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Rechte Ansammlung in Rostock aufgelöst

Rostock. In den frühen Abendstunden des heutigen Tages versammelten sich in der Hansestadt Anhänger der NPD zu einer nicht genehmigten Demonstration.

Erst Anfang dieser Woche hatte die rechtsextreme Partei einen für heute mit 500 Teilnehmern geplanten Aufmarsch mit vorgeblichem Bezug auf den G8-Gipfel angemeldet. Die Demonstration wurde Mitte der Woche vom Verwaltungsgericht Schwerin verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Nachgang diese Verbotsverfügung, indem es gestern Nachmittag einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte. Die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte im Laufe des Verfahrens für die angemeldete Demonstration mit Kundgebung ersatzweise eine so bezeichnete Mahnwache am Sicherheitszaun in Heiligendamm “angeboten“.

Nach Angaben der Rostocker Polizei versammelten sich in der Stadt bis gegen 21 Uhr zirka 160 Personen, “die dem rechten Spektrum“ zugeordnet worden seien. Verschiedenen Agentur-Meldungen zufolge wurde die verbotene Ansammlung kurz nach 21 Uhr durch die Polizei aufgelöst und alle Versammlungsteilnehmer in Gewahrsam genommen.

[Dieser Artikel wurde am 7. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

Rechtsextremer G8-Aufmarsch angemeldet

Rostock. Die NPD will am 7. Juni unter dem Motto “Für Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Nein zur Gewalt“ in der kreisfreien Stadt demonstrieren.

Wie die Nachrichtenagentur ddp heute mit Berufung auf die Rostocker Polizei meldet, beabsichtigt die NPD mit derzeit angegebenen 500 Teilnehmern während des G8-Gipfels am 7. Juni in der Hansestadt aufzumarschieren.

Vorab hatte bereits der Tagesspiegel berichtet, die Demonstration sei seitens der NPD “als Gegenveranstaltung zu den für Donnerstag geplanten Veranstaltungen der linken Gipfelgegner geplant“ worden. Als Anmelder dieser Demonstration agieren Berichten zufolge Udo Pastörs, Vorsitzender der NPD-Fraktion im mecklenburg-vorpommerschen Landtag, und Peter Marx, Generalsekretär der NPD. Als Redner sollen in Rostock der Parteivorsitzende Udo Voigt sowie Udo Pastörs auftreten.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hatte eine für den 2. Juni in Schwerin angemeldete NPD-Demonstration gegen den G-8-Gipfel verboten und damit die Rechtsauffassung der Stadt Schwerin bestätigt. Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, sei von Seiten des daraufhin von der NPD angerufenen Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe mit Stand von heute in dem Verfahren “noch keine Entscheidung in Sicht“. Als Reaktion auf das Demonstrationsverbot von Schwerin marschierten am 2. Juni mehrere hundert Rechtsextremisten bei dezentralen Aktionen in mehreren Bundesländern auf.

[Dieser Artikel wurde am 4. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]