Karlsruhe. Wie das Bundesverfassungsgericht am 10. November mitteilte, ist die Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler gegen seine Verurteilung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden. Nach dem der Rechtsextremist im August 2006 mit einem Revisionsantrag gegen seine Verurteilung bereits vor dem Bundesgerichtshof rechtlich den Kürzeren gezogen hatte, muss er nun die gegen ihn verhängte neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung noch im November antreten.
Das Landgericht Berlin hatte es im Januar 2005 als erwiesen gesehen, dass Mahler im Jahr 2002 in den Räumen der Berliner NPD-Bundesgeschäftsstelle eine Schrift verteilt habe, worin von ihm der Hass auf Juden als “untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ dargestellt wurde. Mahler berief sich im gesamten Verfahren immer wieder auf das Recht der freien Meinungsäußerung – allein bereits das Landgericht Berlin befand, dass der frühere NPD-Anwalt in dem 200-seitigen Schriftsatz zum Hass gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden angestachelt und deren Menschenwürde verletzt habe.
[Dieser Artikel wurde am 11. November 2006 bei redok veröffentlicht.]