Dresden. Dem ehemaligen NPD- und derzeit parteilosen Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel wird uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Der Beklagte wiederum “mag seine Richterin nicht“.
Es ist allerdings beileibe nicht die einzige strafrechtlich relevante Ermittlung, die gegen Klaus-Jürgen Menzel schwebend anhängig ist. So wird gegen Menzel desweiteren wegen versuchter Strafvereitlung und des Verdachtes auf unerlaubten Waffenbesitz ermittelt. Letzterer Ermittlungsvorgang bescherte dem bekennenden Hitler-Verehrer nebenbei die mittlerweile von der Dresdner Morgenpost fast durchgängig auf ihn gemünzte Betitelung als “Knarren-Menzel“.
Der Prozess-Auftakt am 9. März gegen Menzel vor dem Amtsgericht Dresden wegen besagtem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage war mithin ein kurzer. Noch vor der Verlesung der Anklage lehnte Menzels Verteidiger, Olaf Klemke, die berufene Richterin wegen Befangenheit ab. Als Begründung musste die noch nicht letztendlich rechtskräftig bestätigte Verurteilung eines regionalen Nazi-Kaders herhalten, den Menzel mit seiner Aussage offensichtlich vor dem Vorwurf eines tätlichen Angriffs schützen will. Dem vormaligen Kreisvorsitzenden der NPD Dresden, Sven Hagendorf, wird vorgeworfen, im November 2004 in Dresden gegen aktive Antifaschistinnen und Antifaschisten mit Gewalt vorgegangen zu sein. Menzel negiert mit seiner Aussage diesen augenscheinlich gegen Hagendorf ermittelten Tatbestand.
Nach Auffassung von Menzels Prozessvertreter sei die Richterin voreingenommen, “weil sie die Rechtskraft des Urteils gegen Sven H. nicht abwarten würde“ (Dresdner Morgenpost). Hagendorf hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Staatsanwalt Ingolf Wagner wiederum kommentierte die nunmehr erfolgte Prozess-Verschiebung gegen Menzel als “Verzögerungstaktik“. “Unabhängig von der Berufung“ könne “sehr wohl gegen Menzel verhandelt werden“, so wird Wagner zitiert.
Die selbe Dresdner Morgenpost, die am 10. März titelnd fragt “Deckte Abgeordneter einen Nazi-Schläger? Knarren-Menzel mag seine Richterin nicht“, stellte wenige Tage zuvor – offensichtlich mehr als gründlich recherchierend – fest, dass für diesen Prozess die Immunität von Menzel als Landtagsabgeordneter erst noch aufgehoben werden müsse – und dies könne dauern, so die Journalisten besagten Blattes. Die Immunität von Klaus-Jürgen Menzel wurde vom Sächsischen Landtag bereits im Oktober 2006 aufgehoben; ihn erwarten wegen besagten Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage bis zu fünf Jahre Haft.
[Dieser Artikel wurde am 10. März 2007 bei redok veröffentlicht.]