Schlagwort-Archive: Cornelius Weiss

Auschwitz als demokratische Falle?

Wie eine Einladung zur parlamentarischen Dienstreise dazu führte, dass die sächsische NPD-Fraktion ihr diesjähriges “Bomben-Holocaust-Gedenken“ nicht im ehemaligen Vernichtungslager zelebrieren wird

Schon weit vor dem Einzug der NPD in den Sächsischen Landtag erlebte Dresden jährlich um den 13. Februar herum zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt im Jahr 1945 zunehmend auch deutschnational und einschlägig faschistoid dominiertes Betroffenheitsgedenken (Dresden – wieder Zentrum der rechtsextremen ’Bewegung’?). Allerdings ist die Medienöffentlichkeit – vor allem sogar die regionale – mittlerweile deutlich bei ihrem Blick auf das Dresdner Gedenk-Geschehen im Februar aufmerksamer geworden.

Allein schon durch die NPD-Parlamentspräsenz und zudem den 60. Jahrestag der Dresdner Bombardierung stand der vorjährige 13. Februar fast zwangsläufig im weiten Fokus der Öffentlichkeit (Weiße Rosen in Dresden). Dieser Fokus weitete sich noch, als im Vorfeld die NPD-Fraktion die Teilnahme an einer Schweigeminute für alle Opfer des Nationalsozialismus – “gleichviel durch welche Willkür- und Gewaltmaßnahmen sie zu Schaden gekommen sind“ – verweigerte und die damals noch 12 Abgeordneten geschlossen den Plenarsaal verließen (Nur eine Landtagssitzung in Sachsen?). Nicht zuletzt sei dahingehend auch an die provozierende Relativierung der Shoa durch den NPD-Abgeordneten Jürgen W. Gansel erinnert, der in diesem Zusammenhang die Bombardierung Dresdens als “Bomben-Holocaust“ bezeichnete.

Auch der diesjährige Dresdner 13. Februar wirft bereits seine Schatten – fast ausschließlich parlamentarisch vorerst und zur Abwechslung durchaus etwas anders geartet als bisher erlebt. So regte Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) in seiner Neujahrsansprache – wohl in bester demokratischer Absicht – eine Parlamentsreise zum nicht nur geografischen Ziel Oswiecim an. Am Gedenktag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, so das postulierte Wunschziel, solle “an diesem historischen Ort der deutschen Täterschaft und Verantwortung der Millionen Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft“ gedacht werden. Diese Reise-Einladung erging explizit an alle Fraktionen des Sächsischen Landtages und sorgte für einige Verwirrungen – mit ausgewiesenen Rechtsextremisten nach Auschwitz?

“Die Angst vorm Lächeln in der Gaskammer“ (Sächsische Zeitung) war sogleich medial spürbar. Und die präsidiale Erziehungsabsicht bezüglich der nach dem vorweihnachtlichen Ausstieg von Jürgen Schön auf nunmehr nur noch neun Abgeordnete reduzierten Rechtsextremisten (Update: Die sächsische NPD-Fraktion bröckelt) schimmerte zudem mehr als nur hintergründig und durchaus plakativ aus Iltgens hehrer Ankündigung.

Während die Reaktionen von SPD, Linksfraktion.PDS, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und auch CDU auf einen etwaig gemeinsamen Besuch der Gedenkstätte Auschwitz mit NPD-Abgeordneten eher irritiert und verhalten ausfielen, fragte der Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Peter Marx, sich und andere öffentlich: “Warum sollten wir nicht mitfahren?“. Diese Äußerung erschien dem rechtsextremistischen Störtebeker-Netz als “schon etwas befremdlich“ und als “verzweifelter Versuch, irgendwelche Wählerstimmen zurückgewinnen zu wollen“. Weiter kommentierte die sich so bezeichnende Schriftleitung: “Fühlt Peter Marx sich jetzt etwa dazu veranlasst, hier den italienischen Chef der Alleanza Nazionale, Gianfranco Fini, nachzuahmen, der sich ja bekanntlich auch bemüßigt fühlte, in Israel den italienischen Faschismus und seine persönliche politische Vergangenheit verächtlich zu machen, indem er sich für Dinge entschuldigte, für die sich kein anständiger Mensch mit gesunder Selbstachtung, und der gar nicht in diese weit zurückliegenden Dinge verwickelt ist, entschuldigen würde.“

