Dresden. Wegen Rädelsführerschaft und Fortführung einer verbotenen Gruppierung hat die Staatsanwaltschaft Dresden erneut Anklage gegen einen der vormaligen Anführer der rechtsextremistischen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) erhoben.
Wie die Behörde bereits am 7. Dezember verlautbarte, wurde die Anklage gegen den 28-jährigen am 30. November anhängig. Der junge Mann war schon im ersten Prozess gegen die SSS zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nunmehr droht dem rechtsextremistischen mutmaßlichen Wiederholungstäter der Widerruf seiner Bewährungsstrafe auf Grund der Mitgliedschaft in dieser kriminellen Gruppierung mit dem Vorwurf der Weiterführung der SSS.
Die seit Mitte der 1990er Jahre auch öffentlich äußerst aktiven Skinheads Sächsische Schweiz waren vom damaligen sächsischen Innenminister im Sommer 2001 verboten worden. Während der Prozesse gegen Mitglieder der SSS wurde dieser rechtsextremistische Personenzusammenschluss zudem als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Erst im August 2006 war ein weiterer SSS-Rädelsführer wegen Mitwirken am Fortbestand der SSS zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Nachträglich wurden mittlerweile nach Angaben des leitenden Oberstaatsanwaltes Schär sechs Anklagen – unter anderem wegen des Vorwurfes des Vergehens gegen das Vereinsgesetz – erhoben. Bereits 2004 berichtete das Online-Magazin Telepolis wiederholt von nach wie vor fortwährenden Aktivitäten der Skinheads Sächsische Schweiz.
[Dieser Artikel wurde am 11. Dezember 2006 bei redok veröffentlicht.]