Hooligans Elbflorenz: Ein Gericht schreibt Geschichte – Update: Revision

Wie gerade vermeldet – dabei allerdings fast wie gehabt mitnichten zwischen Hooligans und Ultras differenzierend – wurden vor dem Landgericht Dresden am 29. April 2013 nunmehr “fünf Hooligans wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs verurteilt“.

Weiter heißt es unter anderem: “Die Staatsschutzkammer verhängte Geld- und Haftstrafen zwischen neun Monaten und vier Jahren. Die Richter sahen eine feste Vernetzung der Ultras mit der rechtsextremen Szene. Angeklagt waren die Männer wegen organisierter Hooligan-Schlägereien und einem Überfall auf Dönerläden in der Dresdner Neustadt nach dem EM-Halbfinale Türkei-Deutschland 2008. Sie sollen die Vereinigung Hooligans Elbflorenz geführt haben, um Straftaten zu begehen“, so die Google News.

Mit Bezug auf das Urteil vor dem Dresdner Landgericht berichtet Dresden Fernsehen darüber hinaus, dass die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, zu Freiheitsstrafen von neun Monaten – ohne Aussetzung zur Bewährung – bis zu vier Jahren verurteilt wurden, in einem Fall sei eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt worden.

“Die Kammer hat dabei festgestellt, dass zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf gerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen. So sollte etwa eine mutmaßlich konkurrierende Hooligangruppe durch Androhung von Gewalt zur Aufgabe gezwungen werden. Die Gruppierung pflegte dabei Kontakte zu rechtsradikalen Personen, darunter auch solchen aus dem Bereich einer bereits 2001 verbotenen rechtsradikalen Gruppierung.

Die Gruppierung der Angeklagten war auch verantwortlich für die ’Döner-Überfälle’ am 25. Juni 2008 anlässlich des EM Halbfinalspiels Deutschland-Türkei. Dabei wurden drei Döner-Lokale in der Dresdner Neustadt von etwa 50 vermummten Personen verwüstet und mehrere Angestellte sowie Besucher teilweise erheblich verletzt. Neben dem für diese Tat bereits als Rädelsführer verurteilten Willy K. hat die Kammer den Hauptangeklagten L. als Hintermann und zwei Mitangeklagte als Teilnehmer an diesen Überfällen verurteilt.

Mehrere Angeklagte waren weiter an ’Drittortauseinandersetzungen’ zwischen Hooligans beteiligt. Diese unterscheiden sich von Ausschreitungen in Stadien oder am Rande von Fußballspielen dadurch, dass die Teilnehmer einvernehmliche Kämpfe auf Grundlage eines Regelwerks oftmals an abgelegen Orten durchführen. Die Kammer hat auch hier gefährliche Körperverletzungen angenommen, weil keine Vorkehrungen für eine effektive Durchsetzung dieses Regelwerks zum Schutz der Teilnehmer getroffen wurden.“ [dresden-fernsehen.de, 29. April, 15:25]

Seit 24. August 2011 standen die fünf Angeklagten unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am dortigen Landgericht beschuldigte die Männer, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

– Update 30. April 2013 –

Die Verteidiger äußerten sich entsetzt über das Urteil. Sie hatten Freisprüche für alle Mandanten gefordert und kündigten eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof an, berichtet die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe.

[Dieser Artikel wurde am 29. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz – to finish?

Die wiederholt als ’Mammut-Prozess’ titulierte gerichtliche Verhandlung um die angebliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz würde noch im April dieses Jahres zu Ende gehen, wurde kürzlich Richter Peter Lames, Vorsitzender der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden, zitiert. Medienseitig kolportiert könnte nach mittlerweile 91. Sitzungstagen am kommenden 29. April besagter Hooligan-Prozess vorerst enden – mit welchen weiteren Folgen auch immer.

