Schlagwort-Archive: Staatsschutz

Offenbar rechte Attacke gegen “Nix Gut“

Winnenden. Der punkige Laden und Versandhandel in Baden-Württemberg wurde Opfer von Schmierereien mit rechtsradikalen und antisemitischen Inhalten.

Wie die Nachrichtenagentur ddp mitteilt, ist in der Nacht zu heute die Außenfassade der Firma “Nix Gut“ an ihrem Firmensitz in Winnenden verunstaltet worden. Auf Grund des Tatbestandes gehen Ermittler davon aus, dass die Täter aus der rechtsextremistischen Szene stammen.

So wurden nach Angaben der Polizei “die Schaufenster mit einem Hakenkreuz, einem Judenstern, dem Schimpfwort ’Rote Sau’ und dem Begriff ’raus’ beschmiert“. An der Eingangstür zur Firma wurden Aufkleber einer nicht näher bezeichneten rechten Jugendorganisation vorgefunden. Der Staatsschutz hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidrigen Organisationen gegen Unbekannt aufgenommen.

Die Firma “Nix Gut“ bietet unter anderem die unterschiedlichsten Erzeugnisse mit durchgestrichenen Hakenkreuzen an, die ursprünglich eine Widerstandshaltung gegen rechtsextremistische Umtriebe artikulieren. Mitte März diesen Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das so betitelte “Hakenkreuz-Urteil“ des Landgerichtes Stuttgart aufgehoben und den 32-jährigen Betreiber von “Nix Gut“ frei gesprochen.

[Dieser Artikel wurde am 12. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

“Eine Mehrzahl von Fehlleistungen“

Halberstadt. Erst über zwei Tage nach dem Überfall von mutmaßlichen Neonazis auf eine Theatergruppe gesteht die Polizei nunmehr “Fehlleistungen“ ihrerseits ein. Der hauptverdächtige Neonazi-Schläger sitzt mittlerweile in Haft.

Immerhin seien die ersten Beamten eine Minute nach ihrer Alarmierung am frühen Morgen des 9. Juni am Tatort gewesen, betonte Halberstadts Polizeipräsidentin Christiane Marschalk. Nach einem Augenzeugen-Bericht auf indymedia ist die Polizei allerdings erst nach fünf bis zehn Minuten eingetroffen. Der weitere Einsatz jedenfalls, so Marschalk heute gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, “war geprägt von einer Mehrzahl von Fehlleistungen“.

So hatte die Polizei nach dem brutalen Überfall zwar die Personalien des mutmaßlichen 22-jährigen Haupttäters überprüft, sich aber mit ihm zunächst nicht weiter befasst. Der junge Mann ist unter anderem wegen des Verwendens von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorbestraft. Nach Informationen der Volksstimme aus Magdeburg handelt es sich bei besagtem 22-jährigen um Christian E., “einen polizeibekannten Halberstädter Neonazi“. Mithin befindet Polizeipräsidentin Marschalk im Nachgang der Ereignisse, dass “der hinlänglich bekannte Haupttäter hätte festgenommen werden müssen“.

Der für die Ermittlungspanne zuständige Dienstgruppenleiter ist mittlerweile versetzt und von seinen Aufgaben entbunden worden. Gut 40 Stunden nach der Tat wurde der Hauptverdächtige dann nach doch noch polizeilichen Fahndungsmaßnahmen gefasst. Einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp zufolge allerdings habe der 22-Jährige “sich selbst gestellt“. Nach den übrigen sieben Schlägern wird weiterhin “gesucht“ (dpa). Entsprechende Ermittlungen durch den Staatsschutz werden fortgesetzt. Die Überfallopfer vom Ensemble des Nordharzer Städtebundtheaters werfen der Polizei zudem vor, diese hätte sich zu lange mit ihren Personalien befasst, statt die insgesamt acht Täter dingfest zu machen, die sich nach dem Überfall “zumindest teilweise noch in der Nähe des Tatortes aufgehalten“ hätten.