Andererseits liest es sich in der anschließenden Störtebeker-Forumsdiskussion beispielsweise schon fast als Forderung, dass “wenn die NPD es ernst meinte als parteipolitischer Arm der nationalen Opposition, würde sie nach Auschwitz mitreisen und dann unvermittelt die medienwirksame Bühne zu einem Solidaritätsappell für Germar Rudolf, Ernst Zündel und Siegfried Verbeke nutzen“. Die so genannten Freien Kräfte Sachsen (FKS) bezweifelten gar aus ihrer Sicht der Dinge, “ob sich nun gerade Auschwitz – dessen bauliche Anlagen trotz strafrechtlich fixierter ’offenkundiger Tatsachen’ bei immer mehr Menschen Zweifel an offenkundigen Wahrheiten aufkommen lassen – als Gedenkort eignet“.

Nachdem – unterstellt, aber augenscheinlich – der NPD-Geschäftsführer seiner Rest-Fraktion unabgesprochen verbal enteilt war, wurde fast umgehend unter dem Titel “Warum wir nicht nach Auschwitz fahren“ bezüglich der Reise-Einladung erklärt: “Die NPD-Fraktion wird sich nicht an einseitigen Sühnebekenntnissen beteiligen – weder in Auschwitz noch anderswo“. Zudem sei “ein gemeinsames Gedenken mit den Vertretern der Altparteien nicht möglich (…), solange Menschen in Deutschland in Gefängnissen sitzen, weil sie aus Sicht der Herrschenden eine falsche politische Überzeugung vertreten“. Gleichzeitig kündigte die NPD-Fraktion an, bei der Veranstaltung im Landtag anlässlich des Auschwitz-Gedenktages am 27. Januar wegen einer anberaumten “Tagung zur regionalen Entwicklung in der Oberlausitz“ nicht teilnehmen zu können.

Der Landtagsabgeordnete Gansel – mithin als Historiker geltend – erklärte sich seinen Fußspuren aus dem Vorjahr folgend ebenfalls zum Thema und wird ob seiner Worte mittlerweile in der rechtsextremen Szene mehr als weniger gefeiert – “Ja genau, das ist der Ton, den wir hören wollen und die einzig mögliche Tonart, in der Antworten auf solche Ansinnen von Deutschen, die noch nicht an politischer Rückenmarkschwäche leiden, gehalten sein dürfen“ (Störtebeker-Netz). Denn ganz nach dem Geschmack der Szene beginnt Gansels Tirade auf der NPD-Bundesseite mit der Ablehnung des “steuerfinanzierten Sühnetourismus nach Auschwitz“, führt über “die Berufsbüßer und Schuldmetaphysiker der Altparteien“ dahin – dabei den “Einsatz der Auschwitz-Keule“ nicht aussparend -, “sich 61 Jahre nach Kriegsende endlich des Büßerhemdes und der Narrenkappe als bisheriger Staatsmode der BRD zu entledigen“, um abschließend deutlich machen zu wollen: “Der Fahrkartenschalter nach Canossa ist unwiderruflich geschlossen!“.

Was bleibt? Sächsische NPD-Abgeordnete fahren also – eigentlich wenig verwunderlich – nun doch nicht in die KZ-Gedenkstätte nach Auschwitz, vorerst jedenfalls. Wobei noch nicht einmal auch nur andeutungsweise klar war, ob gegen die Nazi-Parlamentarier in Auschwitz – so wie 2005 der brandenburgischen DVU-Fraktion in Sachsenhausen – nicht vielleicht auch ein Hausverbot ausgesprochen worden wäre. Wie dieser ganze Vorgang allerdings letztlich etwa gar zur “Nagelprobe“ (Cornelius Weiss, SPD, Alterspräsident des Landtags) oder zur “Probe aufs Exempel“ (Erich Iltgen, CDU, Landtagspräsident) für die NPD werden sollte, wird bei aller vorausgesetzter Kenntnis über fundiert rechtsextremistische Umtriebe in der Bundesrepublik Deutschland wohl ein Geheimnis dieser Politiker bleiben.

