Schwerin/Wismar. Wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte, haben Beamte des Staatsschutzes heute im Haus eines 37-jährigen Mannes in einem bei Wismar gelegenen Dorf ein regelrechtes Waffenarsenal vorgefunden. Daneben wurde eine Flagge mit einem Hakenkreuz sichergestellt; die Ermittler halten den Mann zumindest für einen Sympathisanten der rechten Szene.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurden unter anderem zwei Maschinenpistolen, ein Karabiner, eine scharfe Handgranate, vier Schreckschusswaffen sowie mehrere Hundert Schuss Munition beschlagnahmt (ddp). Außerdem seien drei Patronengurte, scharfe Gewehrgranaten und diverse Waffenteile sichergestellt worden.
Gefunden wurden auch Uniformen und Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr im Wert von 5.000 Euro. Da die Ermittler zudem eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz und eine Wehrmachtsuniform konfiszierten, geht die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht aus, dass der Mann “zumindest Sympathisant der rechten Szene“ sei (dpa). Vorerst wird gegen ihn wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz ermittelt.
[Dieser Artikel wurde am 5. März 2008 bei redok veröffentlicht.]
Dresden. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz gegen den sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel eröffnet und strebt die Aufhebung seiner Immunität durch den Landtag an. Gegen den Parlamentarier wird in einem anderen Fall bereits seit einiger Zeit unter anderem wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ermittelt.
Bei den Ermittlungen geht es um Gansels presserechtliche Verantwortung für die NPD-Schülerzeitung “perplex“ sowie um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Zusammenhang mit der Verteilung besagten Druckwerkes. Die erste Auflage der so genannten Schülerzeitung wurde Anfang Dezember 2007 als jugendgefährdende Schrift indiziert. Ende Dezember 2007 musste die NPD auf Betreiben der Staatsanwaltschaft die zweite “perplex“-Nummer von ihren Internetseiten entfernen und darf diese Ausgabe zudem durch gerichtlichen Beschluss auch nicht mehr anbieten, bewerben oder verteilen.
Erst vor wenigen Tagen wurde ein sächsischer NPD-Jungfunktionär wegen des Verteilens der ersten “perplex“-Ausgabe an unter 18-jährige Jugendliche vom Amtsgericht Aue erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Darstellung der Nachrichtenagentur ddp führt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang gegenwärtig fünf Verfahren. Bezüglich der zweiten Auflage von “perplex“ werde wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole in zwölf weiteren Verfahren ermittelt. Bisher seien insgesamt 2.437 “perplex“-Exemplare beschlagnahmt worden.
Der Landtag, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am 25. Februar, sei über das Ermittlungsverfahren gegen Jürgen W. Gansel informiert worden “und müsse bei einer Anklage über die Aufhebung von Gansels Immunität entscheiden“ (ddp). Auf einer so benannten Jahresauftaktveranstaltung der sächsischen NPD Anfang Januar 2008 bezeichnete Björn Clemens, vormaliger stellvertretender REP-Bundesvorsitzender, die “Bomben-Holocaust“-Landtagsrede Gansels vom Januar 2005 als eine “der größten parlamentarischen Taten, die wir seit 1945 erlebt haben“.
Seit November 2007 laufen bereits staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Gansel wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Zur damaligen Zeit hatte Gansel in einer Mitteilung die Justizorgane öffentlich als “Hure der antideutschen Politik“ tituliert und sich außerdem deutlich antisemitisch geäußert.
[Dieser Artikel wurde am 26. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]
Dresden/Zwickau. Ermittler durchsuchten heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Zwickau das Abgeordnetenbüro, das Bürgerbüro und die Wohnung des sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Peter Klose. Ihm drohen nun der Verlust seiner parlamentarischen Immunität und ein Strafverfahren.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde gegen Peter Klose ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Hintergrund für die Ermittlungen sind laut Agenturberichten Einträge auf der Internetpräsenz des NPD-Kreisverbandes Zwickau, für die Klose als Kreisvorsitzender verantwortlich zeichnet. Besonders im Fokus der Staatsanwaltschaft stehen laut ddp ein Bericht und ein Foto über eine unangemeldete Demonstration der regionalen NPD-Jugend im November 2007, auf dem ein Transparent mit der SS-Losung “Unsere Ehre heißt Treue“ zu sehen gewesen sein soll.
