Seit Jahren schon speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sein sollen. In einer so genannten Datei “Gewalttäter Sport“, inoffiziell auch “Hooligan-Datei“ genannt, wurden – nach dazumal ersten Verlautbarungen durch verschiedene Medien-Angaben – rund 10.000 Menschen aufgelistet und quasi katalogisiert.
Bereits im Dezember 2008 befand allerdings das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass besagter Datei eine Rechtsgrundlage fehle (abendblatt.de, 18. Dezember 2008). Unter den dahingehend registrierten Peronen “waren zweifellos viele Hooligans und Straftäter, aber offenbar auch Fans, deren Personalien lediglich festgestellt worden waren, weil sie sich in der Nähe einer Schlägerei aufhielten oder an einer Demonstration teilnahmen. Eine Verurteilung vor Gericht war und ist für eine Registrierung nicht notwendig, es reichen Hinweise von Polizeibeamten“ (spiegel.de, 15. Januar 2009).
Nachfolgend hat im April 2010 das Verwaltungsgericht Karlsruhe erneut die fehlende rechtliche Grundlage der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“ moniert. Angaben zufolge umfasste die bundesweite Datei “Gewalttäter und Sport“ dann schon zirka 11.000 Einträge (Sachsen: Aktuell rund 300 Menschen in der ’Kategorie C’ für Hooligans).
Im Juni 2010 stimmte der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die umstrittene Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte (heise.de, 4. Juni 2010). “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.“ In gewissen Online-Foren kursierte im Februar 2011 die Information, zitierend aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des BKA, dass in besagter Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ bundesweit nunmehr 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Personen gespeichert seien – und der Status quo?
Stiller Status quo? Das Vorfeld der Fußball-EM 2012 in Polen und der Ukraine wirft nicht erst seit gestern mitunter einige durchaus andeutungsvoll martialischen Bilder voraus.
Von alledem vielleicht abseits, aber scheinbar sowieso generell, dürfen sich in den Euro-12-Wochen Fußballfans – deren Daten in der beim BKA nach wie vor geführten Datei “Gewalttäter Sport“ gespeichert sind – auf Ausreiseverbote, Meldeauflagen während der Europameisterschaft und andere unerfreuliche Maßnahmen einrichten.
“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“, wird aktuell auf der Website anwalt.de resümiert.
[Dieser Artikel wurde am 2. März 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]