Hainichen/Mittweida. Sechs mutmaßliche Mitglieder des Sturm 34 sind wegen rechtsextremer Straftaten schuldig gesprochen worden. Dabei wurden die Anträge der Staatsanwaltschaft mit Urteilen nach dem Jugendstrafrecht deutlich unterschritten.
Das Amtsgericht Hainichen erachtete am 12. Juni im von der Freien Presse so betitelten “Neonazi-Prozess“ die rechtsextrem motivierten Taten der sechs Angeklagten – alle dem Sturm 34 zugeordnet – als erwiesen. So ging das Gericht davon aus, “dass sämtliche Angeklagten während einer so genannten ’Stadtstreife’ an einem Überfall auf einen Döner-Imbiss in Mittweida im Februar 2005 beteiligt waren“ (Freie Presse). Die Angeklagten hätten “bewusst und gewollt gehandelt“, so die Richterin.
Dennoch blieb das Gericht mit seinen Urteilen nach dem Jugendstrafrecht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der als Anführer geltende Tom W. erhielt eine neunmonatige Haftstrafe, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung beantragt. Die fünf Mitangeklagten wurden zu Geldstrafen beziehungsweise gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Hier wiederum forderte die Staatsanwaltschaft für Marcel P. zehn Monate ohne Bewährung und für die restlichen Angeklagten Bewährungsstrafen von sechs bis acht Monaten. Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung gegen die gefällten Urteile in Berufung gehen, bleibt abzuwarten. Der Verteidiger von Tom W. hatte ursprünglich auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Sebastian S. – der wie alle, außer Tom W., auf einen Rechtsbeistand verzichtet hatte – kündigte noch im Gerichtssaal Berufung gegen sein Urteil an.
Die militant rechtsextreme Kameradschaft Sturm 34 wurde am 26. April dieses Jahres vom sächsischen Innenministerium nach dem Vereinsrecht als kriminelle Vereinigung verboten. Auch nach dem Verbot gab es infolge verschiedenster Aktivitäten im und aus dem Umfeld der rechtsextremen Gruppierung wiederholt Festnahmen aufgrund der Verbots-Missachtung durch die regionale Neonazi-Szene.
[Dieser Artikel wurde am 13. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]