Aggressive “Spontandemo“ gegen Stadtoberhaupt

Magdeburg. “Wollt Ihr uns schikanieren, lehren wir Euch Manieren“ – Vor dem Privathaus von Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) marschierten am Abend des 16. Januar Rechtsextremisten auf.

Nach Polizeiangaben waren es “23 bekannte ’lokale Größen’ aus der rechten Szene“ der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt, die vor dem Anwesen des Oberbürgermeisters gegen die Entfernung eines ihrer Gesinnung Ausdruck verleihenden Kranzes auf dem Westfriedhof zum vorgeblichen Gedenken an die Bombenopfer des zweiten Weltkrieges protestierten. Kurz nach der zentralen Gedenkfeier am Nachmittag des Tages anlässlich der Zerstörung Magdeburgs durch alliierte Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg war ein Kranz der rechtsextremen Gruppierung “Initiative gegen das Vergessen“ auf Anweisung Trümpers durch das städtische Ordnungsamt vom Friedhof entfernt worden. Einen Seiteneingang des Westfriedhofes nutzend, war es Medienberichten zufolge der rechtsextremen Gruppe möglich gewesen, ihren Kranz mit der Aufschrift “Unsere Mauern brechen, unsere Herzen nicht“ an der Gedenkstelle abzulegen.

Die von den Rechtsextremisten als “Spontandemo“ deklarierte Versammlung vor dem Haus von Lutz Trümper wurde von der Polizei aufgelöst, die Demonstrationsteilnehmer erhielten Platzverweise. Wie die Nachrichtenagentur ddp berichtet, seien Plakate mit Losungen “Wollt Ihr uns schikanieren, lehren wir Euch Manieren“ und “Jedes System kann man abschalten“ konfisziert worden. Gegen das Versammlungsrecht hätten die Demonstranten nicht verstoßen, so ein Polizeisprecher. Hingegen würde nunmehr wegen Beleidigung ermittelt, da vor Ort “aggressive Sprüche gegen Trümper“ zu vernehmen gewesen sein sollen. Die Magdeburger Volksstimme berichtet in diesem Zusammenhang von der skandierten Parole “Trümper und Deine Bande, Ihr seid für Deutschland eine Schande“.

Der SPD-Politiker erklärte nach dem Vorfall, seine Privatsphäre sei in unverschämter Weise verletzt worden, um politische Botschaften zu verkünden. Zugleich bekundete Lutz Trümper, dass er sich von den Anfeindungen nicht einschüchtern ließe. Wie MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT berichtet, zeigen sich im Nachgang der jüngsten – allerdings nicht unbedingt neuen – Magdeburger Ereignisse mittlerweile alle Parteien empört und sprechen gleichzeitig erst nunmehr “von einer neuen Qualität von rechtsextremen Aktionen“. Die sich so bezeichnenden “Nationalen Sozialisten Magdeburg“ verkündeten derweil auf ihrer Homepage im Originalton, “(…) überall dort wo ihr uns am wenigsten erwartet da werden wir zur Stelle sein und unserem Protest Ausdruck verleihen“.

[Dieser Artikel wurde am 17. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Menzel mit Auflagen wieder im Landtag

Dresden. Nach gut einem Monat hat Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) heute das gegen den Ex-NPD-Abgeordneten verhängte Hausverbot annulliert. Ohne Beaufsichtigung kann sich der unverbesserliche Hitler-Verehrer im Hohen Haus indessen trotzdem nicht bewegen.

So darf Klaus-Jürgen Menzel bis zum Abschluss der gegen ihn laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen den Landtag nur über einen bestimmten Eingang betreten und wird dabei stets auf das Mitführen von Waffen kontrolliert werden. Wie die Nachrichtenagentur ddp weiter berichtet, sieht das Landeskriminalamt (LKA) in Menzel allerdings weiterhin ein potentielles Sicherheitsrisiko: “Es sei auch in Zukunft mit Provokationen und problematischen Aktionen zu rechnen“.

Landtagspräsident Iltgen begründete die jetzigen Sicherheitsauflagen gegen den Rechtsextremisten mit der Auswertung der mit Menzel geführten Gespräche. Bezugnehmend auf besagte Einschätzung des LKA zieht Iltgen zudem das Resümee, “dass eine Gefährdung der anderen Abgeordneten sowie der Gäste und Mitarbeiter des Landtags durch Menzel auch zukünftig nicht vollständig ausgeschlossen werden kann“.

[Dieser Artikel wurde am 17. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Nazi-Parolen-Schmierer ermittelt

Brandenburg/Havel. Gut anderthalb Wochen nach den rechtsextremistischen und antisemitischen Schmierereien an Gedenkstätten und öffentlichen Einrichtungen in der kreisfreien Stadt wurden drei Tatverdächtige dingfest gemacht.