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(Gerichtsdämmerung? – Screenshot: YouTube)

Die Sächsische Zeitung lässt unterdessen ihren Gerichtsreporter Alexander Schneider die bisherigen Vorgänge zum Prozess um die Hooligans Elbflorenz ein wenig zusammenfassend darstellen –

“(…) Am Landgericht Dresden könnte Rechtsgeschichte geschrieben werden. Erstmals müssen sich Hooligans in Deutschland wegen ’Bildung einer kriminellen Vereinigung’ verantworten (…) Die Richter müssen klären, ob die fünf Angeklagten eine Vereinigung, die sogenannten Hooligans Elbflorenz, geführt haben, deren Zweck es war, Straftaten zu begehen (…)

Fünf Angeklagte, zehn Verteidiger, die Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, dazu ein Ersatzrichter und eine Ersatzschöffin. In jeder Hinsicht sprengt der Hooligan-Prozess den Rahmen üblicher Verfahren. Die Anzahl der Verhandlungstage – ein neuer Rekord am Landgericht. Gewaltig sind auch die Kosten des Verfahrens. Genau kennt sie zwar noch niemand, doch sie sollen sich straff auf die Millionengrenze zubewegen.

Schon das Ermittlungsverfahren wurde mit einem immensen Aufwand betrieben. Vor knapp fünf Jahren leitete die Staatsschutzabteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft gegen die Hooligangruppe ein sogenanntes Strukturverfahren ein (…) Der oft als ’Schnüffelparagraf 129’ kritisierte Tatbestand eröffnet Ermittlern weit mehr Möglichkeiten: Observationen, monatelanges Abhören von Telefonen, eine groß angelegte Funkzellenabfrage in der Dresdner Innenstadt, Polizeispitzel und dergleichen. Kurz: Hier wurde die schwere Artillerie der Strafverfolgung aufgefahren.

Das Ergebnis jedoch überzeugt nicht voll. Die Beweise lassen Fragen offen. Abgehörte Telefonate und belauschte Gespräche sind unterschiedlich auslegbar (…)

(…) Hunderte schlagen sich beim Fußball, möglicherweise auch Mitglieder dieser Hooligan-Gruppe. Zweck der Gruppe sei jedoch gewesen, sich mit anderen Hooligans zu sportlichen Kämpfen zu verabreden – mit Regeln, Schutzvorkehrungen und sogar Schiedsrichtern (…)

Erst am Ende des Prozesses beteuerten die Angeklagten erstmals, die ’Hooligans Elbflorenz’ habe es nie gegeben. Sie bezeichnen sich als ’Sportgruppe’ oder ’Ackertruppe’. Die Matches fanden bewusst abseits der Öffentlichkeit, im Wald, auf Parkplätzen und in Gewerbegebieten statt. Man wollte ja nicht auffallen. Nie hätten sie gedacht, sich strafbar zu machen.

Ihre Verteidiger nennen Kämpfe und konspirative Planung ’archaische’ Verhaltensweisen Spätpubertierender oder ’Räuber- und Gendarm-Spiel für Erwachsene’ – man muss solche Matches nicht mögen, das mache sie noch nicht zur Straftat (…)“ [sz-online.de, 27. April]

Seit nunmehr 24. August 2011 stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am dortigen Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

[Dieser Artikel wurde am 27. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Show-down?

Im Prozess um die mutmaßlichen Anführer der Hooligans Elbflorenz hatte in der vorvorigen Woche Staatsanwalt Ingolf Wagner in seinem Plädoyer vor dem Dresdner Landgericht harte Haftstrafen für alle fünf Angeklagten gefordert. Unterdessen plädierten am 16. April beim nunmehr 89. Prozesstag die Verteidiger – und forderten Freisprüche.

“(…) Erstmals stehen Fußball-Hooligans in Deutschland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält die Vorwürfe für erwiesen und plädierte (…) auf unbedingte Haftstrafen zwischen knapp zwei und dreieinhalb Jahren (…)

Verteidiger Endrik Wilhelm dagegen bezweifelt, dass es eine solche kriminelle Vereinigung überhaupt gegeben hat (…) Er sagte, schon der gesetzlich geforderte Zweck einer kriminellen Vereinigung – die Begehung von Straftaten, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht – sei nicht erfüllt (…)“ [Sächsische Zeitung, 17. April]

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(Screenshot: YouTube.com)

Denn der Zweck der “Sportgruppe“ der Angeklagten seien lediglich Kämpfe, “Matches“, mit anderen Hooligans gewesen – einvernehmlich, nach Regeln, mit Schiedsrichtern, abseits der Zivilisation. Dazu brauche es Absprachen und etwas Logistik zum Training und für die Planung solcher Treffen. Niemand sei zudem zur Teilnahme gezwungen worden. “Wenn 20 Einbrecher einen Fußballverein gründen, ist das noch kein Einbrecher-Verein“, zitiert die Sächsische Zeitung den Anwalt. Endrik Wilhelm bemängelte darüber hinaus, im Fall der Dresdner Fan-Klientel werde im Prozess nicht genug differenziert (Sächsische Zeitung).

