Schlagwort-Archive: Deutscher Fußball-Bund

Neuer DFB-Strafenkatalog

Wie der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, verschärft der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zum 1. Januar 2014 seine Stadionverbotsrichtlinien gegen Fußballfans jeder Provenienz.

So werde in anderthalb Monaten “nach den verschärften Richtlinien, die eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Fanprojekten und Vereinen formuliert hat, das Höchstmaß für Stadionverbote in deutschen Spielstätten der ersten bis vierten Liga von drei auf fünf Jahre ausgedehnt“.

Dem SPIEGEL vorliegenden Papier zufolge sollen “Hausverbote von einem, zwei oder drei Jahren bei Gewalt, Verwendung von Pyrotechnik oder verfassungsfeindlichen Umtrieben“ nach wie vor Anwendung finden. Weiter heißt es, ein “Fünfjahresausschluss kann bei besonders schweren Vergehen gegen Wiederholungstäter verhängt werden“.

“Der DFB übermittelt gemäß dem Beschluss einmal wöchentlich der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sowie der Bundespolizei die Namen der ausgesperrten Fans. Vor Spielen der deutschen Nationalmannschaft wird wie bisher eine Namensliste an die internationalen Verbände Uefa und Fifa weitergegeben“ (DER SPIEGEL, 18. November 2013).

[Dieser Artikel wurde am 18. November 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Pyrometer: Liste der Sanktionen des DFB

Fußball war früher emotionaler? Fußball war früher ehrlicher? Fußball war früher direkter, auf dem Rasen, auch auf den Rängen und rund um das Stadion? Fußball war früher – weniger überwacht, jedenfalls die Fans jedweder Provenienz. So jedenfalls geht die Mär der Geschichte, wie auch immer.

Datiert die Entdeckung des Feuers durch den Menschen eigentlich vor oder nach der Einführung des werbetechnisch wie auch immer umrahmt beschallten Eckballs auf fußballerischen Rasenflächen? Mit Bällen, Licht und Feuer sowie zuweilen anderen Dingen spielt die Menschheit schon länger …

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(Foto: O.M.)

’Es war Pflicht, jedem zu gestatten, an seinem Feuer sich selbst Feuer anzuzünden’ – Besagtes “Vom Feuer Feuer“ wird dem römischen Redner und Staatsmann Marcus Tullius Cicero (106 – 43 v. Christi) zugeschrieben.

Kurzer Exkurs, wenig Sinn? Doch schließlich entfachen aber gerade in der Neuzeit Feuer und Rauch auf den Rängen der Fußballstadien dieser Republik immer wieder Diskussionen um lichternde Fackeln. Für die Einen ist es quasi Teufelswerk, für die Anderen gewissermaßen Ausdruck ihrer Emotionen. Die Medien als solche wiederum schwanken in ihren dahingehenden Berichterstattungen zwischen ausschweifend verbaler Verteufelung und durchaus gar nicht so ablehnend kommentierten Bildern – “Die Union-Fans feierten mit bengalischen Feuern den Pokal-Auswärtssieg in Osnabrück“ (Dresdner Morgenpost, 27. September), so eine der zeitgeschichtlich letzten Kommentierungen des medialen Bereichs über pyrotechnische Empathie.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es allerdings eine Gewaltenteilung, bei der die Medien zwar gern einmal als so genannte ’vierte Gewalt’ bezeichnet werden, aber letztendlich schreiben können, was ihnen lieb ist – nämlich, ob nun Pyrotechnik ein Verbrechen oder ein ansehnliches Spektakel ist, whatever.

Aber – apropos Gewaltenteilung – es gibt da ja auch noch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) – als wievielte Gewalt im Staate eigentlich? -, der das alles wiederum gar nicht lustig leuchtend findet, was da so leuchtet und wie zuweilen darüber berichtet wird. Und es gibt ja schließlich Gesetze und DFB-Richtlinien, an denen kein Bengalo-Feuer und farbiger Rauch vorbei kommen sollen, nicht einmal kontrolliert.

“Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen“ (Tacitus, römischer Historiker und Politiker, um 55 n. Christi).

Der DFB als solcher erfüllt seine neuzeitlich gesetzliche Aufgabe – als wievielte Gewalt im Staate eigentlich? – aktuell vermutlich dadurch, dass er gemäß seinen starren Richtlinien gegen emotionales Feuer und den Rauch vorgeht, irgendwie jedenfalls scheint es. Die Historie um die angeblich konstruktiven Gesprächsrunden mit Initiativen wie beispielsweise Pyrotechnik legalisieren oder der Aktion 12:12 kann aus dem so genannten Rundordner der Geschichte ruhig noch einmal hervor geholt und nachgelesen werden.

