Schlagwort-Archive: Bundesverfassungsgericht

Heß-Gedenken vor Bundesverwaltungsgericht

Wunsiedel/Leipzig. Am 25. Juni geht das Tauziehen um das Verbot von Kundgebungen zum vorgeblichen Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in eine neue juristische Runde. Erstmals befasst sich dann das Bundesverwaltungsgericht mit einem jahrelangen Rechtsstreit, dem ein Verbot des Landratsamtes Wunsiedel gegen die rechtsextremen Zelebrierungen vorangegangen ist.

Das Landratsamt Wunsiedel hatte einen für den 20. August 2005 geplanten rechtsextremistischen Aufmarsch anlässlich des Todestages von Rudolf Heß verboten. Die sterblichen Überreste des vormaligen Hitler-Stellvertreters haben in dem oberfränkischen Ort ihre letzte Ruhestätte gefunden und sind – in zeitlicher Nähe zum Heß-Todestag – seit Jahren Anlass für nicht gerade unerhebliche Aufmärsche der rechtsextremen Szene geworden.

Besagtes Versammlungsverbot wurde durch das Bundesverfassungsgericht bislang zweimal bestätigt – allerdings jeweils in Eilverfahren. Eine letztendliche Entscheidung in der Hauptsache steht bis dato aus. Infolge der bisherigen juristischen Verfahren sahen das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das verhängte Versammlungsverbot seitens des Landratsamtes Wunsiedel durch eine 2005 in Kraft getretene Strafrechtsverschärfung bezüglich Neonazi-Veranstaltungen gedeckt. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer öffentlichen Versammlung die Würde der NS-Opfer verletzt sowie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt (dpa). Laut dem diesbezüglichen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stört demnach ein Neonazi-Aufmarsch den öffentlichen Frieden.

Im vorigen Jahr waren eine angekündigte Heß-Mahnwache in München verboten, anderweitige diesbezügliche rechtsextreme Aufmärsche allerdings teilweise zugelassen worden. Ein Aufmarsch in Wunsiedel wurde durch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht untersagt.

In gut drei Monaten müssen nun die Bundesrichter – unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten – prüfen, ob die bisherige Beurteilung staatsrechtlich korrekt ist.

[Dieser Artikel wurde am 24. März 2008 bei redok veröffentlicht.]

Einsen, Nullen und … Worch

Hamburg. Der Führer der so genannten Freien Kameradschaften, Christian Worch, scheint in seinem Sendungsbewusstsein technisch ein wenig behindert zu sein – wenn das der GröFaZ wüsste.

Der eigentliche Sachverhalt ist nach wie vor rechtlich offen, eine aktuelle Reaktion darauf indes enthält ein klitzekleines Highlight, welches nicht unbedingt im Dunkel der täglichen Nachrichtenfülle verschwinden sollte.

Herrn Christian Worch wurde – nach dessen eigener Darstellung – hinsichtlich seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein Verbot der auf Demonstrationen, in welchem Zusammenhang auch immer, skandierten Wortfolge “nationaler Widerstand“ am 19. Januar 2008 durch das Bundesverfassungsgericht der Beschluss zugestellt, dass “die Sache zur erneuten Verhandlung an das Verwaltungsgericht Arnsberg zurückgewiesen“ worden sei – soweit, so juristisch durchaus kritisch zu diskutieren.

Der als spektakulär betitelte Vorgang der Zurückverweisung besagten Vorgangs an das Verwaltungsgericht Arnsberg kann allerdings “wegen des laufenden Wahlkampfes in Niedersachsen“ und – was noch viel dramatischer scheint –  “weil ich selbst nicht mit einem Scanner ausgerüstet bin“ (Worch) nicht unmittelbar weniger als mehr hilfreich den Kameradinnen und Kameraden der Szene zugänglich gemacht werden, “dies [wird] ein paar Tage in Anspruch nehmen“, was immer Worch auch damit meinen mag.

Nicht zum ersten Mal, aber noch deutlicher als bereits in letzter Zeit, poussiert Christian Worch – als vormals eigentlich fast militanter Gegner vor Parteistrukturen – im aktuellen Wahlkampf mit der NPD. So verweist die aktuelle Wahlkampfzeitung der niedersächsischen NPD mit einem Hinweis direkt zu dem “Führungskader der Freien Kameradschaften“ (League Against Racism).

