Hooligans Elbflorenz: Bundesgerichtshof?

Mittlerweile sind vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden in Sachen Hooligans Elbflorenz weit mehr als zwölf Monate eines Jahres vergangen. “Fünf Angeklagte, zehn Verteidiger, fünf Richter, zwei Ersatzrichter, ein Staatsanwalt – und viele, viele Sitzungstage“, zog zwischenzeitlich die Sächsische Zeitung zum Jahrestag des Prozesses im August dieses Jahres Bilanz.

“Neben Körperverletzung und Landfriedensbruch müssen sich die Hooligans auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer verantworten. Das macht den Prozess zu etwas Besonderem. Noch nie wurden Hooligans in Deutschland wegen eines solchen Organisationsdelikts verurteilt“, so die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe vom 3. November.

“(…) Viele Zeugen wurden gehört. Soziologen referierten über ’modernen Hooliganismus’ und gewaltbereite Fußball-Fans, Techniker analysierten die Strahlrichtung von Handy-Funkmasten, um etwa den Aufenthaltsort von Angeklagten zu rekonstruieren, die in der [Dresdner] Innenstadt bei den Döner-Überfallen [nach dem EM-Halbfinale Deutschland vs. Türkei am 25. Juni 2008] miteinander telefonierten.

Bemerkenswert ist, dass es nie eine öffentliche Kritik an dieser Funkzellen-Abfrage der Polizei nach dem Überfall gab. Es könnte daran liegen, dass den Tätern ein rechtsextremes Motiv unterstellt wird (…)“ (Sächsische Zeitung)

Für den nunmehr 66. Verhandlungstag am 8. November wurde vorab angekündigt, drei der fünf Angeklagten würden sich ihrerseits auf persönliche Erklärungen einlassen wollen. Hintergründlich schien die politische Verortung der vor Gericht stehenden so genannten Rädelsführer Auslöser zu sein.

Doch dann kam es an besagtem Verhandlungstag anders als gedacht. Die Angeklagten äußerten sich nicht. “Anlass dafür ist die im Oktober bekannt gegebene Einschätzung der Staatsschutzkammer, dass alle fünf Angeklagten eine mehr oder weniger stark ausgeprägte rechte bis rechtsextreme Gesinnung verbinde“, berichtete am 9. November die Sächsische Zeitung. Der angebliche Vize-Chef der Hooligans Elbflorenz bedauere nunmehr, “dass er Familie und Freunden, darunter ein Afrikaner, eine Leumundsaussage vor Gericht zugemutet habe“. Und auch der mutmaßliche Anführer der mehr oder weniger elbflorenzianischen Hooligans überlege, ob er sich noch äußern werde, so jedenfalls die Sächsische Zeitung. “Ein Polizist, der seit 20 Jahren mit Fußball-Gewalt zu tun hat, sagte, er kenne die beiden Hooligan-Chefs – eine angeblich rechte Gesinnung dieser beiden sei ihm nicht bekannt.“

Durchaus bedeutungsschwanger werden übrigens Verteidiger der Angeklagten dahingehend zitiert: “Wir hoffen nun, dass es beim Bundesgerichtshof Richter gibt, die bereit sind, den Sachverhalt in seiner Gänze zu erfassen“.

[Dieser Artikel wurde am 12. November 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]