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Bis zur Unkenntlichkeit autorisieren

Neun bundesdeutsche Tageszeitungen wehren sich mit einer Aktion gegen zunehmend restriktiv gehandhabte Interview-Autorisierungen, Besserungen sind wohl nicht zu erwarten

Die gängige Praxis ist bekannt: Nach einem Interview liest der Befragte seine Aussagen Korrektur und erteilt dem Journalisten quasi die Autorisierung zur Veröffentlichung. In den meisten Fällen werden so kleinere journalistische Verständigungsfehler vermieden. So weit, so gut. Allerdings hat sich im Laufe der Zeit diese Praxis derart zu einer Unsitte entwickelt, dass in immer mehr Fällen eher ein genehm redigierter Monolog des Befragten – das eigentliche Interview nicht selten mehr als schönend – das Licht der Öffentlichkeit erreicht.

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Für die Berliner “tageszeitung“ lief das journalistische Fass jetzt über, als sie wegen eines geplanten Interviewabdrucks mit SPD-Generalsekretär Olaf Scholz seitens der Parteizentrale im folgenden mit zu erwartendem Informationsboykott konfrontiert wurde. Daraufhin erschien die “taz“ am 28. November aufsehenerregend mit lediglich einer geschwärzten Version des Scholz-Interviews auf ihrer Titelseite. Der Kritik am immer mehr um sich greifenden Missbrauch des Autorisierungsvorbehaltes als Druckmittel von Interviewpartnern gegenüber Journalisten – von “taz“-Chefredakteurin Bascha Mika als “Betrug am Leser“ tituliert – haben sich weitere Zeitungen angeschlossen. Und so betreiben “Berliner Zeitung“, “FAZ“, “Financial Times Deutschland“, “Frankfurter Rundschau“, “Kölner Stadt-Anzeiger“, “Süddeutsche Zeitung“, “Tagesspiegel“, “Welt“ und “taz“ eine gemeinsame Protestaktion, die in ihrer Geschichte wohl einmalig sein dürfte: Kampf der missbräuchlichen Autorisierung.

Zwar ist es bei bundesdeutschen Printmedien – im Gegensatz zu anderen Ländern – durchaus üblich, Interviewtexte durch den Gesprächspartner autorisieren zu lassen. Allerdings würden dabei ursprüngliche Interviewpassagen des öfteren “bis zur Unkenntlichkeit verändert“ beschreibt beispielsweise die “Süddeutsche Zeitung“ das Übel eines beeinflussten Journalismus. Die “Financial Times Deutschland“ hat dahingehend in ihrem so genannten Stil-Buch entsprechende Grundregeln festgehalten: “Was im Interview gesagt wird, ist öffentlich – es darf keinen Unterschied machen, ob ein Befragter live im Fernsehen oder vor dem Diktiergerät eines Print-Journalisten spricht.“ Natürlich, und so ist es landläufig üblich, seien Aussagekorrekturen vor Ort sowie Vertraulichkeit davon unbenommen. Allerdings gelte der journalistische Grundsatz: “Was ’on the record’ gesagt wurde, bleibt öffentlich.“

Durch die von der “taz“ initiierte Interview-Zensur-Kampagne ist zumindest Bewegung in die bis dato schon mehr und mehr betonierten Zustände gekommen. Als immerhin “sinnvolle Debatte für beide Seiten“ bezeichnete Regierungssprecher Bela Anda die Diskussion um den missbräuchlichen Autorisierungsvorbehalt. Wobei Anda die eigentliche Ursache der journalistischen Kritik nicht unbedingt erfasst zu haben scheint. Dass allerdings allein von Politikern – mehr oder weniger erfolgreich – Versuche einer gefälligen Medienbeeinflussungen unternommen werden, glauben wohl nur die allerwenigsten. Und die nächste Interview-Autorisierung wartet schon.

[Dieser Artikel wurde am 1. Dezember 2003 bei Telepolis veröffentlicht.]