Hamburg. Der Führer der so genannten Freien Kameradschaften, Christian Worch, scheint in seinem Sendungsbewusstsein technisch ein wenig behindert zu sein – wenn das der GröFaZ wüsste.
Der eigentliche Sachverhalt ist nach wie vor rechtlich offen, eine aktuelle Reaktion darauf indes enthält ein klitzekleines Highlight, welches nicht unbedingt im Dunkel der täglichen Nachrichtenfülle verschwinden sollte.
Herrn Christian Worch wurde – nach dessen eigener Darstellung – hinsichtlich seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein Verbot der auf Demonstrationen, in welchem Zusammenhang auch immer, skandierten Wortfolge “nationaler Widerstand“ am 19. Januar 2008 durch das Bundesverfassungsgericht der Beschluss zugestellt, dass “die Sache zur erneuten Verhandlung an das Verwaltungsgericht Arnsberg zurückgewiesen“ worden sei – soweit, so juristisch durchaus kritisch zu diskutieren.
Der als spektakulär betitelte Vorgang der Zurückverweisung besagten Vorgangs an das Verwaltungsgericht Arnsberg kann allerdings “wegen des laufenden Wahlkampfes in Niedersachsen“ und – was noch viel dramatischer scheint – “weil ich selbst nicht mit einem Scanner ausgerüstet bin“ (Worch) nicht unmittelbar weniger als mehr hilfreich den Kameradinnen und Kameraden der Szene zugänglich gemacht werden, “dies [wird] ein paar Tage in Anspruch nehmen“, was immer Worch auch damit meinen mag.
Nicht zum ersten Mal, aber noch deutlicher als bereits in letzter Zeit, poussiert Christian Worch – als vormals eigentlich fast militanter Gegner vor Parteistrukturen – im aktuellen Wahlkampf mit der NPD. So verweist die aktuelle Wahlkampfzeitung der niedersächsischen NPD mit einem Hinweis direkt zu dem “Führungskader der Freien Kameradschaften“ (League Against Racism).
[Dieser Artikel wurde am 21. Januar 2008 bei redok veröffentlicht.]