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MedienScreen # 87 [Fischer im Recht. Journalismus und Qualität als solche]

[Fundstück] Thomas Fischer, “Im Rausch – Warum dürfen wir nicht betrunken Auto fahren? Sie glauben es zu wissen? Wenn Sie sich da mal nicht täuschen.“, Zeit Online, 1. März 2016 –

Bitte erlauben Sie mir, liebe Leser der heutigen Kolumne, einen kleinen Rückblick auf die vorausgegangenen vier voranzustellen (…)

(…) Von 30 Journalisten, mit denen der Kolumnist gesprochen hat, meinten 29, sie selbst, ihr Medium, ihre Redaktion und ihre Arbeit könnten unmöglich mit den (angeblich feindseligen, “pauschalisierenden“ oder verzerrenden) Urteilen des Kolumnisten gemeint oder getroffen sein. Diesem mangele es eklatant an Differenzierung, Genauigkeit und Unterscheidung von “Qualität“ und “Nicht-Qualität“. Ein besonders schmerzlicher Vorwurf: Der Kolumnist “betreibe das Geschäft von Pegida“. Manche meinten, im Vertrauen, man dürfe die von mir kritisierten Beispiele sowieso nicht dem “Qualitätsjournalismus“ zurechnen (…)

(…) Verehrte Qualitätsjournalisten! Lassen Sie mich (…) sagen, dass ich diesen Begriff, den Sie für sich ausgewählt haben, um sich von irgendeinem verachteten Untergrund zu differenzieren (wenn er nicht dabei ist), ausgesprochen albern finde. Es ist daher wahrscheinlich, dass er mir etwas ironisch herausrutscht. Kein Richter, Rechtsanwalt, Schriftsteller oder Musiker würde auf die Idee kommen, sich öffentlich als “Qualitätsjurist, -musiker usw.“ zu bezeichnen, um sich damit von einer imaginären Bande von Nichtskönnern abzuheben, die immer aus denen besteht, die gerade nicht mit am Tisch sitzen. Schon das (ganz ernsthafte!) Hervorheben des Begriffs des “Qualitätsjournalismus“ und der Vorwurf an den Kolumnisten, er verwende dieses Wort “ironisch“ (wohl wahr!), offenbart das Jammertal eines Berufsstands, der sich als solcher ständig in einer Selbstbehauptungs- und Verteidigungsposition wähnt (…)