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Urteile unter gefordertem Strafmaß

Hainichen/Mittweida. Sechs mutmaßliche Mitglieder des Sturm 34 sind wegen rechtsextremer Straftaten schuldig gesprochen worden. Dabei wurden die Anträge der Staatsanwaltschaft mit Urteilen nach dem Jugendstrafrecht deutlich unterschritten.

Das Amtsgericht Hainichen erachtete am 12. Juni im von der Freien Presse so betitelten “Neonazi-Prozess“ die rechtsextrem motivierten Taten der sechs Angeklagten – alle dem Sturm 34 zugeordnet – als erwiesen. So ging das Gericht davon aus, “dass sämtliche Angeklagten während einer so genannten ’Stadtstreife’ an einem Überfall auf einen Döner-Imbiss in Mittweida im Februar 2005 beteiligt waren“ (Freie Presse). Die Angeklagten hätten “bewusst und gewollt gehandelt“, so die Richterin.

Dennoch blieb das Gericht mit seinen Urteilen nach dem Jugendstrafrecht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der als Anführer geltende Tom W. erhielt eine neunmonatige Haftstrafe, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung beantragt. Die fünf Mitangeklagten wurden zu Geldstrafen beziehungsweise gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Hier wiederum forderte die Staatsanwaltschaft für Marcel P. zehn Monate ohne Bewährung und für die restlichen Angeklagten Bewährungsstrafen von sechs bis acht Monaten. Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung gegen die gefällten Urteile in Berufung gehen, bleibt abzuwarten. Der Verteidiger von Tom W. hatte ursprünglich auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Sebastian S. – der wie alle, außer Tom W., auf einen Rechtsbeistand verzichtet hatte – kündigte noch im Gerichtssaal Berufung gegen sein Urteil an.

Die militant rechtsextreme Kameradschaft Sturm 34 wurde am 26. April dieses Jahres vom sächsischen Innenministerium nach dem Vereinsrecht als kriminelle Vereinigung verboten. Auch nach dem Verbot gab es infolge verschiedenster Aktivitäten im und aus dem Umfeld der rechtsextremen Gruppierung wiederholt Festnahmen aufgrund der Verbots-Missachtung durch die regionale Neonazi-Szene.

[Dieser Artikel wurde am 13. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

“Sturm 34“ repeated

Rochlitz. Auch gut fünf Wochen nach dem Verbot der rechtsmilitanten Kameradschaft reißt im Landkreis Mittweida die latente Missachtung des Vereinsgesetzes durch die Nazi-Szene nicht ab. Vor wenigen Tagen wurden wiederum vier mutmaßliche Sturm 34-Mitglieder in Gewahrsam genommen.

So erfolgte am 1. Juni in Rochlitz die vorübergehende Festnahme von vier 18- bis 21-Jährigen, die den Strukturen des Sturm 34 zugeordnet werden und die sich augenscheinlich als Gruppe gemeinsam im öffentlichen Verkehrsraum aufhielten. Gegen einen der vier mutmaßlichen Mitglieder der verbotenen Gruppierung wurde bereits davor schon “wegen mehrerer Delikte“ (ddp) ermittelt. Besagtem 19-Jährigen aus Rochlitz wird unter anderem vorgeworfen, Ende Mai vor einem örtlichen Einkaufszentrum auf einen 18-Jährigen eingeschlagen und eingetreten zu haben. Gegen den Beschuldigten erging am 2. Juni Haftbefehl, er wurde in Untersuchungshaft genommen.

Alle vier jungen Männer erhielten zudem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. In den letzten Wochen gab es in der westsächsischen Region bereits wiederholte Festnahmen in Folge des Sturm 34-Verbotes.

[Dieser Artikel wurde am 3. Juni 2007 bei redok veröffentlicht.]

Wiederholte Festnahmen in Folge des “Sturm 34“-Verbotes

Mittweida/Burgstädt. Die strukturellen Zusammenhänge der rechtsmilitanten Kameradschaft sind augenscheinlich nach wie vor intakt, wie mehrere polizeiliche Maßnahmen gegen weiterhin aktive Rechtsextremisten aus der Region nach dem Verbot des Sturm 34 dokumentieren.

Bereits am Abend nach der Groß-Razzia wurden in Mittweida noch am 26. April vier 19- bis 23-jährige Mitglieder der rechtsextremistischen Kameradschaft wegen offensichtlicher Missachtung des Sturm 34-Verbotes vorübergehend festgenommen.

In den Abendstunden des 5. Mai erregten dem peripheren Umfeld des Sturm 34 zugeordnete Sympathisanten durchaus überregional mediales Aufsehen, als während eines augenscheinlichen Versuches, einen ihrer Gesinnungskameraden aus dem Polizeigewahrsam freipressen zu wollen, zeitweise das örtliche Polizeirevier in Rochlitz blockiert wurde. Sechs Rechtsextremisten verbrachten daraufhin die Nacht zum 6. Mai in Haft.

Im direkten Umfeld einer am 12. Mai in Mittweida stattgefundenen antifaschistischen Demonstration mit gut 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern inhaftierte die Polizei eigenen Angaben zufolge wiederum 24 Rechtsextremisten. Nach Darstellung der Sächsischen Zeitung gehörten davon “sieben zu der verbotenen Kameradschaft“, die sich entgegen der Verbotsverfügung des sächsischen Innenministers gegen den Sturm 34 zwischenzeitlich in dem westsächsischen Ort zusammengefunden hatten. Zwei 19-jährige Frauen und fünf 18- bis 29-jährige Männer verbrachten die Nacht zum 13. Mai in Polizeigewahrsam.

