Um das imaginäre Sommerloch ein wenig zu füllen, lassen sich einige schon einmal einiges einfallen. Auch wenn dabei eine Taxi-Droschke unappetitlich ein wenig gefüllt und hernach das Ganze hinterher fast noch unappetitlicher vor Gericht verhandelt wird.
Es kann ja mal vorkommen, dass man nach einer wohlfeinen Feier in einer wie auch immer gearteten gastronomischen Einrichtung den Weg zur anvisierten Schlafstätte unter Hilfenahme eines Taxigefährts zurück zu legen gedenkt, zumal wenn vielleicht die Fortbewegung auf den eigenen Füßen durch “1,5 Promille“ intus leicht beeinträchtigt ist, aber sei’s drum. Dass Taxi-Fahrer es aber äußerst ungern haben, wenn ihnen ihre Droschke dabei mit Speise- oder Getränkeresten vollgebröckelt wird – und zudem das Verursacherprinzip bei etwaigen Magenretouren ins Fahrzeuginnere durchaus landläufige Anwendung findet – dürfte nicht nur in der sächsischen Landeshauptstadt wie ein in den Rinnstein gemeißelter Kodex bekannt sein.
Nun gut, so eine Retour des Mageninhaltes kann schon mal passieren, sei’s drum – auch circa “300 Meter“ vor dem eigentlichen Transportende. Dann hilft der entsprechende Hinweis des Chauffeurs vor Fahrtantritt gleichfalls nicht mehr in diesem Augenblick, es passiert einfach, warum auch immer.
Im Juli 2012 soll im nächtlichen Dresden bei einem solchen Malheur zwar viel des mageninhaltlichen Retourgemisches aus dem Auto-Fenster gegangen sein, “aber es war eine Riesensauerei“, so der Droschkenkutscher, “der für Reinigung und Verdienstausfall 250 Euro“ damals umgehend bei seinem Fahrgast geltend machen wollte. “Da mir der Betrag zu hoch schien, lief ich einfach weg“, sagte jener jetzt rund ein Jahr später vor dem Dresdner Amtsgericht aus. Beim vorjährlichen Handgemenge während der wohl durchaus tumultartigen Verfolgung des flüchtenden Fahrgastes sei dieser laut Anklage durch den Taxi-Fahrer bedroht worden. Das geforderte Geld erhielt der Chauffeur jedenfalls.
Einen Tag später erfolgte dann die Anzeige gegen den Fahrer, nach Darstellung des Klägers allerdings nur um prüfen zu lassen, “ob die 250 Euro nicht zu hoch gegriffen sind“. “Ich sehe hier zwei Männer, die nie aneinandergeraten wären, wenn Sie nicht einen über den Durst getrunken hätten!“, rüffelte daraufhin aktuell die Richterin des Verfahrens den durchaus renitenten Droschkenbenutzer aus jener Nacht. Das Verfahren gegen den Taxi-Fahrer wurde – unter Auflage der Zahlung von 250 Euro an einen gemeinnütziger Verein – eingestellt.
“(…) Klassisches Eigentor! Henry Buschmann (30) sorgt als Pressesprecher von Dynamo Dresden für ein sauberes Bild des Vereins. Aber nach einer ’unsauberen’ Taxifahrt zeigte Buschmann den Droschkenkutscher an. Und fand sich deshalb [am 1. Juli] in einem peinlichen Prozess am Amtsgericht wieder (…)“
[Dresdner Morgenpost (alle Zitate), 2. Juli 2013]
[Dieser Artikel wurde am 2. Juli 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]