Schlagwort-Archive: Volksverhetzung

Scharfes Wahlkampf-Schwert gegen Polen

Görlitz/Sachsen. NPD und DSU plakatieren äußerst aggressiv gegen den osteuropäischen Nachbarn. Der Tatbestand der Volksverhetzung allerdings bedarf scheinbar noch eindeutigerer Ausfälle.

Erst kürzlich zündelten schon im Raum Dresden Rechtsextremisten in einem Wahl-Informationsblatt unterschwellig nicht nur gegen Ausländer. Nunmehr hat in den ostsächsischen Regionen der aktuelle Wahlkampf von Rechtsaußen ein noch tieferes Niveau erreicht. So haben in den letzten Tagen “Wahlplakate der rechtsextremen NPD und der rechtskonservativen DSU … beiden Parteien Anzeigen wegen Volksverhetzung eingebracht“ (n-tv.de).

Die NPD gefällt sich in Ostsachsen mit dem vielfach plakatierten Aufruf “Polen-Invasion stoppen!“, ebenso geht die DSU mit polenfeindlichen Plakaten auf Stimmenfang, machte die sächsische Landtagsabgeordnete Astrid Günther-Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) öffentlich.

Allerdings scheinen die gegen NPD und auch DSU mittlerweile erfolgten Strafanzeigen offenbar nur wenig Erfolgschancen zu haben. Durch die Aufschrift “Polen-Invasion stoppen!“ sei nach einer Vorprüfung der Tatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt angesehen worden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz (ddp). Nach Erläuterungen zum entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 liege Volksverhetzung nur vor, wenn entsprechende Äußerungen gegen Teile der inländischen Bevölkerung gerichtet seien. “Jetzt lenken die deutschen Neofaschisten ihre Aggressionen direkt gegen die Polen“, kommentierte die polnische Gazeta Wroclawska.

Aktuell stellt sich die Lage so dar, “dass die Wahlplakate vorerst weiter … hängen bleiben. Die Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde [könnte] die Abnahme anordnen. Dazu müssten die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sein“ (Sächsische Zeitung).

[Dieser Artikel wurde am 29. Mai 2009 bei redok veröffentlicht.]

Volksverhetzung: Razzia in mehreren Bundesländern

Berlin. Im Zuge einer länderübergreifenden Ermittlung wurden Tonträger und Propagandamaterialien mit rechtsextremistischen Inhalten beschlagnahmt. Ein Schwerpunkt der Durchsuchungen lag in Sachsen.

So wurden in den Morgenstunden des 16. Januar in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg mehrere Objekte durchsucht und dabei diverse, offenbar strafrechtlich relevante, Asservate sichergestellt.

Schwerpunkt der Aktion war Sachsen. In dem südöstlichen Bundesland wurden “acht Firmensitze und Wohnungen in allen drei Regierungsbezirken“ durchsucht (ddp). Allein hierbei seien 119 CDs sichergestellt worden, deren Inhalte als volksverhetzend eingestuft werde. Unter den konfiszierten Asservaten befänden sich gut 50 Exemplare einer zweiten Ausgabe der CD “Gift für die Ohren“. Darüber hinaus seien 32 Zeitschriften aufgefunden und gleichfalls eingezogen worden, “in denen der Staat verunglimpft“ werde. Zu den durchsuchten Objekten zählte der Vertrieb “Front Records“ in Wurzen.

Bereits Mitte März 2007 durchsuchten Ermittlungsbehörden Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin, um die damals neu erschienene erste CD “Gift für die Ohren“ von “Burn Down“ und “X.x.X.“ zu beschlagnahmen. Nach Darstellung von Turn it down handelt es sich bei “X.x.X.“ augenscheinlich um einen Ableger der rechtsextremistischen Band D.S.T. (“Deutsch, Stolz, Treue“); gegen Mitglieder der Band war Anklage erhoben worden.

Über Sachsen hinaus wurden in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg weitere neun Objekte durchsucht. Der Razzia voraus gingen, so die Nachrichtenagentur ddp, Ermittlungen durch Berliner Sicherheitsbehörden sowie Durchsuchungsbeschlüsse, “die nach zusätzlichen Internet-Recherchen des LKA eingeleitet worden waren“.

