Prozesse wegen Störung des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Knapp zwei Monate nach den rechtsextremistischen Ausfällen anlässlich der Gedenkfeiern zur Reichspogromnacht ist ein 21-Jähriger in einem ersten Prozess vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

An der Schändung des Gedenksteins zur Erinnerung an die Zerstörung der örtlichen Synagoge war der junge Mann am 9. November 2006 nach Auffassung der Staatsanwaltschaft selbst nicht beteiligt. Allerdings hatte er zugegeben, am damaligen Tatort “Sieg Heil!“ gerufen zu haben. Die Strafkammer befand den 21-jährigen der Volksverhetzung, der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und der Störung der Totenruhe für schuldig.

Am 10. Januar wird in einem gesonderten Prozess gegen weitere fünf Rechtsextremisten wegen der damaligen Ausschreitungen beim Pogrom-Gedenken in der ostbrandenburgischen Stadt verhandelt.

[Dieser Artikel wurde am 4. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]