Bei dem Überfall am frühen Samstagmorgen waren in Halberstadt fünf der Ensemblemitglieder aus Sachsen-Anhalt nach einer Premierenfeier zur “Rocky Horror Show“ brutal zusammengeschlagen worden. Dabei erlitten die 19- bis 32-jährigen Opfer Rippen- und Kieferverletzungen, Nasenbeinbrüche und Augenverletzungen. Berichten zufolge hätten vor Ort anwesende Passanten den überfallenen Theaterleuten nicht gegen die Schläger beigestanden.

[Dieser Artikel wurde am 11. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

Anti-Antifa-Akten – und der Umgang damit

Dresden. Schon wiederholt in der bundesdeutschen Geschichte haben Rechtsextremisten zu missliebigen Personen Dossiers angelegt. Veröffentlichungen über eine neuerlich publik gewordene Datensammlung rufen die Staatsanwaltschaft auf den Plan – und die aus neofaschistischen Dunstkreisen heraus agierenden Datensammler selbst.

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre veröffentlichten Aktivisten der sich so betitelnden Anti-Antifa in der damaligen Szene-Publikation “Einblick“ zusammengetragene Daten über antifaschistisch engagierte Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. Weiterhin oder mittlerweile neu tätige Anti-Antifa-Strukturen informieren nach ihrer Selbstdarstellung unter anderem “über linksextremistische Bestrebungen und antifaschistische Gewalt“. Nach Einschätzung der Berliner Agentur für soziale Perspektiven (ASP) dient dabei die Bezeichnung “Anti-Antifa“ auch als identitätsstiftende Sammelbezeichnung für militante und pseudomilitante rechtsextremistische Gruppen. Als weiteres Ziel von Anti-Antifa-Aktivitäten wird darüber hinaus die versuchte Einschüchterung politischer Gegner gesehen.

In seiner aktuellen Ausgabe berichtete das Antifaschistische Infoblatt (AIB) über “Einblicke in die Arbeitsweise der ’Anti-Antifa’ in Dresden“. Fast zeitgleich teilte am 22. Januar das Dresdner Medien-Projekt a.l.i.a.s. mit, durch sächsische und speziell Dresdner rechtsextremistische Kreise seien augenscheinlich umfangreiche und detaillierte Daten-Sammlungen über Personen angelegt worden, die sich couragiert gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Bandbreite der Anti-Antifa-Aktenlage reiche von Antifaschisten, Gewerkschaftsmitgliedern, Mitarbeitern einer Schülerzeitschrift und linken Politikern bis hin zu Professoren und einfach zivilgesellschaftlich engagierten Menschen.

Als besonders pikant erscheint in diesem Zusammenhang, dass ein nicht unwesentlicher Teil der dem a.l.i.a.s. anonym zugänglich gemachten und von Szene-Kennern als authentisch eingestuften Anti-Antifa-Akten “offensichtlich aus der Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erlangt“ wurde. Zu dem Verdacht einer Aktenweitergabe an Rechtsextremisten sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Vorschrift der Strafprozessordnung sei es, “dass Privatpersonen keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, wenn denn nicht über ihren Anwalt“.

Nachdem Berichte in der Tageszeitung junge welt und bei redok zu den Anti-Antifa-Akten mit Dossiers über mehr als 100 Personen erschienen waren, durchsuchten Beamte des Dezernates Staatsschutz am 29. Januar die Räume des a.l.i.a.s. in Dresden. Dabei händigten – entgegen teilweise anderslautenden Berichterstattungen – Mitarbeiter des a.l.i.a.s. der Staatsanwaltschaft die gesuchten Unterlagen freiwillig aus. Als “prikär“ bezeichneten es Vertreter des Dresdner Medien-Projektes, “dass die Anzeige, welche zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens führte, von einem langjährig bekannten Neonazi, just aus dem Spektrum der Freien Kräfte Dresden, gestellt wurde. Tilo K. ist Mieter des Objekts auf der Oskar-Röder-Straße, was von Neonazis genutzt wird und in welchem die Unterlagen entwendet worden sein sollen“. Gleichzeitig betonten Vertreter des a.l.i.a.s. nochmals, dass “das Vorgehen der Szene, mittels Anzeigen an Daten politischer Gegner zu gelangen, in Dresden nichts neues“ darstelle. So enthalte “nicht zuletzt die ’Anti-Antifa-Akte’ eine Vielzahl von Informationen, die nur aus solchen Ermittlungsverfahren stammen können“.

