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Hooligans Elbflorenz. Remember?

In den ersten Januartagen dieses Jahres fanden vor dem Amtsgericht Dresden weitere Prozesse zu den Ereignissen am 19. März 2016 abseitig der rasenfußballerischen Begegnung zwischen Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock in der damaligen 3. Liga statt. Damals trafen, vermutlich verabredet, im Dresdner Stadtteil Löbtau Anhänger aller Provenance beider Fußballvereine kurzzeitig straßenkämpfend aufeinander (Reges Fäustchen des Ostens?). Die Polizei nahm an jenem Tag mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Anschließend wurden Ermittlungen gegen 117 Verdächtige geführt.

“(…) Die Ermittlungen gegen Hools aus Dresden und Rostock dauerten lange. Nur 22 Beschuldigte wurden angeklagt, wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruchs (…) im April 2019 wurden die ersten beiden Angeklagten am Amtsgericht Dresden verurteilt. Einer erhielt neun Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

In den nunmehr aktuellen Prozessen bekam ein 31-Jähriger eine Geldstrafe von 4.500 Euro gerichtlich auferlegt. Zwei weitere Verfahren gegen Männer im Alter von 25 und 27 Jahren wurden gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.200 Euro hernach ebenso eingestellt, berichtet die Sächsische Zeitung.

Gerichtsreporter Alexander Schneider nutzte die Möglichkeit der Prozessberichterstattung, um noch einmal zurück zu schauen, quasi resümierend.

“(…) Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen die führenden Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ gab es lange keine Matches mehr in Dresden. Auch die Auseinandersetzung am 19. März 2016 blieb ein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht sich daher darin bestätigt, wie wichtig das Urteil war. Die Hooligans wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Zweck es unter anderem gewesen war, an derartigen Matches teilzunehmen. Die Dresdner Hools teilten auch eine rechtsextreme Gesinnung, hieß es in dem Urteil der Staatsschutzkammer nach 93 Verhandlungstagen. Rechtskräftig ist es nach einer Prüfung des Bundesgerichtshofs seit Anfang 2015 (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

“Immerhin“, so bilanzierte Alexander Schneider abschließend: “… In Dresden wurden keine derartigen Hooligan-Matches mehr bekannt“.

(Dresden, Lennéstraße, September 2007 – Foto: O.M.)

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Hooligans Elbflorenz. Leben im Dresdner K-Block?

Am Abend des 18. September dieses Jahres weilte Peter Lames (SPD), seines Zeichens amtierender Sportbürgermeister der sächsischen Landeshauptstadt, im Dresdner Stadion an der Lennéstraße. Bei besagtem Heimspiel von Dynamo Dresden gegen Hamburger SV (0:1) “konnte er mit anderen verkünden, dass die Fans sich für Rudolf Harbig als Namensgeber des Stadions entschieden haben. Doch es gab unschöne Szenen: Während der Verkündung im vollen Stadion entrollten einige im K-Block ein Spruchband“, berichtet aktuell die Sächsische Zeitung.

(Rudolf-Harbig-Stadion, 18. September 2018 – Foto: ultras-dynamo.de)

Das Banner mit der Ansage ’Gott vergibt – Dynamo nicht! Lames – wir vergessen nie!’ ist, so die Sächsische Zeitung, “auf etwas zu beziehen, das mehr als fünf Jahre zurückliegt. Im April 2013 hat Lames, damals noch Vorsitzender Richter am Landgericht, mehrere Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ zu zum Teil langjährigen Haftstrafen verurteilt. Mit dem Urteil hat Lames damals Rechtsgeschichte geschrieben“.

Peter Lames erklärte im Nachgang zu besagtem 18. September der Sächsischen Zeitung, er “finde es schon bemerkenswert, dass sich Teile der Fan-Szene von Dynamo Dresden auch nach Jahren noch mit Menschen solidarisieren, die strafrechtlich verurteilt wurden“.

… Dass diese Extremisten nun durch das Spruchband erneut bei Dynamo Dresden unangenehm auffallen, kann sich der Verein nicht erklären. “Das Spruchband wurde im Vorfeld des Spiels nicht bei uns angemeldet, somit konnten wir nicht rechtzeitig intervenieren“, so Dynamo-Geschäftsführer Michael Born. Generell sei ausgemacht, dass Spruchbänder und andere Meinungsäußerungen vorher angemeldet werden. Auch wegen bereits schlechter Erfahrungen mit einigen aus der Fanszene in der Vergangenheit. “Diesen Verstoß gegen die gewohnten Abläufe werden wir im direkten Gespräch zeitnah mit unserer aktiven Fanszene thematisieren“, erklärt Born … (Sächsische Zeitung, Print-Ausgabe, 29. September 2018).

Die Sächsische Zeitung zitiert Peter Lames, dass seiner Meinung nach, “dieses Spruchband [vom 18. September] die Haltung von maximal 200 Personen ausdrückt“ … “Aber sicher nicht von allen, die im K-Block stehen.“

(“… Der K-Block steht hinter euch!!“ – *Foto: O.M.)

[*Rudolf-Harbig-Stadion, Dynamo Dresden vs. SK Rapid Wien, Testspiel, 23. Januar 2010]

(Rudolf-Harbig-Stadion, 28. November 2015 – Foto: bultras.net)
(Rudolf-Harbig-Stadion, 3. März 2017 – Foto: ultras-dynamo.de)

… Den Verantwortlichen bei Dynamo ist der [aktuelle] Vorfall merkbar peinlich … (Sächsische Zeitung).

