Wahl-Dorado links der Elbe

Politischer Feldversuch mit wohl eher geringer Auswirkung: Im Dresdner Wahlkreis 160 wird nach wie vor um jede Stimme gebuhlt. Impressionen aus einer quasi besetzten Stadt

Während dieser Tage bundesweit die gesetzliche Frist zur Beräumung von Wahlwerbemitteln aus dem öffentlichen Raum Wahlhelfer noch einmal zur Aktion ruft, scheint hingegen in einem Teil von Dresden die Zeit nicht nur still zu stehen. Im Wahlkreis 160 (Dresden I) wird – wie bekannt – die Bundestagswahl 2005 erst am 2. Oktober vollendet.

Fährt man dieser Tage von der Peripherie der Stadt in Richtung Zentrum, scheint mit jedem dorthin zurückgelegten Meter die Dichte der neuen Wahlplakate – und der alten sowieso noch – proportional zuzunehmen. Die meisten Plätze – wie beispielsweise Pirnaischer- und Georgplatz – sind fest in der Hand parteilicher Großplakate. Dort reicht zuweilen der Platz für CDU, SPD, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen neben- oder auch hintereinander kaum aus.

Aber allein gelassen werden die noch wahlberechtigten 219.000 Dresdnerinnen und Dresdner in der Vorbereitung ihrer politischen Entscheidungsfindung nicht. Die Liste der Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer liest sich – abgesehen von regionalen Parteigrößen – mittlerweile schon fast wie das ’Who is who’ der bundesdeutschen Polit-Prominenz: Gerhard Schröder, Manfred Stolpe, Wolfgang Thierse, Matthias Platzeck (SPD); Ole von Beust, Christian Wulff und mit zwei Auftritten Angela Merkel (CDU); Gregor Gysi, Oskar Lafontaine (Linkspartei.PDS); Guido Westerwelle (FDP). “Nur den Grünen ist ihr Leitjoschka abhanden gekommen“ (Sächsische Zeitung) – und so bestreitet Renate Künast eine Wahlveranstaltung für Bündnis 90/Die Grünen in Dresden. Auch die NPD plant mit dem für die verstorbene Direktkandidatin Kerstin Lorenz nachnominierten Franz Schönhuber noch einen größeren Auftritt in der Innenstadt.

Bei diesem politischen Personalaufmarsch scheint es allerdings auch nur eine untergeordnete Rolle zu spielen, dass man der Nachwahl in Dresden eigentlich keinen bedeutenden Einfluss mehr auf das gesamte Bundestagswahlergebnis prophezeit. Natürlich wird aber noch immer gerechnet und natürlich wird parteipolitisch taktiert (Falsch gewählt: Warum eine Stimme schädlich sein kann). So existiert mittlerweile zwischen CDU und FDP – angelehnt an die Farben der heimischen Zweit-Liga-Fußballmanschaft Dynamo – eine schwarz-gelb plakatierte Wahlabsprache: Erststimme CDU, Zweitstimme FDP – “Typisch Dresden“.

Rechnerische Gründe für diese gemeinsame Kampagne ist die Möglichkeit, dass bei 23.711 Zweitstimmen der FDP ein weiteres Bundestagsmandat in Berlin zustehen würde. Andererseits besteht für die CDU wiederum die Gefahr, bei 41.226 Zweitstimmen im Wahlkreis Dresden I wegen des dann bundesweit angestiegenen Zweitstimmenanteils eines ihrer bis dato erzielten Überhangmandate wieder einzubüßen.

Welchen Einfluss und letztlich welches Resultat die Tatsache einbringt, dass die Direktkandidatinnen von SPD und Linkspartei.PDS, Marlies Volkmer und Katja Kipping, bereits vor der Dresdner Nachwahl über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestag gewählt wurden, wird sich zeigen. Ebenso wie der Fakt, dass der CDU-Direktkandidat Andreas Lämmel solch einen wie auch immer zu wertenden Vorab-Mandatsbonus im Wahlkampf nicht für sich beanspruchen konnte. Parallel zu allen Rechenexempeln betonen CDU und SPD, das Wahlkreisdirektmandat gewinnen zu wollen. Dabei werden im bevölkerungsstrukturell nicht gerade homogenen 160er Wahlkreis der Linkspartei.PDS durchaus ebenso gewisse Chancen für ein Direktmandat eingeräumt. Gleichzeitig wirbt die SPD-Direktkandidatin nunmehr offensiv darum, dass “die grünen Wähler über ihre Erststimme nachdenken“ sollten. Und so kann man ob der nicht gerade wenigen taktischen Wahlmöglichkeiten durchaus auf den Dresdner Nachwahl-Abend gespannt sein.