[Dieser Artikel wurde am 17. Januar 2006 bei Telepolis veröffentlicht.]

Wenn die Pressefreiheit elbabwärts treibt

Der Lauschangriff auf einen Dresdner Journalisten ist nicht nur ein politischer Skandal

Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland enthält die durchaus bekannte Aussage, dass jeder das Recht hat, “seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren“.

Auf eben jenem Artikel des Grundgesetzes beruht der dann so bezeichnete Informantenschutz von Journalistinnen und Journalisten. In der Konsequenz bedeutet dies eigentlich, dass die jeweilige journalistische Quelle geschützt ist. Ein Journalist hat also – wie auch Anwälte und Abgeordnete – dahingehend einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung. In der Strafprozessordnung ist des weiteren festgeschrieben, dass beispielsweise die Abfrage von Telefonverbindungsdaten nur unter definierten Voraussetzungen gestattet ist. So weit zur rechtlichen Theorie – Was aber, wenn ein Journalist ein wenig mehr zu wissen scheint als andere, zudem noch durchaus brisante Informationen?

Am 24. Mai 2005 fand eine Durchsuchung der Immobilie des ehemaligen sächsischen Wirtschaftsministers Kajo Schommer (CDU) statt. Ausschlaggebend hierfür waren bis dato stattgefundene Ermittlungen der sachseneigenen Antikorruptionseinheit “Ines“ gegen Schommer. Allerdings waren damals die Ermittler nicht die ersten vor Ort auf besagtem Anwesen: Ronny Klein, ein Journalist der Dresdner Morgenpost, berichtete – auch mit Fotos des Ex-Ministers während der Aktion regional relativ Aufsehen erregend – von der Durchsuchung. Unmittelbar danach beginnen bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Untersuchungen zur Ermittlung der “undichten Stelle“ – wie mittlerweile bekannt mit entsprechender Information an das Sächsische Justizministerium. Der Vorwurf lautet “Verrat von Dienstgeheimnissen“, ermittelt wird gegen “Unbekannt“.

Lauschangriff auf das Diensttelefon

Was folgt ist, dass das hernach zuständige Amtsgericht Chemnitz die von der Staatsanwaltschaft Chemnitz beabsichtigten Daten-Abfragen bezüglich von 29 LKA-Beamten, 19 Staatsanwälten und “Ines“-Mitarbeitern ablehnt, aus Rechtsgründen wie betont wird. Hinsichtlich des Journalisten wird allerdings anders verfahren: Zurückreichend ab dem 15. April werden alle Handy-Telefonate von Klein aufgelistet und entsprechend der erfolgten Kontakte ausgewertet.

Eine Datenerfassung der jeweiligen Geo-Koordinaten des Journalisten wird seitens der ermittelnden Behörde abgestritten, liegt aber – unterstellt – nach Stand der Abhörtechnik allerdings durchaus im Bereich des Möglichen. Der Lauschangriff auf das Diensttelefon von Klein wird wegen des technischen Aufwandes – das Dresdner Druck- und Verlagshaus beherbergt neben der Dresdner Morgenpost auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Zeitung – nicht realisiert. Allerdings, so berichtete die Sächsische Zeitung, habe die Telekom sinngemäß angeboten, man könne die Daten aller Telefonate, die über die zentrale Einwahl gehen, bereit stellen, da eine Abfrage von Kleins Dienstapparat separat nicht möglich sei.

