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Weitere Urteile gegen Störer des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Nach dem bereits vor gut einer Woche ein erstes Gerichtsurteil hinsichtlich der rechtsextremistischen Stör-Aktionen bei den Gedenkfeierlichkeiten zur Reichspogromnacht im November 2006 gesprochen wurde, folgten nun weitere Verurteilungen.

Das Amtsgericht Frankfurt/Oder verhängte gestern gegen drei junge Männer im Alter zwischen 15 und 19 Jahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe Jugendstrafen von neun bis vierzehn Monaten. Die Verurteilungen wurden jeweils auf drei Jahre Bewährung unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers ausgesetzt. Zwei weitere Angeklagte – ein 14-jahriges und ein 16-jähriges Mädchen – erhielten eine Verwarnung. Allen fünf gerichtlich Belangten wurde zudem gemeinnützige Arbeit im Umfang zwischen 50 und 120 Stunden auferlegt.

Die Gerichtsverhandlung schien die Angeklagten allerdings nicht einmal ansatzweise ernsthaft zu berühren. “Aus den vollbesetzten Zuschauerreihen mit Sympathiebekundungen unterstützt, und unter den wachsamen Augen von NPD-Mitgliedern im Publikum schaukelten sie lässig in den Sesseln hinter der Anklagebank, sich ein Grinsen oftmals nur mühsam verkneifend“, berichtet die Lausitzer Rundschau. Zudem hätten die fünf Jugendlichen auch vor Gericht keinerlei Hehl aus ihrer Gesinnung gemacht. Resümierend stellte das Gericht bei den Angeklagten “schädliche Neigungen“ fest. So sei mitnichten auszuschließen, dass von ihnen auch zukünftig weitere Straftaten begangen werden könnten.

[Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Prozesse wegen Störung des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Knapp zwei Monate nach den rechtsextremistischen Ausfällen anlässlich der Gedenkfeiern zur Reichspogromnacht ist ein 21-Jähriger in einem ersten Prozess vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

An der Schändung des Gedenksteins zur Erinnerung an die Zerstörung der örtlichen Synagoge war der junge Mann am 9. November 2006 nach Auffassung der Staatsanwaltschaft selbst nicht beteiligt. Allerdings hatte er zugegeben, am damaligen Tatort “Sieg Heil!“ gerufen zu haben. Die Strafkammer befand den 21-jährigen der Volksverhetzung, der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und der Störung der Totenruhe für schuldig.

Am 10. Januar wird in einem gesonderten Prozess gegen weitere fünf Rechtsextremisten wegen der damaligen Ausschreitungen beim Pogrom-Gedenken in der ostbrandenburgischen Stadt verhandelt.

[Dieser Artikel wurde am 4. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Rechtsextremisten besudeln Pogrom-Gedenken

Frankfurt/Oder. Über den offiziellen Gedenkfeierlichkeiten anlässlich der durch die deutschen Nationalsozialisten 1938 initiierten Reichspogromnacht liegt genau 68 Jahre später ein deutlich tiefbrauner Schleier. In der unmittelbar an der polnischen Grenze gelegenen brandenburgischen Stadt zerstörten am Abend des 9. November 2006 mehrere Rechtsextremisten unter “Sieg Heil“-Rufen nach einer Gedenkfeier am Denkmal für die ehemalige Synagoge abgelegte Blumengebinde und warfen Gedenk-Kerzen auf die Straße. Darüber hinaus wurde der Gedenkstein zur Erinnerung an die Zerstörung der Synagoge gleichfalls geschändet.

Einen Tag nach den Ausschreitungen wurden Haftbefehle gegen nunmehr neun Tatverdächtige beantragt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begründen sich die Haftanträge mit den Straftatbeständen Volksverhetzung, Landfriedensbruch, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung. Zwischenzeitlich hatte die Polizei 16 Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 24 Jahren vorübergehend festgenommen. Nach Angaben der Behörden handele es sich um “zum Teil einschlägig bekannte Personen aus der rechten Szene“.

Das zuständige Frankfurter Amtsgericht lehnte die beantragten Haftbefehle jedoch am frühen Abend ab. Es bestehe weder Flucht-, noch Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr, hieß es zur Begründung.

[Dieser Artikel wurde am 10. November 2006 bei redok veröffentlicht.]