Dresden. Im laufenden Prozess gegen Klaus-Jürgen Menzel erhärtet eine Zeugenaussage den Verdacht einer uneidlichen Falschaussage durch das Ex-NPD-Mitglied.
Der wahrlich nicht mit wenigen strafrechtlich relevanten Vorwürfen konfrontierte Klaus-Jürgen Menzel erlebte wohl am 11. April vor dem Amtsgericht in Dresden einen ihm durchaus nicht genehmen Prozess-Auftakt. Vor Gericht bestätigte ein Zeuge den Vorwurf gegen Menzel, dieser hätte den be- und erkannten rechtsextremistischen Schläger Sven Hagendorf im Nachhinein mit einem falschen Alibi schützen wollen. Hagendorf war im November 2005 in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden; er hatte im Herbst 2004 auf dem Dresdner Postplatz im Zusammenhang mit den Montagsdemonstrationen mehrfach auf politische Gegner eingeprügelt.
Im damaligen Prozess hatte Menzel mit seiner Aussage Hagendorf gedeckt. Bei dem im aktuellen Prozess gegen Menzel aufgetretenen Zeugen handelt es sich nach Angaben der Sächsischen Zeitung um “das Opfer des Schlägers“. Zusätzlich wird gegen Menzel – abgesehen vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage – wegen versuchter Strafvereitelung und des Verdachtes auf unerlaubten Waffenbesitzes ermittelt.
Zu den fünf von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen ihrer Beteiligung am so genannten “Rudolf-Heß-Gedenkmarsch“ im August 2006 im sächsischen Meißen Angeklagten gehört auch Sven Hagendorf, “der Rechtsextremist, dem der Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel in einem anderen Prozess als Zeuge ein Alibi verschafft haben soll“ (ddp).
[Dieser Artikel wurde am 13. April 2007 bei redok veröffentlicht.]