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Hooligans Elbflorenz. Remember?

In den ersten Januartagen dieses Jahres fanden vor dem Amtsgericht Dresden weitere Prozesse zu den Ereignissen am 19. März 2016 abseitig der rasenfußballerischen Begegnung zwischen Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock in der damaligen 3. Liga statt. Damals trafen, vermutlich verabredet, im Dresdner Stadtteil Löbtau Anhänger aller Provenance beider Fußballvereine kurzzeitig straßenkämpfend aufeinander (Reges Fäustchen des Ostens?). Die Polizei nahm an jenem Tag mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Anschließend wurden Ermittlungen gegen 117 Verdächtige geführt.

“(…) Die Ermittlungen gegen Hools aus Dresden und Rostock dauerten lange. Nur 22 Beschuldigte wurden angeklagt, wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruchs (…) im April 2019 wurden die ersten beiden Angeklagten am Amtsgericht Dresden verurteilt. Einer erhielt neun Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

In den nunmehr aktuellen Prozessen bekam ein 31-Jähriger eine Geldstrafe von 4.500 Euro gerichtlich auferlegt. Zwei weitere Verfahren gegen Männer im Alter von 25 und 27 Jahren wurden gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.200 Euro hernach ebenso eingestellt, berichtet die Sächsische Zeitung.

Gerichtsreporter Alexander Schneider nutzte die Möglichkeit der Prozessberichterstattung, um noch einmal zurück zu schauen, quasi resümierend.

“(…) Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen die führenden Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ gab es lange keine Matches mehr in Dresden. Auch die Auseinandersetzung am 19. März 2016 blieb ein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht sich daher darin bestätigt, wie wichtig das Urteil war. Die Hooligans wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Zweck es unter anderem gewesen war, an derartigen Matches teilzunehmen. Die Dresdner Hools teilten auch eine rechtsextreme Gesinnung, hieß es in dem Urteil der Staatsschutzkammer nach 93 Verhandlungstagen. Rechtskräftig ist es nach einer Prüfung des Bundesgerichtshofs seit Anfang 2015 (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

“Immerhin“, so bilanzierte Alexander Schneider abschließend: “… In Dresden wurden keine derartigen Hooligan-Matches mehr bekannt“.

(Dresden, Lennéstraße, September 2007 – Foto: O.M.)

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Champions League East?

Königsklasse als solche ist die Sache von MeyView.com nicht unbedingt. Also, rasenballsportlich betrachtet. Ansonsten außenorientiert sich MeyView.com schon gern mal. Hier und da. In vielerlei Hinsicht. “Ach, selbst das weiseste Sprichwort irrt: Nicht alles ist Gold, was geschwiegen wird“ (Oscar Blumenthal). Auch über den eigenen flachen Tellerrand hinaus.

Gewisse Fixation ist eines, weiterschweifende Kimmung etwas anderes. Beispielsweise in die wahre Champions League, wie landläufig nach wie vor behauptet wird, fußballerisch gesehen. Wie stehen da so die Aktien? Wen’s interessiert. Und wer spielt wann gegen wen? “Die Wahrheit liegt auf dem Platz“ (Otto Rehhagel). Whatever.

Aber lesen bildet. Und kann träumerisch Horizonte weiten. Über lang oder kurz. Wer weiß? Sol lucet omnibus …

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(Screenshots Twitter: O.M.)

AHU! Sportschau. AHU?

Die Sportschau der ARD. Das so genannte Flaggschiff der sportlichen Berichterstattung. Auch im fußballerischen Bereich. Seit Jahren. Kompetent. Sachbezogen. Aktuell. Mit Hintergrundinformationen. Detailliert. Quasi ein unerschöpfliches Archiv des Wissens.

Da gewinnt am 12. Spieltag der diessaisonalen 3. Liga der FC Hansa Rostock beim amtierenden Spitzenreiter MSV Duisburg. Durchaus überraschend. Aber nicht unverdient. Freude auf den Rängen bei den hanseatischen Gästefans. AHU!

