Dresden. Bei der heutigen Prozessfortsetzung gegen führende Köpfe der militant-rechtsextremistischen Kameradschaft stellten Vertreter der Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen einen der Schöffen. Nach bisheriger Planung soll der Prozess in der nächsten Woche zu Ende gehen.
Die Verteidigung zitierte gegenüber der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden nach Darstellung der Nachrichtenagentur ddp aus einem medizinischen Gutachten, wonach der besagte Schöffe körperlich nicht in der Lage gewesen sei, dem seit 10. April diesen Jahres laufenden Verfahren länger als täglich zwei Stunden aufmerksam zu folgen. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung des Schöffen wiederum hatte während der bisherigen Gerichtsverhandlungen zu lediglich einer – allerdings formal zulässigen – Unterbrechung des Prozesses geführt.
Darüber hinaus saß heute die Freundin des mitangeklagten Matthias R. (Staatsschutz-“Joker“) im Zeugenstand, der seit Juli 2007 eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt. Die junge Frau gab an, “dass ein Teil der Angeklagten an mehreren Überfällen teilgenommen habe“ (ddp).
Der Prozess gegen die führenden Kader der Ende April 2007 vom sächsischen Innenminister offiziell verbotenen Kameradschaft – deren Personenzusammenhänge offenbar nichtsdestotrotz quasi als Märtyrer der Bewegung weiter aktiv sind – soll nach den bisherigen Planungen in der nächsten Woche abgeschlossen werden.
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Ergänzung vom 10. Juli 2008:
Wie der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler heute gegenüber der Nachrichtenagentur ddp äußerte, wird das Urteil voraussichtlich am 18. August gesprochen.
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[Dieser Artikel wurde – vorerst ohne Ergänzung – ursprünglich am 3. Juli 2008 bei redok veröffentlicht.]