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DFB-Pokal, Dynamo Dresden

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegen (Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen).

Die SG Dynamo Dresden (SGD) kündigte nachfolgend an, in den Vereinsgremien das diesbezüglich weitere Vorgehen zu prüfen. “Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten“, ließ die Sächsische Zeitung ihren Sport-Reporter Sven Geisler am 15. Mai dahingehend kommentieren.

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(Foto: O.M.)

Der weitere Vorgang – so aktuell die Sächsische Zeitung nunmehr am 15. Juni dieses Jahres – war wohl einer “mit höchster Geheimhaltungsstufe“. Denn, “dass Dynamo Dresden vor einigen Tagen einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main gestellt hatte, wollte der Verein der Öffentlichkeit nicht mitteilen (…) Erst der Fußballbund veröffentlichte am Freitag [14. Juni] den Beschluss des Gerichts und sparte in einer Pressemitteilung nicht mit Kritik an den Schwarz-Gelben“ –

(…) Dynamo Dresden ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der Saison 2013/2014 zu erwirken.

Der Verein wollte unter Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Das OLG hat den Antrag von Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt (…)

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßt die klare Begründung des Oberlandesgerichts: “Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab. Auch Dynamo Dresden, das den DFB vorab über die Anrufung des OLG Frankfurt nicht in Kenntnis gesetzt hat, sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten. Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden.“ [dfb.de, 14. Juni 2013]

Gleichwohl scheint die Vereinsführung der SGD den nächsten juristischen Schritt zu planen. “Wie Dresdens Geschäftsführer Christian Müller am Freitag [14. Juni] betonte, glaube man, dass ’ein Antrag auf Aufhebung im Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg haben könnte.’ Darüber würden die Gremien des Vereins in Kürze entscheiden“, berichtete jedenfalls rp-online.de (14. Juni). “Wie der Verein in einer Pressemitteilung erklärte, behält sich der Verein vor, weiter vor dem Zivilgericht zu kämpfen“ (mdr.de, 14. Juni).

Dynamo Dresden würde also unter Umständen ferner gegen eine gängige Rechtsprechung – das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung – juristisch ankämpfen. “Dies könnte noch mehrere Gerichte beschäftigen. Und Jahre dauern“ (Sächsische Zeitung, 15. Juni).

Am 15. Juni wird frühabends die erste Hauptrunde um den DFB-Pokal 2013/2014 in der ARD-Sportschau ausgelost.

[Dieser Artikel wurde am 15. Juni 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]