Dresden. Nach angeblich eigenen Erkenntnissen sieht sich die Landtagsfraktion der NPD unter anhaltender Observation durch den Verfassungsschutz und klagt deswegen nunmehr vor dem sächsischen Verfassungsgericht.
Im Umfeld der Einreichung der Organklage beim Verfassungsgericht in Leipzig attestierte der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel einen “fortgesetzten Verfassungsbruch durch die Staatsregierung“. So geht die rechtsextreme Parlamentsvertretung davon aus, dass “eine ständige Beobachtung der NPD-Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter sowie der Fraktion als ganzes“ durch den Verfassungsschutz stattfindet. Als schwerwiegende – mithin einzige – Indizien dafür wertet Apfel eine allerdings längst offensichtliche nähere Betrachtung der Fraktionszeitschrift “Klartext“ sowie von Fraktionsveranstaltungen wie beispielsweise den Neujahrsempfängen im Landtag. Mit entsprechenden Bezugnahmen gebe – so Apfel schlussfolgernd – “der Innenminister in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Anfragen ganz offen zu, dass die Fraktion beobachtet wird“.
Nicht nur am Rande geht es den rechtsextremen Parlamentariern mit ihrer Klage auch “um die verfassungsrechtliche Beurteilung der Umstände beim Austritt von drei Abgeordneten aus der NPD-Fraktion“. Im Dezember 2005 hatten innerhalb weniger Tage Klaus Baier, Mirko Schmidt und Jürgen Schön Fraktion und Partei verlassen, “von denen zwei beim Ausstieg die Hilfe des Verfassungsschutzes in Anspruch genommen haben sollen“ (ddp) – und die braune Schwindsucht an der Elbe ihren dann auch öffentlich sichtbaren Anfang nahm.
Für das anstehende Gerichtsverfahren wurde der – nach NPD-Darstellung – “liberale Rechtsanwalt Andreas Wisuschil aus Rosenheim“ bevollmächtigt. Zwischenzeitlich verlautbarte das sächsische Innenministerium, hinsichtlich einzelner Beobachtungen von Personen grundsätzlich keine Stellung zu nehmen. “Selbstverständlich wird die NPD als Partei beobachtet“, erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur ddp.
[Dieser Artikel wurde am 29. Mai 2007 bei redok veröffentlicht.]