Der Wahlkreis Dresden I – mittlerweile volksmundig mit der Kurzform 160er betitelt – war bereits zur Bundestagswahl 2002 umkämpft. Das Direktmandat ging mit 33,8 Prozent an die CDU, deren langjährige direkt gewählte Abgeordnete aber in diesem Jahr nicht wieder antritt. Die SPD erzielte damals 31,3 Prozent und die PDS 20,9 Prozent der Erststimmen. Der bedeutsame Zweitstimmenanteil verteilte sich mit 32,9 Prozent auf die SPD, 30,5 Prozent erzielte die CDU und 17,7 Prozent erreichte die PDS. Eine Umfrage für die jetzige Nachwahl von Infratest-Dimap prognostizierte das Ergebnis: Lämmel (CDU) 32 Prozent, Volkmer (SPD) 31 Prozent und Kipping (Linkspartei.PDS) 22 Prozent. Bei den Zweitstimmen ermittelte das Leipziger Institut für Meinungsforschung: CDU – 29 Prozent, SPD – 28 Prozent, Linkspartei.PDS – 17 Prozent, FDP – 12 Prozent, Bündnis 90/Die Grünen – 10 Prozent. Auch bei dieser Umfrage lagen Lämmel und Volkmer mit 32 beziehungsweise 30 Prozenten fast gleichauf, Kipping würde auf 18 Prozent kommen.

Um letztendlich noch einen Mandatsgleichstand mit CDU/CSU im Bundestag zu erreichen – soviel ist rechnerisch absehbar -, müssten am 2. Oktober fast alle 219.000 stimmberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner die SPD wählen. Im Bereich des Realen wäre ein solches Abstimmverhalten nicht unbedingt verortet. Auch wenn der Dresdner Journalist Michael Bartsch – allerdings noch vor dem 18. September – in der tageszeitung orakelte: “Glaubt man jedoch den Friseuren – und die sind informierter als die Demoskopen – dann wählt ganz Dresden SPD, bloß um Angela Merkel zu verhindern.“

Eine psychologische Wirkung auf die weiteren Koalitionsverhandlungen in Berlin sowie ein Mobilisierungsschub für die im 160er erfolgreicheren Parteien kann dem Dresdner Wahlergebnis vom 2. Oktober aber durchaus bereits jetzt unterstellt werden. Dann ist der “Wahlkampf fast bis zur Nötigung“ (Dresdner Morgenpost) aber auch schon wieder Geschichte.

[Dieser Artikel wurde am 28. September 2005 – bebildert – bei Telepolis veröffentlicht.]

Wenn die Pressefreiheit elbabwärts treibt

Der Lauschangriff auf einen Dresdner Journalisten ist nicht nur ein politischer Skandal

Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland enthält die durchaus bekannte Aussage, dass jeder das Recht hat, “seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren“.

Auf eben jenem Artikel des Grundgesetzes beruht der dann so bezeichnete Informantenschutz von Journalistinnen und Journalisten. In der Konsequenz bedeutet dies eigentlich, dass die jeweilige journalistische Quelle geschützt ist. Ein Journalist hat also – wie auch Anwälte und Abgeordnete – dahingehend einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung. In der Strafprozessordnung ist des weiteren festgeschrieben, dass beispielsweise die Abfrage von Telefonverbindungsdaten nur unter definierten Voraussetzungen gestattet ist. So weit zur rechtlichen Theorie – Was aber, wenn ein Journalist ein wenig mehr zu wissen scheint als andere, zudem noch durchaus brisante Informationen?

Am 24. Mai 2005 fand eine Durchsuchung der Immobilie des ehemaligen sächsischen Wirtschaftsministers Kajo Schommer (CDU) statt. Ausschlaggebend hierfür waren bis dato stattgefundene Ermittlungen der sachseneigenen Antikorruptionseinheit “Ines“ gegen Schommer. Allerdings waren damals die Ermittler nicht die ersten vor Ort auf besagtem Anwesen: Ronny Klein, ein Journalist der Dresdner Morgenpost, berichtete – auch mit Fotos des Ex-Ministers während der Aktion regional relativ Aufsehen erregend – von der Durchsuchung. Unmittelbar danach beginnen bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Untersuchungen zur Ermittlung der “undichten Stelle“ – wie mittlerweile bekannt mit entsprechender Information an das Sächsische Justizministerium. Der Vorwurf lautet “Verrat von Dienstgeheimnissen“, ermittelt wird gegen “Unbekannt“.