Bei den Verdächtigen handelt es sich um 15- und 16-jährige Jugendliche. Wie die Nachrichtenagentur dpa mitteilte, habe eines der zwischenzeitlich richterlich vernommenen Mädchen seine Tatbeteiligung eingeräumt und zugleich die beiden anderen Jugendlichen als Mittäter benannt. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft stammten alle drei – zwei Mädchen und ein Junge – aus “sozial schwierigen Verhältnissen“.

Nachdem während der damaligen Berichterstattungen über die Nazi-Schmierereien in der westbrandenburgischen Stadt noch von acht betroffenen Objekten die Rede war, wird mittlerweile von 13 Gebäuden und Gedenkstätten ausgegangen, die in der Nacht zum 4. Januar unter anderem mit Hakenkreuzen, SS-Runen und antisemitischen Parolen besudelt wurden.

Die drei Tatverdächtigen sind laut Angaben der Nachrichtenagentur ddp nach den durchgeführten Befragungen in Abstimmung mit der Potsdamer Staatsanwaltschaft derzeit wieder auf freiem Fuß. Im Zuge der Untersuchungen sei die Polizei zudem auf “Erfolg versprechende Ermittlungsansätze“ gestoßen, die durchaus zur Aufklärung von zehn weiteren rechtsextremistischen Straftaten aus dem Jahr 2006 in der Region führen könnten.

[Dieser Artikel wurde am 15. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Zwielichtige Daten auf NPD-Rechner?

Dresden. Das sächsische Landeskriminalamt (LKA) prüft gegenwärtig einen vormals von der NPD-Fraktion im Landtag genutzten Rechner ob seines vermeintlich zweifelhaften Festplatteninhaltes.

Besagter Rechner wurde der Landtagsverwaltung vom ehemaligen NPD-Fraktionsmitglied Klaus Baier übergeben. Dieser hatte das Gerät nach seinem Fraktionsaustritt im Dezember 2005 von seiner Ex-Fraktion zurück erhalten, nachdem er es zwischenzeitlich namentlich nicht genannten Fraktionsmitarbeitern der NPD zur anderweitigen Nutzung überlassen musste.

Wie die Nachrichtenagentur ddp berichtet, soll Baier selbst bei der Überprüfung des gespeicherten Rechnerinhaltes auf “Adresslisten von NPD-Mitgliedern und Kameradschaften“ gestoßen sein. Dies würde zumindest der allein für die Landtagsarbeit festgeschriebenen Nutzung von Abgeordnetentechnik zuwider stehen und könnte somit ein Fall für den Landesrechnungshof werden. Nach weiteren Medien-Berichten sollen sich auf der Festplatte des Rechners zudem abgespeicherte Sex-Seiten sowie Dateien über Internet-Kontakte zu Sado-Maso-Seiten befinden.

[Dieser Artikel wurde am 13. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Weitere Urteile gegen Störer des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Nach dem bereits vor gut einer Woche ein erstes Gerichtsurteil hinsichtlich der rechtsextremistischen Stör-Aktionen bei den Gedenkfeierlichkeiten zur Reichspogromnacht im November 2006 gesprochen wurde, folgten nun weitere Verurteilungen.

Das Amtsgericht Frankfurt/Oder verhängte gestern gegen drei junge Männer im Alter zwischen 15 und 19 Jahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe Jugendstrafen von neun bis vierzehn Monaten. Die Verurteilungen wurden jeweils auf drei Jahre Bewährung unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers ausgesetzt. Zwei weitere Angeklagte – ein 14-jahriges und ein 16-jähriges Mädchen – erhielten eine Verwarnung. Allen fünf gerichtlich Belangten wurde zudem gemeinnützige Arbeit im Umfang zwischen 50 und 120 Stunden auferlegt.

Die Gerichtsverhandlung schien die Angeklagten allerdings nicht einmal ansatzweise ernsthaft zu berühren. “Aus den vollbesetzten Zuschauerreihen mit Sympathiebekundungen unterstützt, und unter den wachsamen Augen von NPD-Mitgliedern im Publikum schaukelten sie lässig in den Sesseln hinter der Anklagebank, sich ein Grinsen oftmals nur mühsam verkneifend“, berichtet die Lausitzer Rundschau. Zudem hätten die fünf Jugendlichen auch vor Gericht keinerlei Hehl aus ihrer Gesinnung gemacht. Resümierend stellte das Gericht bei den Angeklagten “schädliche Neigungen“ fest. So sei mitnichten auszuschließen, dass von ihnen auch zukünftig weitere Straftaten begangen werden könnten.

[Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

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