Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den derzeit amtierenden Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegten und wies somit fast schon erwartungsgemäß den Einspruch der Dresdner auch in letztsportrechtlicher Instanz ab.
Unterdessen kündigte die SG Dynamo Dresden (SGD) an, in den Vereinsgremien das nunmehr weitere Vorgehen zu prüfen. Zunächst allerdings wolle man den Eingang der schriftlichen Begründung des DFB-Schiedsgerichtes abwarten, der geschätzte Zeitraum für diesen Posteingang wird mit ein bis zwei Wochen kolportiert.
Die Sächsische Zeitung lässt ihren Sport-Reporter Sven Geisler in ihrer Print-Ausgabe vom 15. Mai den erneut bestätigten Pokal-Ausschluss der SGD unter anderem so kommentieren –
“(…) Ja, Strafe muss sein. Das Schiedsgericht hat den Ausschluss von Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal für die nächste Saison in dritter und letzter sportgerichtlicher Instanz bestätigt. Mit der Entscheidung wird zudem die umstrittene Rechtsprechung des Deutschen Fußball-Bundes bekräftigt – die verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein wird also bestraft, obwohl er an den Ausschreitungen selbst keine Schuld trägt.
Zu diesem Schluss waren die Sportgerichte nach ihrer Beweisaufnahme zu den Krawallen rund um das DFB-Pokalspiel der Dresdner in Hannover im Oktober 2012 jedenfalls gekommen. Trotzdem erhält der Verein die Höchststrafe. Es muss erlaubt sein, das infrage zu stellen (…)
Das Problem: Dynamo wird nach jedem Vorfall als Wiederholungstäter noch härter bestraft. So gibt es keine Chance für einen echten Neuanfang. Es wird zwar eine abschreckende Wirkung erzielt, aber nicht für jene, die den Fußball missbrauchen, um ihre kriminelle Energie abzubauen (…) Vielmehr wirkt es demotivierend auf alle, die sich für die Lösung des Problems engagieren. Und das ist definitiv ein falsches Signal.
Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten. Unbedingt fortsetzen sollte der Verein dagegen seinen Kampf mit dem Verband um einheitliche Sicherheitsstandards und einen klaren Strafenkatalog. Denn auch das sollten Selbstverständlichkeiten sein, die aber bisher nicht selbstverständlich sind. Jetzt ist der DFB gefordert.“
Bereits im Juni erfolgt die Auslosung zur 1. DFB-Pokalrunde 2013/14, welche dann Anfang August auf den verschiedenen Fußballrasen in bundesdeutschen Stadien ausgespielt werden soll.
“Derweil konnte der DFB bislang noch keine Mannschaft bestimmen, die für den achtmaligen DDR-Meister im Pokal nachrückt. Beste Chancen haben der Fünftplatzierte der 3. Liga und der Verlierer im Endspiel um den sächsischen Landespokal“, so jedenfalls berichtet aktuell der Sport-Informations-Dienst (SID).
[Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]