Missachtung des “Sturm 34“-Verbotes

Mittweida. Am Abend nach dem Verbot der rechtsextremen Kameradschaft wurden im Ort vier Neonazis wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz vorübergehend festgenommen.

Das gestrige Verbot der rechtsmilitanten Kameradschaft Sturm 34 scheint sich – trotz erfolgter Zustellung der Verbotsverfügung an den harten Kern der Gruppe – augenscheinlich noch nicht bei allen Kameraden herumgesprochen zu haben. Oder die regionalen Rechtsextremisten nehmen das ihnen zugegangene Verbot genau so ernst, wie weiland die Skinheads Sächsische Schweiz.

Jedenfalls mussten kurz nach der Großrazzia am 26. April gegen den Sturm 34 und dem Verbot durch den sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) erneut Polizeibeamte in Mittweida aktiv werden. Wie zuerst Sachsen-Fernsehen und hernach auch mdr-info berichteten, wurde an besagtem Donnerstag-Abend gegen Mitglieder des Sturm 34 Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz erstattet.

Den Berichten zufolge hatten sich vier 19- bis 23-jährige Mitglieder des verbotenen Sturm 34 im Ort versammelt. Damit allerdings “verstießen sie gegen die ihnen am Vormittag übermittelte Verbotsverfügung“ (Sachsen-Fernsehen). Die vier jungen Männer wurden vorübergehend festgenommen. Drei darüber hinaus vor Ort Anwesende erhielten Platzverweise. Nach Angaben von mdr-info sind die gestern Abend festgenommenen Sturm 34-Mitglieder mittlerweile wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

[Dieser Artikel wurde am 27. April 2007 bei redok veröffentlicht.]