Bei dieser Demonstration handelte es sich offenbar um eine von der NPD organisierte Kranzniederlegung auf dem Friedhof in Zwickau-Planitz am 25. November 2007 aus Anlass des eine Woche davor stattgefundenen Volkstrauertages. Nach Recherchen von redok erschien die SS-Losung jedoch nicht auf einem abgebildeten Transparent, sondern im laufenden Text der NPD-Webseite. Dort war das SS-Motto einem namenlosen “Herrn gehobenen Alters“ zugeschrieben worden, der dem NPD-Personal damit “Kraft für die Zukunft“ gegeben habe. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung stand der betreffende Text immer noch auf der NPD-Webseite.
(SS-Motto auf NPD-Webseite: Peter Klose droht Strafverfahren – Screenshot: redok)
Abgeordneter im sächsischen Landtag ist Klose erst seit Dezember 2006, als er für Matthias Paul ins Parlament nachrückte. Bestandteil seiner deutlich überschaubaren politischen Vita ist beispielsweise ein Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung durch das Amtsgericht Zwickau vor gut sechs Jahren.
An der vormaligen Einschätzung, Klose habe “außer durch die Betreuung der Webseiten der NPD Zwickau nur selten auf sich aufmerksam gemacht“ (redok), ist bislang kaum etwas zu ergänzen – höchstens durch die von ihm mehr als weniger verwendete “Vulgärsprache“ (NiP Sachsen) sowie sein doch zuweilen öffentlich herausragendes “Fachwissen à la NPD“ (telepolis).
In den Blickpunkt geriet er zeitweise, als er im Mai 2007 sein Bürgerbüro in Zwickau eröffnete: Der heute von Ermittlern durchsuchte angemietete Büroraum gehört ausgerechnet der ehemaligen Beraterin von Altbundeskanzler Helmut Kohl und Bundesverdienstkreuz-Trägerin Gertrud Höhler. Mitarbeiter in Kloses Bürgerbüro und Autor von Artikeln auf der Webseite der Zwickauer NPD ist Christian Bärthel, der im Oktober 2007 wegen der Leugnung des Holocaust zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und sich mit Vorliebe im Umfeld der “Reichsbürger“ um Horst Mahler und Sylvia Stolz bewegt.
Der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen) sagte heute, es sei “nur eine Frage der Zeit, bis die NPD wie im Fall Menzel versuchen muss, erneut Ballast abzuwerfen“. Die NPD wisse offenbar genau, “warum sie Klose bisher weder im Landtag reden noch sich per Pressemitteilung äußern ließ“. Die sächsische NPD sprach von einem Vorgehen “bar jeder Verhältnismäßigkeit“.
Trotz seiner politisch unbedeutenden Rolle kommt dem Abgeordneten Klose für die NPD eine besondere Bedeutung zu. Sollte er, aus welchen Gründen auch immer, die NPD-Fraktion verlassen müssen und gegebenenfalls aus dem Parlament ausscheiden, steht der Partei für seinen Landtagssitz kein Nachrücker mehr zur Verfügung. Die ehemals 15 Personen umfassende NPD-Kandidaten-Liste zur sächsischen Landtagswahl 2004 war bereits mit dem Mandatsantritt von Peter Klose erschöpft.
[Dieser Artikel (Olaf Meyer/Albrecht Kolthoff) wurde am 18. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]
Israel. Die Regierung hat eine Gesetzesinitiative veranlasst, welche die Organisation in Nazi-Vereinigungen unter Strafe stellt.
In Israel ist die Leugnung der Shoa strafbar, die Mitgliedschaft in einer Nazi- oder Neonazi-Vereinigung bislang nicht. Das neue Gesetz sieht dahingehend eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren vor und beinhaltet auch die Möglichkeit, dem Straftäter die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Gesetzesvorlage der Regierung muss noch durch das Parlament beschlossen werden.
Vor einiger Zeit wurde in Israel eine Neonazi-Gruppierung aus Neueinwanderern aus der früheren Sowjetunion aufgedeckt. Die Mitglieder hatten sich das Ziel gesetzt, die “weiße Rasse bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen“. In diesem Zusammenhang waren immer wieder Synagogen mit Hakenkreuzen und NS-Parolen beschmiert (APA) sowie religiöse Juden überfallen worden (mdr-info).
