Kollektiv des BVerfG determiniert Kollektivbeleidigung A.C.A.B.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 17. Mai dieses Jahres entschieden, dass die Kundgabe der Buchstabenkombination “ACAB“ – landläufig mit “All Cops Are Bastards“ interpretiert – nicht ohne weiteres strafbar ist.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Verurteilung wegen Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch (StGB) voraus, “dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt“.

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