Datei “Gewalttäter Sport“ – Update

Wie erst Anfang März dieses Jahres beleuchtet, ranken sich um die so genannte Datei “Gewalttäter Sport“ nach wie vor justiz-politische, juristisch-anwaltliche und sonstige Ungereimtheiten, nicht zuletzt persönlichkeitsrechtliche Sphären einzelner Menschen auf die eine oder andere Weise mehr als weniger betreffend (Datei “Gewalttäter Sport” – Datenspiele).

Bereits im April 2010 wurde durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage des – inoffiziell auch “Hooligan-Datei“ genannten – Datenpools festgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt soll die dahingehend bemäntelte Informationszusammenstellung zirka 11.000 Einträge beinhaltet haben. In gewissen Online-Foren kursierte im Februar 2011 dann die Information, dass in besagter Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ nunmehr bundesweit Datensätze über insgesamt 12.800 Personen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. 2.318 von ihnen sind mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Vormals war durch den Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 4. Juni 2010 dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt worden, mit dem die umstrittene Datensammlung “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte (heise.de).

“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de).

[Dieser Artikel wurde am 6. April 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]