[Fundstück] ”Vom Verschwinden eines Trabis”, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 25. September 2021 –
(…) Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind sämtliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen (…) Das ist der derzeitige Stand im juristischen Nachspiel, das auf den martialischen Auftritt von etwa 1.5000 Dynamo-Fans am 14. Mai 2017 in Karlsruhe folgte (…)
Das Vorgehen der Karlsruher Ermittler erscheint angesichts der Faktenlage und der zu ermittelnden Straftaten wie besonders schwerer Landfriedensbruch oder Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz auch im Nachhinein als mindestens fragwürdig – bis überzogen (…)
Was aber ist aus dem olivgrünen Trabi von Karlsruhe geworden? Dieser sei “als sogenanntes Tatmittel“ beschlagnahmt worden, teilt Matthias Hörster, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, auf Anfrage mit. Das sei “mit Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe zum Zwecke der Einziehung angeordnet“ worden. Die Begründung: “Mit dem Fahrzeug wurde der Aufzug angeführt.“ (…)
Der ursprüngliche Besitzer hat diesen nie zurückbekommen, das hätte er gerichtlich erstreiten müssen. “Von der Durchführung des Einziehungsverfahrens wurde indes letztlich abgesehen“, teilt der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Andernfalls “hätte der betroffene Eigentümer des Fahrzeugs auch die hierbei entstehenden Verfahrenskosten zu tragen gehabt“. Er habe jedoch “zur Abwendung dieser Zwangsmaßnahmen eingewilligt, das Eigentum des Trabants im Rahmen einer Spende an ’Stiftung Lernort Demokratie – Das DDR-Museum Pforzheim’ zu übertragen“, so Hörster (…)
(…) “Wir haben den Trabi von der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bekommen und ihn sicher untergebracht“, erklärt Volker Römer, 1. Vorsitzender der Stiftung, auf Nachfrage (…) Konkrete Pläne, ob und wie das Kultobjekt ausgestellt werden soll, gebe es im Moment noch nicht (…)
Für den ehemaligen Eigentümer, der sich noch nie öffentlich zu dem Vorgang geäußert hat, dürfte der ideelle Verlust mindestens genauso schmerzhaft sein wie der materielle (…) Eine Entschädigung für seine Spende sei “naturgemäß nicht“ erfolgt, erklärt Staatsanwalt Hörster.
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