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DFB, Dynamo Dresden – Urteil wider Meinungsäußerung?

Wie nunmehr bekannt, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aktuell mal wieder ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Völlig überraschend gegen Dynamo Dresden. Einmal mehr. Folgen soll dem fußballrichterlichen Spruch eine Sperrung des K-Blocks im Rudolf-Harbig-Stadion bereits beim nächsten Heimspiel gegen die Spielvereinigung Greuther Fürth sowie die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Ein abgetrennter Bullenkopf im Stadioninnenraum beim DFB-Pokalspiel gegen RasenBallsport Leipzig liefert den Hauptvorwurf. Doch diesspieltäglich des damaligen 20. August beileibe nicht allein.

“Das was an Transparenten gezeigt wurde, geht weit über die freie Meinungsäußerung hinaus“, wird Hans E. Lorenz , Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, zitiert.

Hat Herr Lorenz recht? In Diensten des DFB allein schon Kraft seines Amtes wegen? Oder überhaupt? Bilde sich jede und jeder eine eigene Meinung. In die meinungsfreiheitliche Zukunft unter Ägide des Deutschen Fußball-Bundes schauend? Mit einem Blick zurück –

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(Ultras Dynamo, ’Zentralorgan’, 28. August 2016 – Screenshots: O.M.)

Gegen das am 7. November vom Sportgericht des DFB verkündete Urteil kann die SG Dynamo Dresden (SGD) innerhalb der Frist einer Woche Einspruch vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

“Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist“, sagte Richter Lorenz. “Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann“ (mdr.de, 7. November 2016).

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(Screenshot Twitter: O.M.)

“Selbstsichere bilden sich ein Urteil, Unsichere fällen es“ (Ernst Ferstl).

DFB-Pokal, Dynamo Dresden

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegen (Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen).

Die SG Dynamo Dresden (SGD) kündigte nachfolgend an, in den Vereinsgremien das diesbezüglich weitere Vorgehen zu prüfen. “Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten“, ließ die Sächsische Zeitung ihren Sport-Reporter Sven Geisler am 15. Mai dahingehend kommentieren.

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(Foto: O.M.)

Der weitere Vorgang – so aktuell die Sächsische Zeitung nunmehr am 15. Juni dieses Jahres – war wohl einer “mit höchster Geheimhaltungsstufe“. Denn, “dass Dynamo Dresden vor einigen Tagen einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main gestellt hatte, wollte der Verein der Öffentlichkeit nicht mitteilen (…) Erst der Fußballbund veröffentlichte am Freitag [14. Juni] den Beschluss des Gerichts und sparte in einer Pressemitteilung nicht mit Kritik an den Schwarz-Gelben“ –

(…) Dynamo Dresden ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der Saison 2013/2014 zu erwirken.

Der Verein wollte unter Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Das OLG hat den Antrag von Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt (…)

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßt die klare Begründung des Oberlandesgerichts: “Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab. Auch Dynamo Dresden, das den DFB vorab über die Anrufung des OLG Frankfurt nicht in Kenntnis gesetzt hat, sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten. Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden.“ [dfb.de, 14. Juni 2013]

Gleichwohl scheint die Vereinsführung der SGD den nächsten juristischen Schritt zu planen. “Wie Dresdens Geschäftsführer Christian Müller am Freitag [14. Juni] betonte, glaube man, dass ’ein Antrag auf Aufhebung im Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg haben könnte.’ Darüber würden die Gremien des Vereins in Kürze entscheiden“, berichtete jedenfalls rp-online.de (14. Juni). “Wie der Verein in einer Pressemitteilung erklärte, behält sich der Verein vor, weiter vor dem Zivilgericht zu kämpfen“ (mdr.de, 14. Juni).

Dynamo Dresden würde also unter Umständen ferner gegen eine gängige Rechtsprechung – das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung – juristisch ankämpfen. “Dies könnte noch mehrere Gerichte beschäftigen. Und Jahre dauern“ (Sächsische Zeitung, 15. Juni).

Am 15. Juni wird frühabends die erste Hauptrunde um den DFB-Pokal 2013/2014 in der ARD-Sportschau ausgelost.

[Dieser Artikel wurde am 15. Juni 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den derzeit amtierenden Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegten und wies somit fast schon erwartungsgemäß den Einspruch der Dresdner auch in letztsportrechtlicher Instanz ab.

Unterdessen kündigte die SG Dynamo Dresden (SGD) an, in den Vereinsgremien das nunmehr weitere Vorgehen zu prüfen. Zunächst allerdings wolle man den Eingang der schriftlichen Begründung des DFB-Schiedsgerichtes abwarten, der geschätzte Zeitraum für diesen Posteingang wird mit ein bis zwei Wochen kolportiert.

Die Sächsische Zeitung lässt ihren Sport-Reporter Sven Geisler in ihrer Print-Ausgabe vom 15. Mai den erneut bestätigten Pokal-Ausschluss der SGD unter anderem so kommentieren –

“(…) Ja, Strafe muss sein. Das Schiedsgericht hat den Ausschluss von Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal für die nächste Saison in dritter und letzter sportgerichtlicher Instanz bestätigt. Mit der Entscheidung wird zudem die umstrittene Rechtsprechung des Deutschen Fußball-Bundes bekräftigt – die verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein wird also bestraft, obwohl er an den Ausschreitungen selbst keine Schuld trägt.

Zu diesem Schluss waren die Sportgerichte nach ihrer Beweisaufnahme zu den Krawallen rund um das DFB-Pokalspiel der Dresdner in Hannover im Oktober 2012 jedenfalls gekommen. Trotzdem erhält der Verein die Höchststrafe. Es muss erlaubt sein, das infrage zu stellen (…)

Das Problem: Dynamo wird nach jedem Vorfall als Wiederholungstäter noch härter bestraft. So gibt es keine Chance für einen echten Neuanfang. Es wird zwar eine abschreckende Wirkung erzielt, aber nicht für jene, die den Fußball missbrauchen, um ihre kriminelle Energie abzubauen (…) Vielmehr wirkt es demotivierend auf alle, die sich für die Lösung des Problems engagieren. Und das ist definitiv ein falsches Signal.

Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten. Unbedingt fortsetzen sollte der Verein dagegen seinen Kampf mit dem Verband um einheitliche Sicherheitsstandards und einen klaren Strafenkatalog. Denn auch das sollten Selbstverständlichkeiten sein, die aber bisher nicht selbstverständlich sind. Jetzt ist der DFB gefordert.“

Bereits im Juni erfolgt die Auslosung zur 1. DFB-Pokalrunde 2013/14, welche dann Anfang August auf den verschiedenen Fußballrasen in bundesdeutschen Stadien ausgespielt werden soll.

“Derweil konnte der DFB bislang noch keine Mannschaft bestimmen, die für den achtmaligen DDR-Meister im Pokal nachrückt. Beste Chancen haben der Fünftplatzierte der 3. Liga und der Verlierer im Endspiel um den sächsischen Landespokal“, so jedenfalls berichtet aktuell der Sport-Informations-Dienst (SID).

[Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]