Lauschangriff auf das Diensttelefon

Was folgt ist, dass das hernach zuständige Amtsgericht Chemnitz die von der Staatsanwaltschaft Chemnitz beabsichtigten Daten-Abfragen bezüglich von 29 LKA-Beamten, 19 Staatsanwälten und “Ines“-Mitarbeitern ablehnt, aus Rechtsgründen wie betont wird. Hinsichtlich des Journalisten wird allerdings anders verfahren: Zurückreichend ab dem 15. April werden alle Handy-Telefonate von Klein aufgelistet und entsprechend der erfolgten Kontakte ausgewertet.

Eine Datenerfassung der jeweiligen Geo-Koordinaten des Journalisten wird seitens der ermittelnden Behörde abgestritten, liegt aber – unterstellt – nach Stand der Abhörtechnik allerdings durchaus im Bereich des Möglichen. Der Lauschangriff auf das Diensttelefon von Klein wird wegen des technischen Aufwandes – das Dresdner Druck- und Verlagshaus beherbergt neben der Dresdner Morgenpost auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Zeitung – nicht realisiert. Allerdings, so berichtete die Sächsische Zeitung, habe die Telekom sinngemäß angeboten, man könne die Daten aller Telefonate, die über die zentrale Einwahl gehen, bereit stellen, da eine Abfrage von Kleins Dienstapparat separat nicht möglich sei.

Im Zuge des Lauschangriffes auf Klein wird ein Telefon-Kontakt mit “Ines“-Staatsanwalt Andreas Ball dokumentiert, woraufhin dessen dienstliche sowie auch die private Telefonnummer in den Fokus der Überwacher genommen werden. Mittlerweile sind seine Telefon- und auch Kontoverhältnisse aktenkundig erfasst. Das angeblich anvisierte Ermittlungsziel ist, den Tippgeber für die Dresdner Morgenpost zu enttarnen. Und die Pressefreiheit treibt derweil von Dresden aus ganz langsam elbabwärts durch die Republik. Sollen so etwa Spitzelattacken auf Journalisten hoffähig gemacht werden – gar ein sächsischer Testballon vielleicht mit sich andeutend absehbarer bundesweiter Relevanz? Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellte in einer Pressemitteilung fest, dass er in den zu Tage getretenen sächsischen Verhältnissen “eine massive Verletzung der Pressefreiheit“ sieht und zudem eine Gefährdung der journalistisch-investigativen Recherche befürchtet.

Die Vorgänge um den Lauschangriff gegen den Journalisten Ronny Klein haben – abgesehen davon, dass der Skandal längst jenseits der Ländergrenzen Aufsehen erregt – mittlerweile zu einem parlamentarischen Nachspiel im Sächsischen Landtag geführt, welches durchaus politisch interessant ist. Immerhin regieren in Sachsen CDU und SPD gemeinsam – der verantwortliche Justizminister, Geert Mackenroth, wird von der CDU gestellt. Mackenroth vertrat im Vorfeld der Landtagssitzung die Auffassung, die Datenabfrage bezüglich des ausgespähten Journalisten sei “rechtens“ gewesen. Die Kritik der politischen Opposition war heftig, und auch aus den Reihen von CDU und SPD gab es durchaus kritische Stimmen. Nun bestehen CDU und SPD quasi in der Konsequenz jeweils von sich als Regierung selbst auf einem ausführlichen Bericht über die erfolgte Journalisten-Bespitzelung.

Bei der ersten parlamentarischen Behandlung in der Sache erklärte der sächsische Justizminister, er bedauere es, dass die Pressefreiheit “tangiert werden musste“ und bezeichnete diesen Vorgang als einmaligen “Einzelfall“. Zumindest war es Mackenroth stets wichtig zu betonen, Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sei “zu keinem Zeitpunkt“ über die Einzelheiten des Lauschangriffs informiert gewesen. Cornelius Weiss, Alterspräsident des Landtages und SPD-Fraktionsvorsitzender, betonte im Verlauf der ersten Informationen bezüglich der Abhöraktion unmissverständlich, die Pressefreiheit sei “eine wichtige Säule der Demokratie, die darf man nicht absägen“. Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm erklärte derweil, dieser Fall sei “der bisher erste in Sachsen, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Abfrage von Telefondaten eines Journalisten erwirkt“ habe.

[Dieser Artikel wurde am 8. September 2005 bei Telepolis veröffentlicht.]