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Hooligans Elbflorenz: BGH-Urteil in Sicht?

Seit dem 13. November dieses Jahres verhandelt nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung von fünf mutmaßlichen Fußball-Hooligans. Das Revisionsgericht prüft dabei eine Entscheidung des Landgerichts Dresden. Der Senat in Karlsruhe kündigte an, “er wolle im Rahmen dieses Falles erstmals grundsätzlich klären, ob feste Gruppen von Hooligans als strafbare kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können“ [mdr.de, 13. November].

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichte bereits im Frühjahr 2013 ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12), nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.

“Die Entscheidung betrifft nach Aussage der Richter auch ausdrücklich Schlägereien zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen“ [zeit.de]. “Die Richter schaffen mit dem Urteil juristische Klarheit für handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen – häufig als ’Dritte Halbzeit’ bezeichnet. Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, bei denen alle Beteiligten wüssten, was sie erwartet, wies das Gericht zurück“ [tagesschau.de]. “Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, ließen die Richter nicht gelten. Prügeleien könnten jederzeit eskalieren“ [spiegel.de].

Das Landgericht Dresden hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(Erzgebirgsstadion, Mai 2009 – Foto: dehli-news.de)

Weiter wird es darum gehen, ob Hooligans bei verabredeten Prügeleien überhaupt wirksam in die damit verbundenen Körperverletzungen einwilligen können oder nicht. Darüber hinaus wird auch die mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten Thema der BGH-Verhandlung sein. Anwalt Dirk Simon bestreitet, dass die Angeklagten Rechtsradikale sind [dpa, 12. November].

Nach verschiedenen Mediendarstellungen plädierten die Verteidiger der Angeklagten in der öffentlichen Sitzung am gestrigen 13. November vor dem 3. Strafsenat des BGH und führten ihre Bedenken aus – sie hatten für ihre Mandanten Freisprüche beantragt. Die Verurteilung aufrecht zu erhalten, forderte dagegen der Vertreter der Bundesanwaltschaft, berichtet die Sächsische Zeitung. Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, sein Urteil am 9. Dezember zu verkünden.

[Dieser Artikel wurde am 14. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz – Klartext

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Nach dem damaligen Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen. Die Verteidigung der Beschuldigten kündigte nach dem Urteilsspruch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, September 2003 – Foto: dehli-news.de)

Für das Buch Schwarzer Hals Gelbe Zähne Teil 3 (SCHWARZER HALS Verlag, 2014) interviewte Veit Pätzug Protagonisten der Szene. Mit freundlicher Genehmigung des Autors werden nachfolgend einige Passagen aus dem 42-seitigen Kapitel “Hooligans Elbflorenz? Dynamo Dresdens aktuelle Kategorie C“ dokumentiert –

“Hooligans Elbflorenz“ – ein schwungvoller Name, unter dem ihr in der Öffentlichkeit firmiert. Aber gibt, beziehungsweise gab es je eine Vereinigung namens “Hooligans Elbflorenz“?

A.: Wir können’s kurz machen: Gab’s nie, gibt’s nicht.

Diese rhetorische Frage stellte ich euch, weil seit August 2011 ein Strafverfahren am Landgericht Dresden gegen fünf Mitglieder dieser Vereinigung läuft. Wenn es diese Vereinigung gar nicht gibt, …

A.: … wäre die Prozessführung an sich anzufechten? Genau, in diese Richtung geht auch unsere Argumentation vor Gericht, beziehungsweise die unserer Anwälte. Das große Gespenst “Hooligans Elbflorenz“ basiert im Grunde nur auf einer Fahne, die – so hörte man in der Verhandlung gegen uns – irgendwer im Jahr 1999 nähte und bemalte. Anlass war eine Boxerei zwischen uns und Chemnitz – der Vollständigkeit halber, wir haben verloren. Seit dem kursiert dieser Begriff überhaupt …

C.: … und wird von jedem interpretiert, wie er’s für richtig hält. Sprich, die Polizei, Presse und Medien, sogar die Dynamo-Szene benutzt, aus verschiedenen Gründen, ein erfundenes Wortkonstrukt für uns, obwohl die wenigsten wissen, wer wir genau sind und was wir konkret tun oder lassen.

D.: Im Prinzip galt die Fahne bei ihrer Entstehung den Leuten im Block M – aber auch nicht allen, die dort standen. Im M versammelten sich eben bis zum Stadionabriss Dynamos Hooligans samt Umfeld. Wenn man so will, war die Fahne eine Referenz an den Block M – und sonst nichts.

A.: Langer Rede … – wir selbst bezeichneten uns nie so.

Wie dann?

