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Wiederholte Festnahmen in Folge des “Sturm 34“-Verbotes

Mittweida/Burgstädt. Die strukturellen Zusammenhänge der rechtsmilitanten Kameradschaft sind augenscheinlich nach wie vor intakt, wie mehrere polizeiliche Maßnahmen gegen weiterhin aktive Rechtsextremisten aus der Region nach dem Verbot des Sturm 34 dokumentieren.

Bereits am Abend nach der Groß-Razzia wurden in Mittweida noch am 26. April vier 19- bis 23-jährige Mitglieder der rechtsextremistischen Kameradschaft wegen offensichtlicher Missachtung des Sturm 34-Verbotes vorübergehend festgenommen.

In den Abendstunden des 5. Mai erregten dem peripheren Umfeld des Sturm 34 zugeordnete Sympathisanten durchaus überregional mediales Aufsehen, als während eines augenscheinlichen Versuches, einen ihrer Gesinnungskameraden aus dem Polizeigewahrsam freipressen zu wollen, zeitweise das örtliche Polizeirevier in Rochlitz blockiert wurde. Sechs Rechtsextremisten verbrachten daraufhin die Nacht zum 6. Mai in Haft.

Im direkten Umfeld einer am 12. Mai in Mittweida stattgefundenen antifaschistischen Demonstration mit gut 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern inhaftierte die Polizei eigenen Angaben zufolge wiederum 24 Rechtsextremisten. Nach Darstellung der Sächsischen Zeitung gehörten davon “sieben zu der verbotenen Kameradschaft“, die sich entgegen der Verbotsverfügung des sächsischen Innenministers gegen den Sturm 34 zwischenzeitlich in dem westsächsischen Ort zusammengefunden hatten. Zwei 19-jährige Frauen und fünf 18- bis 29-jährige Männer verbrachten die Nacht zum 13. Mai in Polizeigewahrsam.

Auf einer öffentlichen Veranstaltung am gestrigen so genannten Himmelfahrtstag in Burgstädt (Landkreis Mittweida) wurden erneut “fünf Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft ’Sturm 34’ in Gewahrsam genommen“ (dpa). Die “fünf Männer im Alter von 18 bis 21 Jahren“ seien “zuvor an Schlägereien innerhalb einer 50-köpfigen Gruppe aus dem rechtsextremen Spektrum beteiligt gewesen“ (ddp). Heute Morgen wurden die fünf Rechtsextremisten wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen sie sei “von Amts wegen Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“ erfolgt. Einem 18-jährigen jungen Mann – bei dem ein Ring mit eingraviertem Hakenkreuz sowie mehrere Hakenkreuzaufkleber gefunden wurden – wird zudem die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last gelegt.

[Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2007 bei redok veröffentlicht.]