Auf einer öffentlichen Veranstaltung am gestrigen so genannten Himmelfahrtstag in Burgstädt (Landkreis Mittweida) wurden erneut “fünf Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft ’Sturm 34’ in Gewahrsam genommen“ (dpa). Die “fünf Männer im Alter von 18 bis 21 Jahren“ seien “zuvor an Schlägereien innerhalb einer 50-köpfigen Gruppe aus dem rechtsextremen Spektrum beteiligt gewesen“ (ddp). Heute Morgen wurden die fünf Rechtsextremisten wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen sie sei “von Amts wegen Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“ erfolgt. Einem 18-jährigen jungen Mann – bei dem ein Ring mit eingraviertem Hakenkreuz sowie mehrere Hakenkreuzaufkleber gefunden wurden – wird zudem die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last gelegt.

[Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2007 bei redok veröffentlicht.]

Polizei-Revier blockiert

Rochlitz. Offensichtliche Sympathisanten des verbotenen Sturm 34 haben in der Nacht zum 6. Mai augenscheinlich versucht, einen ihrer Kameraden aus dem Polizeigewahrsam freizupressen.

Wie die Dresdner Morgenpost berichtet, beschwerten sich am Samstag Abend Anwohner aus der Rochlitzer Lindenstraße über Party-Lärm. Bei einer daraufhin erfolgenden Polizei-Kontrolle widersetzte sich vor Ort ein “aggressiver und pöbelnder 16-Jähriger“ den Beamten, die ihn daraufhin mit zur Polizei-Wache nahmen.

Kurze Zeit später marschierten dem Bericht der Morgenpost zufolge “fünf junge Frauen und Männer“ im Alter von 17 bis 23 Jahren vor dem Polizei-Revier auf. Dort blockierten sie zunächst die Einfahrt und versuchten auf das Gelände der Wache vorzudringen. Schließlich in den Räumen der Wache selbst “verlangten sie hartnäckig die umgehende ’Freilassung’ ihres Freundes – und wollten das Haus auch nicht mehr verlassen“. Wegen Nichtbefolgen der daraufhin gegen sie ausgesprochenen Platzverweise wurde die gesamte Gruppe in Polizeigewahrsam genommen. Mit Anzeigen wegen Ruhestörung konnten sich die sechs Jugendlichen am Sonntag Morgen wieder vom Polizei-Revier entfernen.

Nach Angaben einer Polizeisprecherin gegenüber der Dresdner Morgenpost sollen die Jugendlichen zwar nicht zum “harten Kern“ der am 26. April vom sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verbotenen rechtsmilitanten Kameradschaft Sturm 34, mithin allerdings “zum weiteren Umfeld gehören“. Ausgehend von zumindest einem Sturm 34-Sympathisantentum der so auffällig gewordenen Gruppe ermittelt nunmehr der Staatsschutz. Bereits kurz nach erfolgtem Sturm 34-Verbot wurden in Mittweida Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz erstattet sowie Platzverweise erteilt. Bislang findet sich hinsichtlich der Vorfälle in den Nachtstunden zum 6. Mai allerdings aktuell weder auf der Internetpräsenz des Polizeireviers Rochlitz, noch bei der Polizeidirektion Sachsen eine offizielle Verlautbarung.

[Dieser Artikel wurde am 7. Mai 2007 bei redok veröffentlicht.]

Missachtung des “Sturm 34“-Verbotes

Mittweida. Am Abend nach dem Verbot der rechtsextremen Kameradschaft wurden im Ort vier Neonazis wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz vorübergehend festgenommen.

Das gestrige Verbot der rechtsmilitanten Kameradschaft Sturm 34 scheint sich – trotz erfolgter Zustellung der Verbotsverfügung an den harten Kern der Gruppe – augenscheinlich noch nicht bei allen Kameraden herumgesprochen zu haben. Oder die regionalen Rechtsextremisten nehmen das ihnen zugegangene Verbot genau so ernst, wie weiland die Skinheads Sächsische Schweiz.

Jedenfalls mussten kurz nach der Großrazzia am 26. April gegen den Sturm 34 und dem Verbot durch den sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) erneut Polizeibeamte in Mittweida aktiv werden. Wie zuerst Sachsen-Fernsehen und hernach auch mdr-info berichteten, wurde an besagtem Donnerstag-Abend gegen Mitglieder des Sturm 34 Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz erstattet.

Den Berichten zufolge hatten sich vier 19- bis 23-jährige Mitglieder des verbotenen Sturm 34 im Ort versammelt. Damit allerdings “verstießen sie gegen die ihnen am Vormittag übermittelte Verbotsverfügung“ (Sachsen-Fernsehen). Die vier jungen Männer wurden vorübergehend festgenommen. Drei darüber hinaus vor Ort Anwesende erhielten Platzverweise. Nach Angaben von mdr-info sind die gestern Abend festgenommenen Sturm 34-Mitglieder mittlerweile wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

[Dieser Artikel wurde am 27. April 2007 bei redok veröffentlicht.]