A.: Jeder sagte was anderes. Kategorie C, Ackerbande, Extremsportgruppe, Wald- und Wiesenfraktion, Boxtruppe, such dir was aus. Es gab übrigens auch nie irgendeine Klamotte, auf der “Hooligans Elbflorenz“ stand. Und, weil du anfangs von “firmieren“ sprachst, wir waren und sind keine Firma, kein Verein, kein Klub oder sonst was. Aufs Wesentliche verkürzt, sehen wir uns als Freundeskreis, von mir aus Interessenkreis, der gemeinsam Sport treibt. Ein Hobby verbindet uns.

D.: In der Stadt waren wir für viele einfach die “Eastside-Leute“. Um einem Missverständnis vorzubeugen, mit dem Dynamo-Fanclub “Eastside“ hat das rein gar nichts zu tun. “Eastside“, wie es auf uns gemünzt wurde, gibt es auch in Berlin oder Chemnitz – Kampfsportler eben.

Eure Anwälte haben also vor Gericht gefragt, gegen wen überhaupt der Prozess geführt wird – davon ausgehend, diese Vereinigung existiert nicht?

A.: Natürlich, das war mehrfach ein Thema, selbst im Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft stützte sich ja, was das betrifft, auf eine krude Beweislage. Mir und einem zweiten Angeklagten wurde vorgeworfen, Anführer und Rädelsführer der dubiosen “Hooligans Elbflorenz“ zu sein. Die Begründung, zwei Jüngere unserer Gruppe hätten unsere Telefonnummern unter “HE Chef“ in ihren Handys gespeichert. Ziemlich dünn, oder?! Wenn meine Nummer unter “DD Chef“ abgespeichert wäre, würde das doch auch nicht automatisch bedeuten, dass ich der Bürgermeister von Dresden bin. Da fragt man sich schon …

D.: Die Polizei führte schon lange vor Prozessbeginn eine Kartei unter dem Namen “Hooligans Elbflorenz“. Die enthaltene Namens- und Adressliste umfasste einhundertachtzig Personen. Die Kartei wurde schon 2002 nach dem Spiel gegen den DSC erstellt.

Wie bitte, so viele?!

D.: Pervers, oder?! Da waren aber auch Ultras drunter und irgendwelche Kutten, die sich mal in unserem Dunstkreis bewegten. Eben ’ne klassische Bullen-Statistik.

C.: In meinen Augen haben entsprechende Behörden das Monster “Hooligans Elbflorenz“ erschaffen, um die Verfolgung einer kriminellen Vereinigung rechtfertigen zu können – von allen Anklagepunkten, derer wir uns erwehren müssen, der finsterste.

D.: Fest steht, unsere Gruppe trat nie mit dieser Fahne in Erscheinung, und bei Hausdurchsuchungen wurde sie auch bei keinem von uns gefunden. Zu dieser Fahne und diesem Namen gab es unsererseits nie eine Identifikation.

A.: Damit können wir das Thema an dieser Stelle auch abschließen.

D.: Na ja, nicht ganz. Ein riesiger Aufhänger für das Gericht war auch, dass die Ultras die Fahne durch Dresden trugen und der Stoff dann gegen Aue im Stadion hing. Wir hatten nichts damit zu tun, es war ein reiner Fanmarsch. Damals soll es dann auch zu einem “Stadionüberfall“ gekommen sein – 2009 übrigens -, dessen angebliche Organisation uns ebenfalls zur Last gelegt wird. Völlig an den Haaren herbeigezogen, schlicht und ergreifend falsch! Aber solche Darstellungen führten dazu, dass die Dresdner Hooligans, also wir, in ganz Deutschland mit dem Begriff “Hooligans Elbflorenz“ gleichgesetzt wurden. Für die Öffentlichkeit ist das ein und dieselbe Geschichte, tatsächlich aber Bullshit. Aus unserer Fanszene schmückten sich hin und wieder einige mit der Fahne, um eine Art Drohkulisse aufzuziehen. Wie gesagt, Gespenstergeschichten …

Beim Thema Fahne, und speziell bei dieser, muss ich einfach fragen, ob jemals irgendwer versuchte, das Ding an sich zu nehmen, also zu “ruppen“?

D.: Bisher hat sich das niemand getraut. Der Mythos scheint alle abgeschreckt zu haben. Aber die Bullen haben’s versucht, in Uerdingen zum Beispiel. Für ihr Prestige hätten die Bullen diese Fahne sicher gern. Und sogar der Ordnungsdienst bei Dynamo vergriff sich an ihr. Unterm ehemaligen Geschäftsführer Maaß liefen solche Mätzchen in Dresden ab. Auch UD kann ein Lied davon singen. War zwar ein anderes Spiel, aber deren Blockfahne versuchte die Security ebenfalls vom Zaun zu fetzen – erfolglos, versteht sich.

Ich bekomme jetzt sicher keine Aussage, frage euch aber trotzdem: Wo ist sie jetzt?

A.: Keine Ahnung.

(…)

[Mit Dank & Gruß an Veit Pätzug.]

