Weitere Urteile gegen Störer des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Nach dem bereits vor gut einer Woche ein erstes Gerichtsurteil hinsichtlich der rechtsextremistischen Stör-Aktionen bei den Gedenkfeierlichkeiten zur Reichspogromnacht im November 2006 gesprochen wurde, folgten nun weitere Verurteilungen.

Das Amtsgericht Frankfurt/Oder verhängte gestern gegen drei junge Männer im Alter zwischen 15 und 19 Jahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe Jugendstrafen von neun bis vierzehn Monaten. Die Verurteilungen wurden jeweils auf drei Jahre Bewährung unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers ausgesetzt. Zwei weitere Angeklagte – ein 14-jahriges und ein 16-jähriges Mädchen – erhielten eine Verwarnung. Allen fünf gerichtlich Belangten wurde zudem gemeinnützige Arbeit im Umfang zwischen 50 und 120 Stunden auferlegt.

Die Gerichtsverhandlung schien die Angeklagten allerdings nicht einmal ansatzweise ernsthaft zu berühren. “Aus den vollbesetzten Zuschauerreihen mit Sympathiebekundungen unterstützt, und unter den wachsamen Augen von NPD-Mitgliedern im Publikum schaukelten sie lässig in den Sesseln hinter der Anklagebank, sich ein Grinsen oftmals nur mühsam verkneifend“, berichtet die Lausitzer Rundschau. Zudem hätten die fünf Jugendlichen auch vor Gericht keinerlei Hehl aus ihrer Gesinnung gemacht. Resümierend stellte das Gericht bei den Angeklagten “schädliche Neigungen“ fest. So sei mitnichten auszuschließen, dass von ihnen auch zukünftig weitere Straftaten begangen werden könnten.

[Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]