Rostock. In den frühen Abendstunden des heutigen Tages versammelten sich in der Hansestadt Anhänger der NPD zu einer nicht genehmigten Demonstration.
Erst Anfang dieser Woche hatte die rechtsextreme Partei einen für heute mit 500 Teilnehmern geplanten Aufmarsch mit vorgeblichem Bezug auf den G8-Gipfel angemeldet. Die Demonstration wurde Mitte der Woche vom Verwaltungsgericht Schwerin verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Nachgang diese Verbotsverfügung, indem es gestern Nachmittag einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte. Die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte im Laufe des Verfahrens für die angemeldete Demonstration mit Kundgebung ersatzweise eine so bezeichnete Mahnwache am Sicherheitszaun in Heiligendamm “angeboten“.
Nach Angaben der Rostocker Polizei versammelten sich in der Stadt bis gegen 21 Uhr zirka 160 Personen, “die dem rechten Spektrum“ zugeordnet worden seien. Verschiedenen Agentur-Meldungen zufolge wurde die verbotene Ansammlung kurz nach 21 Uhr durch die Polizei aufgelöst und alle Versammlungsteilnehmer in Gewahrsam genommen.
[Dieser Artikel wurde am 7. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]