Das AIB erklärte im Zusammenhang mit der staatsanwaltlichen Durchsuchung des a.l.i.a.s.: “Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz zählen zu den elementaren Voraussetzungen einer freien Presse, an ihnen darf nicht gerüttelt werden“. Dabei bezieht sich das AIB direkt auf das so genannte SPIEGEL-Urteil, wonach Durchsuchungen unzulässig seien, wenn sie vor allem dazu dienten, einen mutmaßlichen Informanten aufzuspüren. Darüber hinaus verweist das AIB auf die Cicero-Affäre und die Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit. So sei schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht “nicht umsonst im Jahr 2002 zugunsten der Journalisten erweitert worden“.

Mittlerweile hat sich auch die so genannte “Freie Offensive Sachsen“ unter der Online-Führung des militanten Nazi-Kaders Ronny Thomas zu Wort gemeldet – und angekündigt: “Sollten also nationale Aktivisten dazu übergehen, einen Selbstschutz zu organisieren, indem man Daten von Protagonisten der antifaschistischen Szene sammelt, so ist dieser Akt nur eine Antwort auf die jahrelangen Umtriebe der selbigen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt derweil unter anderem zur Herkunft der den Anti-Antifa-Dossiers zugrunde liegenden Strafakten.

[Dieser Artikel wurde am 6. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Staatsanwalts-Akten bei Neonazis?

Dresden. Neonazis in der sächsischen Landeshauptstadt haben offenbar eine Datensammlung über politische Gegner angelegt, die Dossiers von über 150 Personen enthalten soll. Die “Anti-Antifa-Akte“ soll auch Material aus staatsanwaltlichen Ermittlungsakten enthalten. Die Staatsanwaltschaft Dresden will den Vorwurf aufklären.

Bereits Ende November 2006 hatten Antifa-Aktivisten in Dresden-Reick einen Neonazi-Treffpunkt unter die Lupe genommen. Im Zuge dieser Aktion war offenbar eine “Anti-Antifa-Akte“ gefunden worden, die persönliche Daten und Fotos von über 150 Personen vor allem aus dem Raum Dresden enthielt.

In der Liste sind laut der Dresdner Gruppe a.l.i.a.s. unter anderem aktive Antifaschisten, Gewerkschafter, Mitarbeiter einer Jugendzeitung und linke Parteifunktionäre enthalten. “Ihre Informationen haben die Nazis offensichtlich aus der Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erlangt“, so der Vorwurf der Gruppe in einer Pressemitteilung am Montag.

In der “Anti-Antifa“-Akte seien Kopien von Bildmappen der Behörde gefunden worden, die ausschließlich linke Personen unter Nennung des Namens beinhalteten. Um an Daten und Bilder zu kommen, hätten die Neonazis eine Strafanzeigen-Strategie angewendet: gezielt seien Verfahren gegen missliebige Personen angestrengt worden, um dann als “Betroffene“ per Akteneinsicht aus den Ermittlungsakten Informationen über politische Gegner zu bekommen.

Einige der von Neonazis Angezeigten hätten der Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld ihre Befürchtung mitgeteilt, dass ihre Daten zu “Anti-Antifa“-Zwecken verwendet werden könnten. Die Strafverfolgungsbehörde sieht sich selbst nicht als Akten-Boten für Neonazis, denn ihre Ermittlungsakten würden weder Beschuldigten noch Opfern einer Straftat zur Verfügung gestellt.

