Hooligans Elbflorenz: Prozessuale Kritik

Schon immer wieder einmal wurde im seit August 2011 laufenden Prozess um die Hooligans Elbflorenz von verschiedener Seite Kritik an diesbezüglich polizei- und staatsanwaltlich praktizierten Vorgehensweisen postuliert. Die Sächsische Zeitung bilanziert nunmehr Ende Januar 2013 eine “verhärtete Front im Hooligan-Prozess“. Dabei scheinen sowohl die “Abhör-Panne“ sowie darüber hinaus offenbar auch “ignorierte Ermittlungsansätze“ (Sächsische Zeitung) durchaus nicht mehr nur unerhebliche Neben-Rollen zu spielen.

Wie die Sächsische Zeitung weiter berichtet, war die Umsetzung besagten Lauschangriffs vom Mai 2009 “längst nicht so gut. Das hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden nun auch schriftlich. Auf den 48 Tondateien sei so gut wie nichts zu verstehen, sagte eine Phonetikerin vom Landeskriminalamt Brandenburg. Die Sachverständige sollte die Aufnahmen im Auftrag des Gerichts eigentlich verbessern. Doch da sei nichts zu machen“, wird jene Frau indirekt so am 31. Januar von der Zeitung aus Dresden zitiert. “Die Verteidiger fragen sich jedoch, wie die Dresdner Polizei einen ganzen Bericht zu dem einstündigen Gefängnis-Gespräch anfertigen konnte. Das Gericht will nun von der Phonetikerin prüfen lassen, ob sich der Bericht in den Aufnahmen wiederfindet“ (Sächsische Zeitung).

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(Kunst am Körper – Foto: ultras-dynamo.de)

Zudem geht es nach wie vor auch um die so genannten “Döner-Überfälle“ aus dem Juni 2008 in der Dresdner Neustadt. Dahingehend wurde einer der im aktuellen Hooligan Elbflorenz-Prozess mitangeklagt Beschuldigten bereits im März 2009 wegen Landfriedensbruchs zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Damals hatte der Türsteher gestanden, “etwa 60 Leute dazu mobilisiert zu haben. Als Motiv nannte er vermehrten Ärger mit türkischen Jugendlichen in Diskos und in der Türsteher-Szene“.

Die Verteidigerin eines der mutmaßlichen Anführers der Hooligans Elbflorenz kritisierte unterdessen scharf, dass übrigens nie ermittelt worden sei, ob besagtes Geständnis auch stimme – und beantragte nunmehr, drei Türsteher als Zeugen zu hören. Schließlich habe es “zwischen 2007 und 2009 sogar polizeibekannte Auseinandersetzungen in und vor Diskos gegeben – auch unmittelbar vor den Dönerüberfällen. Die Angriffe auf die türkischen Lokale seien nicht politisch motiviert gewesen, sondern eine ’Fehde’ unter Jugendlichen“. Und diese Sachlage “sei von Staatsanwaltschaft und der Staatsschutzkammer bislang schlichtweg ignoriert und nicht ansatzweise überprüft worden“, so jedenfalls die Verteidigerin.

[Dieser Artikel wurde am 2. Februar 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]