[Dieser Artikel wurde am 17. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]
Berlin/Dresden. Während Norwegen die Kleidungsmarke “Thor Steinar“ wegen widerrechtlichen Verwendens staatlicher Hoheitszeichen verklagt, erklärt das Dresdner Oberlandesgericht das öffentliche Tragen des früheren “Thor-Steinar“-Logos in Sachsen für straffrei.
Am 14. Februar erklärte der Gesandte von Norwegen, Andreas Gaarder, gegenüber dem Tagesspiegel: “Wir wollen, dass unsere Staatsflagge als Symbol des demokratischen Norwegens nicht weiter in Verbindung mit dem rechtsextremen Milieu gebracht wird“. So sei dahingehend bereits im November 2007 an die Protex GmbH in Brandenburg ein Bußgeldbescheid über 2.000 Euro ergangen. Auf diesem Weg sollte unterbunden werden, dass “die unter Neonazis beliebte Marke“ (dpa) weiterhin die norwegische Flagge auf ihre Textilien druckt und gleichfalls für Werbezwecke missbraucht. Der Geschäftsführer besagter Firma, Uwe Meusel, hat allerdings Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Der Vorgang soll nun am 31. März vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden. Nach bundesdeutschem Markengesetz dürfen Staatssymbole nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
“Thor Steinar“ wird vom Verfassungsschutz Brandenburg als “identitätsstiftendes Erkennungszeichen“ für Rechtsextremisten eingeschätzt. Nach mehreren – teilweise gegensätzlichen – Gerichtsentscheiden über die strafrechtlich relevante Deutung des “Thor-Steinar“-Logos aus Tyr- und Sig-Rune änderte die damalige Firma Media Tex Anfang des Jahres 2005 das ursprüngliche Logo in eine – nach Eigenwerbung – lediglich “dem Andreaskreuz ähnelnde“ Darstellung.
Fast zeitgleich mit der aktuellen Klage Norwegens gegen “Thor Steinar“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit einer am 12. Februar verkündeten Entscheidung nunmehr das öffentliche Tragen des bis vor drei Jahren üblichen “Thor-Steinar“-Logos in Sachsen für straffrei erklärt. Damit wies das Gericht Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen Urteile vor dem Amtsgericht Dresden und dem Amtsgericht Leipzig aus dem Jahr 2005 zurück, in denen zwei Angeklagte von dem Vorwurf freigesprochen worden waren, “Thor Steinar“ als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen getragen zu haben.
Der 3. Strafsenat des OLG führte in seinen Urteilen vom 12. Februar (Az.: 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06) an, “die verwendeten Runenzeichen wiesen zwar einen relevanten Bezug zu verfassungswidrigen Organisationen auf“ – zumal seien “die vorhandenen Farbabweichungen zwischen den verwendeten Runenzeichen und den Originalrunen nicht erheblich“ – hob aber gleichzeitig hervor, “dass hier die Verbindung mehrerer Runen zu einem Zeichen den Straftatbestand des § 86a StGB nicht erfülle, weil kein verbotenes Kennzeichen besonders hervorsteche oder dominiere“. Somit sei “nach geltender Rechtslage das verwendete (zusammengesetzte) Kennzeichen straffrei, weil die Verbindung der Runen hier so gestaltet wurde, dass ein Phantasiekennzeichen entstanden sei, weshalb eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ausscheide“ (juraforum.de).
Das Dresdner OLG sieht sich mit seinen Urteilen in Übereinstimmung mit diesbezüglich ähnlichen Entscheiden des Oberlandesgerichts Braunschweig, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und des Berliner Kammergerichts. In Sachsen-Anhalt dagegen wird beispielsweise das öffentliche Tragen des älteren “Thor-Steinar“-Logos als rechtes Propagandadelikt nach wie vor strafrechtlich verfolgt.
Bereits vor über drei Jahren attestierte die Agentur für soziale Perspektiven (ASP) in der Broschüre “Versteckspiel“ im Zuge damaliger juristischer Auseinandersetzungen um die Marke “Thor Steinar“ dem Szene-Label einen mehr als deutlich rechten Hintergrund.
[Dieser Artikel wurde am 15. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]
ElbsandsteinPolemik
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