Im Zuge des Lauschangriffes auf Klein wird ein Telefon-Kontakt mit “Ines“-Staatsanwalt Andreas Ball dokumentiert, woraufhin dessen dienstliche sowie auch die private Telefonnummer in den Fokus der Überwacher genommen werden. Mittlerweile sind seine Telefon- und auch Kontoverhältnisse aktenkundig erfasst. Das angeblich anvisierte Ermittlungsziel ist, den Tippgeber für die Dresdner Morgenpost zu enttarnen. Und die Pressefreiheit treibt derweil von Dresden aus ganz langsam elbabwärts durch die Republik. Sollen so etwa Spitzelattacken auf Journalisten hoffähig gemacht werden – gar ein sächsischer Testballon vielleicht mit sich andeutend absehbarer bundesweiter Relevanz? Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellte in einer Pressemitteilung fest, dass er in den zu Tage getretenen sächsischen Verhältnissen “eine massive Verletzung der Pressefreiheit“ sieht und zudem eine Gefährdung der journalistisch-investigativen Recherche befürchtet.

Die Vorgänge um den Lauschangriff gegen den Journalisten Ronny Klein haben – abgesehen davon, dass der Skandal längst jenseits der Ländergrenzen Aufsehen erregt – mittlerweile zu einem parlamentarischen Nachspiel im Sächsischen Landtag geführt, welches durchaus politisch interessant ist. Immerhin regieren in Sachsen CDU und SPD gemeinsam – der verantwortliche Justizminister, Geert Mackenroth, wird von der CDU gestellt. Mackenroth vertrat im Vorfeld der Landtagssitzung die Auffassung, die Datenabfrage bezüglich des ausgespähten Journalisten sei “rechtens“ gewesen. Die Kritik der politischen Opposition war heftig, und auch aus den Reihen von CDU und SPD gab es durchaus kritische Stimmen. Nun bestehen CDU und SPD quasi in der Konsequenz jeweils von sich als Regierung selbst auf einem ausführlichen Bericht über die erfolgte Journalisten-Bespitzelung.

Bei der ersten parlamentarischen Behandlung in der Sache erklärte der sächsische Justizminister, er bedauere es, dass die Pressefreiheit “tangiert werden musste“ und bezeichnete diesen Vorgang als einmaligen “Einzelfall“. Zumindest war es Mackenroth stets wichtig zu betonen, Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sei “zu keinem Zeitpunkt“ über die Einzelheiten des Lauschangriffs informiert gewesen. Cornelius Weiss, Alterspräsident des Landtages und SPD-Fraktionsvorsitzender, betonte im Verlauf der ersten Informationen bezüglich der Abhöraktion unmissverständlich, die Pressefreiheit sei “eine wichtige Säule der Demokratie, die darf man nicht absägen“. Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm erklärte derweil, dieser Fall sei “der bisher erste in Sachsen, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Abfrage von Telefondaten eines Journalisten erwirkt“ habe.

[Dieser Artikel wurde am 8. September 2005 bei Telepolis veröffentlicht.]

Nur eine Landtagssitzung in Sachsen?

Während einer Aktuellen Stunde redet die NPD Klartext. Nur politisch Naive dürften sich jetzt verwundert die Augen reiben

Der neu gewählte Sächsische Landtag ist gut 100 Tage in Amt und Würden und hat in dieser Zeit schon mehrfach für Aufsehen weit über seine eigentlichen Ländergrenzen hinaus gesorgt (Demokratische Vertrauenswürdigkeit steht auf dem Spiel). Und die Sitzung vom 21. Januar 2005 dürfte vorläufig einen weiteren Tiefpunkt in der vormals demokratischen Geschichte des Hohen Hauses markieren.

Während einer anberaumten Schweigeminute für alle Opfer des Nationalsozialismus – “gleichviel durch welche Willkür- und Gewaltmaßnahmen sie zu Schaden gekommen sind“ – verließen die 12 Abgeordneten der NPD das Plenum. Die NPD-Fraktion wolle allein der Opfer der Bombardierungen deutscher Städte durch die Luftangriffe der Alliierten gedenken, wurde erklärt.

In seinem nachfolgenden Redebeitrag erklärte der NPD-Abgeordnete Jürgen W. Gansel: “Mit dem heutigen Tag haben wir auch in diesem Parlament den politischen Kampf gegen die Schuldknechtschaft des deutschen Volkes und für die historische Wahrhaftigkeit aufgenommen.“ Gansel bezeichnete die Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945 als “Bomben-Holocaust“.