Seit 24. August 2011 stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Der Prozess könnte noch im April dieses Jahres zu Ende gehen, wird nunmehr Richter Peter Lames, Vorsitzender der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden, zitiert.

[Dieser Artikel wurde am 23. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Alle ins Gefängnis?

Es mag Zufälle geben, ja. Allerdings behaupten auch manche, es gäbe keine Zufälle.

Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12) bekannt gegeben, nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.

“Beim nach wie vor andauernden Prozess [um die Hooligans Elbflorenz] vor dem Dresdner Landgericht wurde ein Grundsatzurteil zur Frage der Strafbarkeit solcher FWW-Drittortauseinandersetzungen erwartet. Der BGH in Karlsruhe hat gesprochen?“

Und während des terminlich nächstfolgenden 88. Sitzungstages in besagtem Prozess am 8. April dieses Jahres vor dem Landgericht Dresden dauerte es dann wohl auch “ein paar Minuten, ehe die fünf Angeklagten und ihre Verteidiger wieder ihre Fassung zurückerlangen“.

Denn erstaunlicherweise wohl rein zufällig dem BGH-Urteil fast zeitgleich gehorsamst nachfolgend, hat Staatsanwalt Ingolf Wagner nunmehr “harte Haftstrafen für alle fünf gefordert“ – “Als hätte es keine eineinhalbjährige Beweisaufnahme gegeben“, schimpft ein Anwalt (…) “Was haben wir eigentlich die ganze Zeit gemacht?“ Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei “Unfug“, ein “Trauerspiel“, pflichtet ein Kollege bei (Sächsische Zeitung, 9. April).

Seit nunmehr 24. August 2011 stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

“Die höchste Strafe von dreieinhalb Jahren Haft soll der mutmaßliche Chef der Gruppe erhalten, ein 37-jähriger Versicherungsmakler aus Pirna. Sein Stellvertreter, ein 36-jähriger Unternehmer aus Dresden, sowie zwei Mitangeklagte (27, 29) aus Dresden und Pirna, die laut Wagner ’in der Hierarchie der Vereinigung nicht ganz so weit oben angesiedelt’ gewesen seien, sollen je zweieinhalb Jahre in Haft. Die mit 22 Monaten geringste Strafe fordert Wagner für [einen] bereits einschlägig vorbestraften […] (26) – jedoch ohne Bewährung.“ (Sächsische Zeitung)

Die Verteidiger werden in folgenden Sitzungstagen auf Freisprüche plädieren, denn sie “sehen in den Matches einvernehmliche Sportwettkämpfe, mit Regeln und Schiedsrichtern“. Diese “müsse man ja nicht gutheißen, aber nicht alles, was man nicht gut findet, erfülle zwangsläufig einen Straftatbestand“, zitiert die Sächsische Zeitung einen der Verteidiger der fünf Angeklagten.

[Dieser Artikel wurde am 13. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Bundespolizei: Dieter Romann ist irgendwie mit Hooligans beschäftigt

Wie DER SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe unter der Headline “Strafantrag gegen Hooligans“ berichtet, hat der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, nach dem Hubschrauberabsturz bei einer polizeilichen Großübung am 21. März dieses Jahres in Berlin nunmehr aktuell “Strafantrag gegen mehrere teils namentlich bekannte Hooligans und Internetnutzer gestellt“.

“Die Fans hatten die verunglückten Bundespolizisten verhöhnt: ’Wer hoch fliegt, fällt auch tief’, hieß es auf einem Transparent von Fans des Regionalligisten Rot-Weiss Essen“, so DER SPIEGEL weiter. “Fans des FSV Zwickau (Sachsen) und von Hansa Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) sollen die Bundespolizei in ähnlicher Art beleidigt haben“ (dnn-online.de).

Laut SPIEGEL geht Romann “wegen Beleidigung“ gleichfalls “gegen Nutzer der sozialen Netzwerke Facebook und Twitter“ vor. Dortselbst seien die Opfer des Hubschrauberabsturzes ebenfalls verunglimpft worden.

Abgesehen davon, dass das Schmähen von Opfern natürlich absoluter Bullshit ist, scheint Dieter Romann aber ansonsten auch keine weiteren Probleme zu haben.

[Dieser Artikel wurde am 7. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

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