[Fundstück] “Warum Fans DFB-Strafen als willkürlich empfinden“, faszination-fankurve.de, 11. Juni 2015 –
(…) Allein in den vergangenen drei Tagen hat das DFB-Sportgericht 14 Vereine mit Geldstrafen belegt, weil sich Fans dieser Clubs Fehlverhalten geleistet haben sollen. Doch die Strafe gegen den Chemnitzer FC zeigt beispielhaft, warum die Strafen in der Fanszene als willkürlich empfunden werden.
Der Chemnitzer FC wurde u.a. wegen eines beleidigenden Banners im Bereich der CFC-Fans beim Heimspiel gegen Rot-Weiß Erfurt vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. “Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 18. April 2015 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock kurzzeitig ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt”, heißt es dazu in der DFB-Mitteilung. Nur ist den CFC-Fans völlig unklar, welches Banner sie nicht hätten zeigen dürfen.
Auf Nachfrage von Faszination Fankurve bestätigt die Fanszene Chemnitz nochmals, was auf den Fotos der Partie schon zu sehen ist: Die Fans des Chemnitzer FC zeigten bei besagtem Spiel kein beleidigendes Banner.
Im Gästeblock wurde ein Banner mit der Aufschrift “Scheiß DFB” gehisst. Doch die DFB-Strafe wurde explizit wegen eines Banners im Fanbereich des CFC ausgesprochen. Bleibt nur noch ein Doppelhalter von Chemnitzer Fans, auf dem “Scheiß Red Bull” zu lesen war. Dieser wird schon mindestens seit dem 7. Spieltag der abgelaufenen Saison beim Heimspielen des CFC gezeigt, wie Fotos bei Faszination Fankurve belegen. Nach Aussage der Fanszene Chemnitz existiert dieser Doppelhalter sogar schon mehrere Jahre und wird vorzugsweise bei Heimspielen präsentiert.
Faszination Fankurve fragte nach Aussprache der Strafe gegen den Chemnitzer FC bei der Pressestelle des DFB nach, welches “beleidigende Banner” in der Strafe gemeint war. Die Pressestelle des Verbands antwortete wie folgt: “Die konkreten und detaillierten Inhalte eines Urteils gehen immer nur den Prozessbeteiligten bzw. dem Prozessbeschuldigten zu. Eine über unsere kurze Presseinformation hinausgehende Information ist daher leider nicht möglich. Zum allgemeinen, besseren Verständnis: Die Bemessung von Strafen richtet sich nach zahlreichen, auch vom Einzelfall abhängigen Faktoren. Im Falle von gemeldeten Bannern sind neben dem reinen textlichen Inhalt beispielsweise ihre optische Darstellung, Größe, Ort, Dauer und Häufigkeit des Zeigens sowie die Vorbelastungen und Reaktionen des Vereins zu berücksichtigen.” (…)
Es scheint als bestrafe der DFB in jüngster Zeit häufiger beleidigende Plakate. Wer dabei entscheidet, was eine Beleidigung ist und was nicht, ist völlig unklar (…)
[Dieser Beitrag wurde am 13. Juni 2015 bei Ostfussball.com publiziert.]