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Hooligans Elblorenz: BGH verwirft Revision

Nach den letzten Urteilen des Dresdner Landgerichts gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz war von der Verteidigung der Angeklagten angekündigt worden, die Urteilssprüche wiederum vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das damalige Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. Das Landgericht in Dresden hatte am 13. November 2015 zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verkündet.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte nunmehr am 8. September dieses Jahres mit, dass die Revisionen der drei Angeklagten durch den BGH als unbegründet verworfen wurden. “Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“, verlautbarte die Staatsanwaltschaft Dresden. Damit gelten die Urteile als rechtskräftig.

Das Dresdner Landgericht verurteilte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt war am 24. August 2011. Zwei der Angeklagten hatten die gegen sie vom Landgericht Dresden verhängten Haft- beziehungsweise Geldstrafen akzeptiert.

Der BGH verkündete nach dem Revisionsprozess im Verfahren am 22. Januar 2015 seinen als richtungsweisend einzuschätzenden Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, 28. November 2015 – Foto: bultras.net)

Reges Fäustchen des Ostens?

Vor der Drittliga-Begegnung von Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock am 19. März dieses Jahres auf dem Rasen im Rudolf-Harbig-Stadion begegneten sich Anhänger beider Vereine im Dresdner Stadtteil Löbtau –

[ULTRAS PYRO FANS, YouTube.com, 19. März 2016]

Die Polizei nahm unmittelbar mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Gesamtermittlungen werden gegen 117 Verdächtige geführt.

Fast genau zwei Monate später, am 18. Mai, durchsuchte nun die Polizei Wohnungen in Dresden, Wilsdruff, Großenhain, Rostock, Anklam, Barth und Hamburg. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, handelt es sich bei den 15 Beschuldigten “um Männer im Alter von 16 bis 31 Jahren, von denen sich offenbar zehn zu Dynamo Dresden und fünf zu Hansa Rostock zählen“. Ziel der aktuell erfolgten Beweissicherung sei es, “Hintergründe und Absprachen zu der Auseinandersetzung zu belegen“, beruft sich die Zeitung auf eine bezügliche Mitteilung von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

Nach Darstellung von Gerichtsreporter Alexander Schneider ist unter den Beschuldigten “mindestens ein ’alter Bekannter’“ – “Ein 21-Jähriger, der zu den Rädelsführern der Fangruppierung namens ’Faust des Ostens’ (FdO) zählen soll“.

“Die FdO hatte mehrere Dutzend Mitglieder. Ab 2010 soll die Gruppe für erhebliche Straftaten verantwortlich sein, darunter Sachbeschädigungen im Stadion, Einbrüche, Angriffe auf Polizisten, Körperverletzungen, Schnapsdiebstähle. Die mutmaßliche Führungsriege der FdO wurde bereits im August 2013 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden angeklagt. Seitdem ruht das Verfahren jedoch, da keiner der Beschuldigten in Haft saß. Für Haftsachen gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Gerichte müssen diese Verfahren aufgrund des Freiheitsentzugs der Untersuchungsgefangenen vorzeitig verhandeln. Beschuldigte FdO-Angehörige sind seitdem jedoch immer wieder aufgefallen“ (Sächsische Zeitung, 19. Mai 2016).

Nach letzten behördlichen Angaben Mitte Februar 2015 umfasste die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld von Dynamo Dresden. Öffentlich bekannt sind staatsanwaltlich laufende Ermittlungen gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012.

Im aktuellen Vorgang sei übrigens nicht ausgeschlossen, “dass auch gegen die Hooligans aus Dresden und Rostock wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird“, zitiert die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar 2015 sein Urteil (Az 3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz verkündet, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Insbesondere auch, wenn sie sich “mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen“ (BGH-Urteil im Medien-Spiegel).

Wie lange die Ermittlungen im aktuellen Fall dauern werden, ist gegenwärtig noch unklar.

Hooligans Elbflorenz: Im Karussell der Gerichte

Am 13. November dieses Jahres endete in Dresden ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz mit so nicht erwartet harten Strafen. Das Landgericht fällte zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Das Dresdner Landgericht hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt im Verfahren war am 24. August 2011.

Nach dem Revisionsprozess verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und an selbiges zurück verwiesen. Verteidiger Endrik Wilhelm legte am 9. April 2015 “im Namen aller fünf Angeklagten“ gegen das Grundsatzurteil des BGH Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch die drei erneuten Urteile des Dresdner Landgerichts werden von der Verteidigung der Angeklagten – wiederum vor dem BGH – angefochten werden. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. “Wenn schon die Gerichte so lange brauchen, um ein Urteil zu finden, wie sollten dann die Angeklagten erkennen, dass sie sich strafbar gemacht haben?“, wird der Anwalt zitiert.

Darüber hinaus berichtet aktuell die Sächsische Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft im Komplex Hooligans Elbflorenz “bis zu 40 weitere Verdächtige anklagen“ will. Etwa zehn davon sollen sich auch vor der Staatsschutzkammer wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung verantworten müssen, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in wiederholter Bestätigung seiner vormaligen Ankündigung vom Mai 2013. “In dem ersten Dresdner Hooligan-Verfahren ist also längst noch kein Ende in Sicht“, resümiert Gerichtsreporter Alexander Schneider.