[Dieser Artikel wurde am 17. Januar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Weitere Urteile gegen Störer des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Nach dem bereits vor gut einer Woche ein erstes Gerichtsurteil hinsichtlich der rechtsextremistischen Stör-Aktionen bei den Gedenkfeierlichkeiten zur Reichspogromnacht im November 2006 gesprochen wurde, folgten nun weitere Verurteilungen.

Das Amtsgericht Frankfurt/Oder verhängte gestern gegen drei junge Männer im Alter zwischen 15 und 19 Jahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe Jugendstrafen von neun bis vierzehn Monaten. Die Verurteilungen wurden jeweils auf drei Jahre Bewährung unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers ausgesetzt. Zwei weitere Angeklagte – ein 14-jahriges und ein 16-jähriges Mädchen – erhielten eine Verwarnung. Allen fünf gerichtlich Belangten wurde zudem gemeinnützige Arbeit im Umfang zwischen 50 und 120 Stunden auferlegt.

Die Gerichtsverhandlung schien die Angeklagten allerdings nicht einmal ansatzweise ernsthaft zu berühren. “Aus den vollbesetzten Zuschauerreihen mit Sympathiebekundungen unterstützt, und unter den wachsamen Augen von NPD-Mitgliedern im Publikum schaukelten sie lässig in den Sesseln hinter der Anklagebank, sich ein Grinsen oftmals nur mühsam verkneifend“, berichtet die Lausitzer Rundschau. Zudem hätten die fünf Jugendlichen auch vor Gericht keinerlei Hehl aus ihrer Gesinnung gemacht. Resümierend stellte das Gericht bei den Angeklagten “schädliche Neigungen“ fest. So sei mitnichten auszuschließen, dass von ihnen auch zukünftig weitere Straftaten begangen werden könnten.

[Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Prozesse wegen Störung des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Knapp zwei Monate nach den rechtsextremistischen Ausfällen anlässlich der Gedenkfeiern zur Reichspogromnacht ist ein 21-Jähriger in einem ersten Prozess vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

An der Schändung des Gedenksteins zur Erinnerung an die Zerstörung der örtlichen Synagoge war der junge Mann am 9. November 2006 nach Auffassung der Staatsanwaltschaft selbst nicht beteiligt. Allerdings hatte er zugegeben, am damaligen Tatort “Sieg Heil!“ gerufen zu haben. Die Strafkammer befand den 21-jährigen der Volksverhetzung, der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und der Störung der Totenruhe für schuldig.

Am 10. Januar wird in einem gesonderten Prozess gegen weitere fünf Rechtsextremisten wegen der damaligen Ausschreitungen beim Pogrom-Gedenken in der ostbrandenburgischen Stadt verhandelt.

[Dieser Artikel wurde am 4. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Haftstrafe für Mahler rechtsgültig

Karlsruhe. Wie das Bundesverfassungsgericht am 10. November mitteilte, ist die Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler gegen seine Verurteilung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden. Nach dem der Rechtsextremist im August 2006 mit einem Revisionsantrag gegen seine Verurteilung bereits vor dem Bundesgerichtshof rechtlich den Kürzeren gezogen hatte, muss er nun die gegen ihn verhängte neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung noch im November antreten.

Das Landgericht Berlin hatte es im Januar 2005 als erwiesen gesehen, dass Mahler im Jahr 2002 in den Räumen der Berliner NPD-Bundesgeschäftsstelle eine Schrift verteilt habe, worin von ihm der Hass auf Juden als “untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ dargestellt wurde. Mahler berief sich im gesamten Verfahren immer wieder auf das Recht der freien Meinungsäußerung – allein bereits das Landgericht Berlin befand, dass der frühere NPD-Anwalt in dem 200-seitigen Schriftsatz zum Hass gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden angestachelt und deren Menschenwürde verletzt habe.

[Dieser Artikel wurde am 11. November 2006 bei redok veröffentlicht.]