“Öl ins Feuer gießen, ist gar nicht so dumm, meinte der Brandstifter“ (Walter Ludin, Schweizer Journalist, Redakteur, Aphoristiker und Buchautor).

Also sanktioniert der DFB – als wievielte Gewalt im Staate und im Dialog mit wem eigentlich? – ungestört weiter vor sich hin, zuweilen willkürlich, fallweise noch willkürlicher; unwillkürlich eher selten, so scheint es jedenfalls mitunter.

Die Internetpräsenz von Pyrometer listet seit geraumer Zeit schon “eine Übersicht aller Strafen, die der DFB für die Benutzung von Pyrotechnik und Böllern beziehungsweise Knallkörpern ausgesprochen hat“. Gleichfalls erwähnt werden auch verhängte Strafen für beispielsweise betitelte Platzstürme oder so genannte Flitzer. Die archivierten Jahrgänge bei Pyrometer sind nach Höhe der Strafe, Verein, Ligazugehörigkeit und Art des Vorwurfes jeweils sortierbar.

Auf Pyrometer kann sich die geneigte Leserin und der geneigte Leser jedenfalls also selbst ein Bild machen – “Quelle der Daten ist die Website des DFB“.

[Dieser Artikel wurde am 28. September 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Die Coca-Cola-Fans des DFB

Es gab die Zeit, als der weiseste unter den Weisen in der Erforschung des fußballerischen Fanbrauchtums durch und durch bedeutungsschwangere Worte dachte und diese, seine Erkenntnisse, der Welt natürlich auch mitnichten vorenthalten wollte.

“Die eingefleischten Fans, die Ultras, bekunden kein besonders großes Interesse an der Nationalmannschaft. Für sie sind diese Spiele ein Ausbund des Kommerzes.“ [tagesanzeiger.ch, 16. Januar 2007]

Im gleichen Duktus kam Gunter A. Pilz dann damals zwar noch ein wenig in ein geografisches West-Ost-Schleudern, vollzog den einmal aufgebauten Spannungsbogen seiner Forschungen aber fast nahtlos bis zum bitteren Ende, wie auch immer.

“In Deutschland ist ein Teil der Ultra-Szene in den letzten Jahren gewalttätig geworden, vor allem in den neuen Bundesländern. Es handelt sich meist um Jugendliche mit wenig Bildung und Perspektiven, die ihre Ohnmacht mit Gewalt kompensieren. Weil diese Ultras politisch Rechtsextreme sind, identifizieren sie sich mit der Nationalmannschaft und provozieren Ausschreitungen.“ [tagesanzeiger.ch, 16. Januar 2007]

Aber lange ist es her. Ultras, Hooligans, Hooltras wurden in jener Zeit noch nicht übermäßig reflektiert. Die Gezeiten haben sich geändert?

Ja – The Times They Are a-Changin’. Und um das ’nicht besonders große Interesse an der Nationalmannschaft’ zu kompensieren – vielleicht hat da jemand beim DFB noch einmal bei Gunter A. Pilz nachgelesen? – wird jetzt vorgebaut, aufgerüstet, gigantomasiert.

“Der Fan Club Nationalmannschaft powered by Coca-Cola hat Großes vor: Mit einer gigantischen Choreografie wollen die Fans die DFB-Auswahl vor dem Anpfiff des WM-Qualifikationsspiels gegen Österreich am Freitag (ab 20.45 Uhr, live im ZDF) in der Münchner Allianz-Arena begrüßen.“ [dfb.de, 3. September 2013]

Powered by Coca-Cola? Dann doch schon fast lieber den unverblümten Klartext von Gunter A. Pilz: “Für viele Ultras ist ein Gefängnisaufenthalt sogar die bessere Perspektive als das bisherige Leben“ [sport1.de, 10. April 2008].

Die Vorarbeit für den 6. September 2013 in der Allianz-Arena zu München “leistet das 35-köpfige Choreoteam des Fan Clubs und Volunteers des Bayerischen Fußballverbands“ [dfb.de].

Coca-Cola oder Red Bull? Helau!

[Dieser Artikel wurde am 3. September 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

DFB-Pokal, Dynamo Dresden

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegen (Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen).

Die SG Dynamo Dresden (SGD) kündigte nachfolgend an, in den Vereinsgremien das diesbezüglich weitere Vorgehen zu prüfen. “Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten“, ließ die Sächsische Zeitung ihren Sport-Reporter Sven Geisler am 15. Mai dahingehend kommentieren.

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(Foto: O.M.)