Dennoch will die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen nachgehen. Wie die Ermittlungs-Daten möglicherweise zu den Neonazis gerieten, klang aber bereits in einer Stellungnahme an. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Leiter der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden, zur Tageszeitung junge Welt: “Vorschrift der Strafprozessordnung ist, dass Privatpersonen keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, wenn denn nicht über ihren Anwalt“.

Bei dem Neonazi-Treffpunkt in Dresden-Reick soll es sich um eine Baracke handeln, die bereits seit 2005 einschlägig genutzt wird. Mehrere Räume seien dort unter anderem für Bandproben und Kampfsporttrainings eingerichtet. In dem Gebäude soll sich das “Nationale Jugendbündnis“ (NJB) regelmäßig treffen; vor allem werde es von den “Freien Kräften Dresden“ genutzt, so die a.l.i.a.s.-Mitteilung.

Beobachter vor Ort wissen schon seit längerer Zeit von den “Anti-Antifa“-Aktivitäten der braunen Szene. Die jetzt aufgetauchte “Anti-Antifa-Akte“ sei da die “öffentlich gewordene Spitze von Ermittlungsumtrieben von Nazis weit in den persönlichen Bereich antifaschistisch-couragierter Leute hinein“, sagte der Dresdner Carlo Hagen gegenüber redok. Er beschäftigt sich seit Jahren journalistisch mit der rechtsextremistischen Szene in Sachsen und kennt die treibenden Kräfte bei den braunen Spähern: “Als führende Anti-Antifa-Aktivisten agierten und agieren da unter anderem Sven Hagendorf und Ronny Thomas, der auch für den Internet-Auftritt der ’Freien Kräfte Sachsen’ verantwortlich zeichnet. Mittlerweile versucht sich im Raum Dresden mit beispielsweise Maik Müller auch schon die nächste Generation von Anti-Antifa-Aktivisten entsprechend zu profilieren.“

[Dieser Artikel wurde am 25. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Berufsschüler offenbar politisch motiviert gequält

Altenburg. An einer Berufsschule in der ostthüringischen Stadt sollen einem 17-jährigen Nazi-Symbole in die Haut geritzt worden sein.

Der Vorfall habe sich bereits am 17. Januar an einem Beruflichen Schulzentrum in der auch als Skat-Stadt betitelten Gemeinde ereignet. Nach Darstellung der Nachrichtenagentur dpa am heutigen Nachmittag – bezugnehmend auf Angaben der Polizei – hätten an jenem Tag vier Jugendliche einen Berufsschüler zunächst mehrfach mit der Faust ins Gesicht und in den Unterkörper geschlagen. Danach sollen zwei der mutmaßlichen Täter ihrem Opfer mit einer Reißnadel verfassungswidrige Symbole in beide Unterarme eingeschnitten haben.

Durchaus anmerkenswert in diesem Zusammenhang: Die aktuellste Presseveröffentlichung des Thüringer Landeskriminalamtes (LKA) ist online auf den 16. November 2006 datiert. Bei der für Altenburg zuständigen Polizeidirektion Gera liest man derzeit lediglich “Sie werden hier in Zukunft Aktuelles und Informatives aus unserem Direktionsbereich finden“, bevor dort virtuell auf eine letzte Pressemitteilung vom 3. November 2006 verwiesen wird. Die Aktualität der Website des zuständigen Landesamtes für Verfassungsschutz schließt sich – getreu dem postulierten Leitsatz “Soviel Geheimhaltung wie nötig, soviel Offenheit wie möglich“ – da übrigens nahtlos an.

Die vier mutmaßlichen Täter im Alter zwischen 16 und 19 Jahren der offenbar rechtsextremistisch motivierten Aktion an besagtem Altenburger Berufsschulzentrum sind laut nachfolgenden Medienberichten namentlich bekannt. Inzwischen werden weitere Ermittlungen, unter anderem wegen des Verdachtes auf Körperverletzung, durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Altenburg durchgeführt.

[Dieser Artikel wurde am 19. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]