Leipzig. Nach einer am 17. Oktober in der westsächsischen Stadt aufgelösten Demonstration versucht die Staatsanwaltschaft, gegen alle Beteiligten aus dem rechtsextremen Spektrum Strafverfahren einzuleiten.
An jenem Oktobertag war es aus den Reihen der in Leipzig zusammen gekommenen Jung- und Alt-Nazis “zu Rechtsverstößen aus der Versammlung gekommen“ (NPD-Blog), woraufhin seitens der Polizei der ursprünglich geplante Aufmarsch der Rechtsextremisten vorzeitig aufgelöst wurde.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft werden nunmehr gegen alle damalig festgestellten 1.349 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Strafverfahren wegen des Verdachtes auf Landfriedensbruch eingeleitet. Seit dem 23. Oktober ist dahingehend eine “Sonderkommission Neonazi“ tätig, welche Videomaterial, Zeugenaussagen “und Erkenntnisse der in der rechten Szene agierenden V-Leute“ auswertet. Eingebunden seien “Beamte nahezu aller Kommissariate, darunter Top-Ermittler für organisierte Kriminalität und Hooligan-Experten“.
“Wir gehen zunächst davon aus, dass alle verdächtig sind und müssen nun ermitteln, inwieweit sich jeder Einzelne durch seine Handlungen strafbar gemacht hat“, erklärte Staatsanwalt Ricardo Schulz. Neben der Ausübung von Gewalt gelten auch Anfeuerungsrufe und das Decken von Gewalttätern in der Menschenmasse als Landfriedensbruch (Dresdner Morgenpost, 24. Oktober 2009).
[Dieser Artikel wurde am 24. Oktober 2009 bei redok veröffentlicht.]