Der Alterspräsident des sächsischen Landtags, Cornelius Weiss (SPD), sagte in seiner Rede zur geschichtlichen Verantwortung Deutschlands im Zweiten Weltkrieg den NPD-Beiträgen entgegenhaltend unter anderem:

Am Ende kehrte das Feuer in das Land der Brandstifter zurück. Wie sagte Heinrich Heine in hellseherischer Voraussicht: “Dort, wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen.“ Eine deutsche Stadt nach der anderen fiel den alliierten Bombenangriffen zum Opfer. Keine drei Monate vor Kriegsende traf dieses Schicksal auf besonders furchtbare Weise die Kunst- und Kulturstadt Dresden. So wichtig es ist, diese schrecklichen Ereignisse unserer gemeinsamen Geschichte in Erinnerung zu bewahren, so sinnlos, ja gefährlich ist es, sie gegeneinander aufzurechnen … Zur Erinnerung: Erst wollte der “größte Führer aller Zeit“ Österreich, dann das Sudetenland, dann Rest-Tschechien, dann den “Korridor“, dann ganz Polen und schließlich die ganze Welt. Ein Ver-Führer – ein ver-führtes Volk, das am Ende die Zeche zahlen musste. … Sorgen wir gemeinsam dafür, dass sich Geschichte nicht wiederholt. Das und nichts anderes ist das Vermächtnis von Dresden, die Lehre aus jener furchtbaren Nacht vor 60 Jahren.

Weiss betonte weiter: “Wir dürfen das Dresdner Inferno niemals vergessen, wir dürfen aber auch nicht vergessen, wie es dazu kam.“ Hier nannte er beispielsweise die Machtergreifung Hitlers 1933, die Verfolgung der Juden, den Massenmord in Konzentrationslagern, die deutschen Bombardements auf das spanische Guernica und das englische Coventry. An die Demokraten im Parlament richtete der Alterpräsident seinen Appell, “mit aller Entschiedenheit jenen in den Arm zu fallen, die schon wieder nach der Brandfackel greifen“. Von der Zuschauertribüne des Landtags wurde die Rede von Cornelius Weiss aus einer Gruppe sehr zahlreich anwesender Rechtsextremisten heraus mit “alter Jude“ kommentiert.

Gansel wiederum sagte im Hinblick auf die Ausführungen des Alterspräsidenten, dass moralische Betroffenheit keine historischen Fakten ersetze. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS verließen daraufhin vollständig, die von SPD, CDU und F.D.P. teilweise den Plenarsaal. Gansel wörtlich: “Der Bomben-Holocaust von Dresden steht ursächlich weder im Zusammenhang mit dem 1. September 1939 noch mit dem 30. Januar 1933.“

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel titulierte – “mit Schaum vor dem Mund und in Goebbelscher Manier“ (Weiss) – den 8. Mai 1945 als den “Tag der vermeintlichen Befreiung Deutschlands“ und sprach des weiteren davon, die “gleichen Massenmörder“, die Dresden am 13. Februar ausgelöscht hätten, seien “heute drauf und dran, neue Kriege vom Felde zu ziehen“.

Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft gegenwärtig rechtliche Schritte. Die Vorgänge und Aussagen in der Landtagssitzung vom 21. Januar sollen wegen des Verdachtes auf Volksverhetzung “genauer ausgewertet“ werden.

Die NPD-Fraktion hat mittlerweile eine Kundgebung zum “Gedenken an die Opfer des anglo-amerikanischen Terrorangriffs auf Dresden vor 60 Jahren für den 13. Februar 2005“ vor dem Landtagsgebäude in Dresden angemeldet. Die Schirmherrschaft über den abendlichen so genannten Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen hat “auf Beschluss der Fraktion“ Holger Apfel übernommen. Die Ordnungsbehörde der Stadt Dresden rechnet für diesen Tag mit 5.000 Rechtsextremisten.

[Dieser Artikel wurde am 22. Januar 2005 bei Telepolis veröffentlicht.]