[Dieser Beitrag wurde am 10. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Urteil – Happy Birthday?

Vor einem Jahr, am 29. April 2013, verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

“(…) Alle fünf haben zwischen 2007 und 2009 gezielt sogenannte Drittort-Auseinandersetzungen – verabredete Wettkämpfe abseits der Zivilisation – mit anderen ’Hooligan-Sportgruppen’, wie sie es nannten, vorbereitet und durchgeführt. Das allein gaben die Angeklagten in dem langen Prozess zu und sagten, sie seien davon ausgegangen, solche Matches seien nicht strafbar. Es habe Regeln und Schiedsrichter gegeben, nie seien Hooligans dafür verurteilt worden, argumentierten ihre Verteidiger. Das Gericht wertete auch solche Kämpfe jedoch als sittenwidrig (…)“ [Sächsische Zeitung, 29. April 2014].

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(Foto: O.M.)

Nach dem damaligen Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

Unterdessen – so berichtet zum Jahrestag besagten Urteils die Sächsische Zeitung – hätten sich auch andere Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden “bereits bei der Dresdner Staatsanwaltschaft über das beispiellose Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erkundigt“ und stellt gleichzeitig resümierend fest: “Doch ehe von dem Urteil eine Präzedenzwirkung ausgehen kann, warten wohl alle zunächst die Überprüfung in Karlsruhe ab“.

Denn das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig. Die von der Verteidigung der Beschuldigten nach dem Dresdner Urteilsspruch vorjährig angekündigte Revision sei dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bislang nicht vorgelegt worden. Vermutlich allein auch schon deswegen, da erst noch zum unmittelbaren Jahresanfang 2014 berichtet wurde, die Urteile wären bis dahin “noch nicht zugestellt“ gewesen. Nun gut, der Januar hat schließlich 31 Tage und irgendwann in jenem Monat muss die Verteidigung der Angeklagten augenscheinlich der Urteilsschriftsatz aus dem Landgericht Dresden dann wohl doch noch erreicht haben.

“Seit Januar liegt das Urteil den Verteidigern vor, und die lassen kein gutes Haar an den 360 Seiten“, so aktuell die Sächsische Zeitung. Die Verteidigung habe “dem BGH nun einiges an Kritik mitgegeben“. Denn ’vieles sei auch in 92 Sitzungstagen den Angeklagten nicht nachgewiesen worden’, wird Martin Wissmann zitiert, der den Hauptangeklagten vertritt.

Folgt ein Präzedenzurteil ohne open end? Es wird zu sehen sein …

[Dieser Artikel wurde am 29. April 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz – stay rules?

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Die Verteidigung der Beschuldigten kündigte nach dem damaligen Urteilsspruch umgehend eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an. “Die Urteile wurden noch nicht zugestellt“, wurde zwischenzeitlich allerdings erst Anfang des Jahres 2014 kolportiert.

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(Foto: O.M.)

In der heutigen Sächsischen Zeitung wundert sich nunmehr Gerichtsreporter Alexander Schneider – bei einem anderweitigen Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht (“Dynamo-Schlachtenbummler wegen Raubes verurteilt“) – randseitig ein wenig über Stadion-Verbote hin oder her …

“(…) Apropos Stadion-Verbote: Während der Angeklagte wie viele Dynamo-Schläger sehr schnell noch im Ermittlungsverfahren aus den Stadien verbannt wurde, gilt das offenbar nicht für vier der fünf mutmaßlichen Rädelsführer der sogenannten ’Hooligans Elbflorenz’. Die Männer wurden im April 2013 am Landgericht teilweise zu Haftstrafen von mehr als vier Jahren verurteilt – doch die Männer besuchen weiter Dynamo-Spiele, als wäre nichts gewesen.“

So lange sich sonst niemand wundert. Aber vielleicht könnte man ja beim Pressesprecher von Dynamo Dresden, Henry Buschmann, einmal nachfragen …

[Dieser Artikel wurde am 25. Februar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Post-Urteil

Bekanntlich verurteilte das Landgericht Dresden im vorigen Jahr fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Nach dem Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

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(Von oben betrachtet – Screenshot: maps.google.de)

Die Verteidigung der im Prozess um die mutmaßliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz Beklagten äußerte sich damals unmittelbar nach der Urteilsverkündung entsetzt über den Ausgang der Gerichtsverhandlung. Alle zehn Verteidiger kündigten eine Revision des 28 Monate gedauerten Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.

“Allein: Die Urteile wurden noch nicht zugestellt. Denn das Abfassen der detaillierten oft seitenlangen Urteile frisst ebenfalls enorm Zeit“, so eine Notiz in der Dresdner Morgenpost am 4. Januar dieses Jahres. Das Landgericht Dresden hatte sein Strafmaß am 29. April 2013 verkündet.

[Dieser Artikel wurde am 5. Januar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]