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Nazi-Schmierereien in Westsachsen

Hainichen/Mittweida. Innerhalb weniger Stunden wurden mehrere öffentliche Einrichtungen mit rechtsextremen Parolen verunziert. Die Täter schmierten NS-Symbole und Losungen des verbotenen “Sturm 34“.

Am frühen Abend des 14. März seien am Amtsgericht Hainichen verfassungsfeindliche Symbole entdeckt worden, so die Nachrichtenagentur ddp. Die Polizei geht von einem Tatzeitpunkt zwischen 19 und 21 Uhr aus. Kurz vor Mitternacht wiederum sei dann das Mittweidaer Rathaus Opfer von weiteren Nazi-Schmierereien geworden.

Die Dresdner Morgenpost am Sonntag berichtet dahingehend über gesprayte “Hakenkreuze, SS-Runen, Sturm-34-Schriftzüge und antijüdische Symbole“. Zudem sei Mittweidas Bürgermeister, Matthias Damm (CDU), “im miesesten Nazi-Jargon“ beleidigt worden. Die Parolen reichten – so die Dresdner MoPo – von “Sieg Heil“ über “Mittweida bleibt braun“ hin zu “Freiheit für Tom W.“ und “Damm verrecke Du Jude“. Allerdings schienen die rechtsextremen Aktivisten der deutschen Schriftsprache nicht übermäßig mächtig zu sein, denn “ihre Beleidigungen strotzten vor Rechtschreibfehlern“, wird der Mittweidaer Bürgermeister zitiert, der sich von der Aktion jedoch nicht einschüchtern lassen will.

Unmittelbar nach der Beweissicherung wurden die rechtsextremen Losungen entfernt beziehungsweise notdürftig übermalt. Die Staatsschutz-Abteilung der Kriminalpolizei ermittelt im einschlägig bekannten rechtsextremen Milieu, vermutet wird “an beiden Orten die selbe Tätergruppe“.

[Dieser Artikel wurde am 16. März 2008 bei redok veröffentlicht.]

Urteile unter gefordertem Strafmaß

Hainichen/Mittweida. Sechs mutmaßliche Mitglieder des Sturm 34 sind wegen rechtsextremer Straftaten schuldig gesprochen worden. Dabei wurden die Anträge der Staatsanwaltschaft mit Urteilen nach dem Jugendstrafrecht deutlich unterschritten.

Das Amtsgericht Hainichen erachtete am 12. Juni im von der Freien Presse so betitelten “Neonazi-Prozess“ die rechtsextrem motivierten Taten der sechs Angeklagten – alle dem Sturm 34 zugeordnet – als erwiesen. So ging das Gericht davon aus, “dass sämtliche Angeklagten während einer so genannten ’Stadtstreife’ an einem Überfall auf einen Döner-Imbiss in Mittweida im Februar 2005 beteiligt waren“ (Freie Presse). Die Angeklagten hätten “bewusst und gewollt gehandelt“, so die Richterin.

Dennoch blieb das Gericht mit seinen Urteilen nach dem Jugendstrafrecht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der als Anführer geltende Tom W. erhielt eine neunmonatige Haftstrafe, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung beantragt. Die fünf Mitangeklagten wurden zu Geldstrafen beziehungsweise gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Hier wiederum forderte die Staatsanwaltschaft für Marcel P. zehn Monate ohne Bewährung und für die restlichen Angeklagten Bewährungsstrafen von sechs bis acht Monaten. Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung gegen die gefällten Urteile in Berufung gehen, bleibt abzuwarten. Der Verteidiger von Tom W. hatte ursprünglich auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Sebastian S. – der wie alle, außer Tom W., auf einen Rechtsbeistand verzichtet hatte – kündigte noch im Gerichtssaal Berufung gegen sein Urteil an.

Die militant rechtsextreme Kameradschaft Sturm 34 wurde am 26. April dieses Jahres vom sächsischen Innenministerium nach dem Vereinsrecht als kriminelle Vereinigung verboten. Auch nach dem Verbot gab es infolge verschiedenster Aktivitäten im und aus dem Umfeld der rechtsextremen Gruppierung wiederholt Festnahmen aufgrund der Verbots-Missachtung durch die regionale Neonazi-Szene.

[Dieser Artikel wurde am 13. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]