[Dieser Artikel wurde am 21. Januar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Rechte Ansammlung in Rostock aufgelöst

Rostock. In den frühen Abendstunden des heutigen Tages versammelten sich in der Hansestadt Anhänger der NPD zu einer nicht genehmigten Demonstration.

Erst Anfang dieser Woche hatte die rechtsextreme Partei einen für heute mit 500 Teilnehmern geplanten Aufmarsch mit vorgeblichem Bezug auf den G8-Gipfel angemeldet. Die Demonstration wurde Mitte der Woche vom Verwaltungsgericht Schwerin verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Nachgang diese Verbotsverfügung, indem es gestern Nachmittag einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte. Die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte im Laufe des Verfahrens für die angemeldete Demonstration mit Kundgebung ersatzweise eine so bezeichnete Mahnwache am Sicherheitszaun in Heiligendamm “angeboten“.

Nach Angaben der Rostocker Polizei versammelten sich in der Stadt bis gegen 21 Uhr zirka 160 Personen, “die dem rechten Spektrum“ zugeordnet worden seien. Verschiedenen Agentur-Meldungen zufolge wurde die verbotene Ansammlung kurz nach 21 Uhr durch die Polizei aufgelöst und alle Versammlungsteilnehmer in Gewahrsam genommen.

[Dieser Artikel wurde am 7. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

Rechtsextremer G8-Aufmarsch angemeldet

Rostock. Die NPD will am 7. Juni unter dem Motto “Für Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Nein zur Gewalt“ in der kreisfreien Stadt demonstrieren.

Wie die Nachrichtenagentur ddp heute mit Berufung auf die Rostocker Polizei meldet, beabsichtigt die NPD mit derzeit angegebenen 500 Teilnehmern während des G8-Gipfels am 7. Juni in der Hansestadt aufzumarschieren.

Vorab hatte bereits der Tagesspiegel berichtet, die Demonstration sei seitens der NPD “als Gegenveranstaltung zu den für Donnerstag geplanten Veranstaltungen der linken Gipfelgegner geplant“ worden. Als Anmelder dieser Demonstration agieren Berichten zufolge Udo Pastörs, Vorsitzender der NPD-Fraktion im mecklenburg-vorpommerschen Landtag, und Peter Marx, Generalsekretär der NPD. Als Redner sollen in Rostock der Parteivorsitzende Udo Voigt sowie Udo Pastörs auftreten.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hatte eine für den 2. Juni in Schwerin angemeldete NPD-Demonstration gegen den G-8-Gipfel verboten und damit die Rechtsauffassung der Stadt Schwerin bestätigt. Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, sei von Seiten des daraufhin von der NPD angerufenen Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe mit Stand von heute in dem Verfahren “noch keine Entscheidung in Sicht“. Als Reaktion auf das Demonstrationsverbot von Schwerin marschierten am 2. Juni mehrere hundert Rechtsextremisten bei dezentralen Aktionen in mehreren Bundesländern auf.

[Dieser Artikel wurde am 4. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

Haftstrafe für Mahler rechtsgültig

Karlsruhe. Wie das Bundesverfassungsgericht am 10. November mitteilte, ist die Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler gegen seine Verurteilung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden. Nach dem der Rechtsextremist im August 2006 mit einem Revisionsantrag gegen seine Verurteilung bereits vor dem Bundesgerichtshof rechtlich den Kürzeren gezogen hatte, muss er nun die gegen ihn verhängte neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung noch im November antreten.

Das Landgericht Berlin hatte es im Januar 2005 als erwiesen gesehen, dass Mahler im Jahr 2002 in den Räumen der Berliner NPD-Bundesgeschäftsstelle eine Schrift verteilt habe, worin von ihm der Hass auf Juden als “untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ dargestellt wurde. Mahler berief sich im gesamten Verfahren immer wieder auf das Recht der freien Meinungsäußerung – allein bereits das Landgericht Berlin befand, dass der frühere NPD-Anwalt in dem 200-seitigen Schriftsatz zum Hass gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden angestachelt und deren Menschenwürde verletzt habe.

[Dieser Artikel wurde am 11. November 2006 bei redok veröffentlicht.]