Ein Sportschau-Reporter darf dabei natürlich nicht sprachlos bleiben. Auch wenn seine fußballerische Kernkompetenz offenbar lediglich erst seit der relativ kurz zurückliegenden UEFA EURO 2016 zarte Knospen zu sprießen scheint.

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Und ein Sportschau-Reporter darf auch dann nicht sprachlos bleiben, wenn beispielsweise die SG Sonnenhof Großaspach einen couragierten Auftritt beim VfL Osnabrück auf den Rasen legt.

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Nicht übel für eine aktuelle Berichterstattung. Von vor zwei Jahren. Oder darüber hinaus. Mit Hintergrundwissen aus dem Sportschau-Archiv. Vielleicht.

Was bleibt nach den Kurzberichten vom Drittliga-Spieltag bei der ARD am 22. Oktober dieses Jahres? Historisch betrachtet …

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(Screenshots Twitter: O.M.)

… und AHU!, Sportschau?

Reges Fäustchen des Ostens?

Vor der Drittliga-Begegnung von Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock am 19. März dieses Jahres auf dem Rasen im Rudolf-Harbig-Stadion begegneten sich Anhänger beider Vereine im Dresdner Stadtteil Löbtau –

[ULTRAS PYRO FANS, YouTube.com, 19. März 2016]

Die Polizei nahm unmittelbar mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Gesamtermittlungen werden gegen 117 Verdächtige geführt.

Fast genau zwei Monate später, am 18. Mai, durchsuchte nun die Polizei Wohnungen in Dresden, Wilsdruff, Großenhain, Rostock, Anklam, Barth und Hamburg. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, handelt es sich bei den 15 Beschuldigten “um Männer im Alter von 16 bis 31 Jahren, von denen sich offenbar zehn zu Dynamo Dresden und fünf zu Hansa Rostock zählen“. Ziel der aktuell erfolgten Beweissicherung sei es, “Hintergründe und Absprachen zu der Auseinandersetzung zu belegen“, beruft sich die Zeitung auf eine bezügliche Mitteilung von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

Nach Darstellung von Gerichtsreporter Alexander Schneider ist unter den Beschuldigten “mindestens ein ’alter Bekannter’“ – “Ein 21-Jähriger, der zu den Rädelsführern der Fangruppierung namens ’Faust des Ostens’ (FdO) zählen soll“.

“Die FdO hatte mehrere Dutzend Mitglieder. Ab 2010 soll die Gruppe für erhebliche Straftaten verantwortlich sein, darunter Sachbeschädigungen im Stadion, Einbrüche, Angriffe auf Polizisten, Körperverletzungen, Schnapsdiebstähle. Die mutmaßliche Führungsriege der FdO wurde bereits im August 2013 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden angeklagt. Seitdem ruht das Verfahren jedoch, da keiner der Beschuldigten in Haft saß. Für Haftsachen gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Gerichte müssen diese Verfahren aufgrund des Freiheitsentzugs der Untersuchungsgefangenen vorzeitig verhandeln. Beschuldigte FdO-Angehörige sind seitdem jedoch immer wieder aufgefallen“ (Sächsische Zeitung, 19. Mai 2016).

Nach letzten behördlichen Angaben Mitte Februar 2015 umfasste die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld von Dynamo Dresden. Öffentlich bekannt sind staatsanwaltlich laufende Ermittlungen gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012.

Im aktuellen Vorgang sei übrigens nicht ausgeschlossen, “dass auch gegen die Hooligans aus Dresden und Rostock wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird“, zitiert die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar 2015 sein Urteil (Az 3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz verkündet, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Insbesondere auch, wenn sie sich “mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen“ (BGH-Urteil im Medien-Spiegel).

Wie lange die Ermittlungen im aktuellen Fall dauern werden, ist gegenwärtig noch unklar.