Der weitere Vorgang – so aktuell die Sächsische Zeitung nunmehr am 15. Juni dieses Jahres – war wohl einer “mit höchster Geheimhaltungsstufe“. Denn, “dass Dynamo Dresden vor einigen Tagen einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main gestellt hatte, wollte der Verein der Öffentlichkeit nicht mitteilen (…) Erst der Fußballbund veröffentlichte am Freitag [14. Juni] den Beschluss des Gerichts und sparte in einer Pressemitteilung nicht mit Kritik an den Schwarz-Gelben“ –

(…) Dynamo Dresden ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der Saison 2013/2014 zu erwirken.

Der Verein wollte unter Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Das OLG hat den Antrag von Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt (…)

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßt die klare Begründung des Oberlandesgerichts: “Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab. Auch Dynamo Dresden, das den DFB vorab über die Anrufung des OLG Frankfurt nicht in Kenntnis gesetzt hat, sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten. Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden.“ [dfb.de, 14. Juni 2013]

Gleichwohl scheint die Vereinsführung der SGD den nächsten juristischen Schritt zu planen. “Wie Dresdens Geschäftsführer Christian Müller am Freitag [14. Juni] betonte, glaube man, dass ’ein Antrag auf Aufhebung im Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg haben könnte.’ Darüber würden die Gremien des Vereins in Kürze entscheiden“, berichtete jedenfalls rp-online.de (14. Juni). “Wie der Verein in einer Pressemitteilung erklärte, behält sich der Verein vor, weiter vor dem Zivilgericht zu kämpfen“ (mdr.de, 14. Juni).

Dynamo Dresden würde also unter Umständen ferner gegen eine gängige Rechtsprechung – das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung – juristisch ankämpfen. “Dies könnte noch mehrere Gerichte beschäftigen. Und Jahre dauern“ (Sächsische Zeitung, 15. Juni).

Am 15. Juni wird frühabends die erste Hauptrunde um den DFB-Pokal 2013/2014 in der ARD-Sportschau ausgelost.

[Dieser Artikel wurde am 15. Juni 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den derzeit amtierenden Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegten und wies somit fast schon erwartungsgemäß den Einspruch der Dresdner auch in letztsportrechtlicher Instanz ab.

Unterdessen kündigte die SG Dynamo Dresden (SGD) an, in den Vereinsgremien das nunmehr weitere Vorgehen zu prüfen. Zunächst allerdings wolle man den Eingang der schriftlichen Begründung des DFB-Schiedsgerichtes abwarten, der geschätzte Zeitraum für diesen Posteingang wird mit ein bis zwei Wochen kolportiert.

Die Sächsische Zeitung lässt ihren Sport-Reporter Sven Geisler in ihrer Print-Ausgabe vom 15. Mai den erneut bestätigten Pokal-Ausschluss der SGD unter anderem so kommentieren –

“(…) Ja, Strafe muss sein. Das Schiedsgericht hat den Ausschluss von Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal für die nächste Saison in dritter und letzter sportgerichtlicher Instanz bestätigt. Mit der Entscheidung wird zudem die umstrittene Rechtsprechung des Deutschen Fußball-Bundes bekräftigt – die verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein wird also bestraft, obwohl er an den Ausschreitungen selbst keine Schuld trägt.

Zu diesem Schluss waren die Sportgerichte nach ihrer Beweisaufnahme zu den Krawallen rund um das DFB-Pokalspiel der Dresdner in Hannover im Oktober 2012 jedenfalls gekommen. Trotzdem erhält der Verein die Höchststrafe. Es muss erlaubt sein, das infrage zu stellen (…)

Das Problem: Dynamo wird nach jedem Vorfall als Wiederholungstäter noch härter bestraft. So gibt es keine Chance für einen echten Neuanfang. Es wird zwar eine abschreckende Wirkung erzielt, aber nicht für jene, die den Fußball missbrauchen, um ihre kriminelle Energie abzubauen (…) Vielmehr wirkt es demotivierend auf alle, die sich für die Lösung des Problems engagieren. Und das ist definitiv ein falsches Signal.

Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten. Unbedingt fortsetzen sollte der Verein dagegen seinen Kampf mit dem Verband um einheitliche Sicherheitsstandards und einen klaren Strafenkatalog. Denn auch das sollten Selbstverständlichkeiten sein, die aber bisher nicht selbstverständlich sind. Jetzt ist der DFB gefordert.“

Bereits im Juni erfolgt die Auslosung zur 1. DFB-Pokalrunde 2013/14, welche dann Anfang August auf den verschiedenen Fußballrasen in bundesdeutschen Stadien ausgespielt werden soll.

“Derweil konnte der DFB bislang noch keine Mannschaft bestimmen, die für den achtmaligen DDR-Meister im Pokal nachrückt. Beste Chancen haben der Fünftplatzierte der 3. Liga und der Verlierer im Endspiel um den sächsischen Landespokal“, so jedenfalls berichtet aktuell der Sport-Informations-Dienst (SID).

[Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]