chats“ unter Rechtsextremisten “aus dem Umfeld der gewaltbereiten und neonazistischen ’freien Kameradschaften’“ darüber diskutiert, “wie sie sich gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs engagieren sollen“. So sei mittlerweile bereits unter der Parole “G 8 2007 rocken“ zu Protesten aufgerufen worden. “Allerdings nicht zu eigenständigen: Die Neonazis wollen sich in die linken Massenproteste einreihen“, so ist bei WELT.de zu lesen.

Abgesehen von einer plakativ allein lediglich unterstellten angeblichen Inkompatibilität zwischen den so genannten ’Freien Kameradschaften’ und der ursprünglich ideologischen Mutter-Partei NPD sei allerdings deutlich festgehalten: Planungen für eine aufmerksamkeitsheischende Rechte Demo gegen den G8-Gipfel haben nichts an ihrer Aktualität verloren – und sind nach wie vor sehr aufmerksam zu beobachten. Allerdings sollten entsprechendende Quellen auch seriös ausgewertet werden. Nachfolgend zum teilweise zitierten WELT.de-Bericht räumte – laut dpa – das Bundesinnenministerium ein, man habe “keinerlei Anhaltspunkte“ für eine so dargestellte Strategie der Rechtsextremisten zum G8-Gipfel.

[Dieser Artikel wurde am 26. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]